1. Der von der hauptverantwortlichen Person der ausländischen Anwaltskanzlei unterzeichnete Antrag, jeweils im Original und in Kopie. Oder ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens zur Genehmigung der Aussetzung der Geschäftstätigkeit der Repräsentanz der ausländischen Anwaltskanzlei in China.
1. Öffnungszeiten
Werktags 09:00-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
Erweiterte Öffnungszeiten: 9:00-13:00 Uhr samstags (außer an gesetzlichen Feiertagen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
2. Bearbeitungsform und Standort
Bearbeitung vor Ort: Regierungsdienstzentrum der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter im Bereich B auf der ersten Etage, Xisanhuannan-Straße 1 (an der südwestlichen Ecke der Liuli-Brücke), Bezirk Fengtai, Beijing;
Regierungsdienstzentrum des Substadtzentrums von Beijing: Umfassende Serviceschalter, Zone 2 (südöstliche Ecke), Xinhuadong-Straße 48, Bezirk Tongzhou, Beijing
Online-Bearbeitung: Auf der Webseite http://banshi.beijing.gov.cn/
3. Bearbeitungsverfahren
(1) Antragsannahme: 5 Arbeitstage
(2) Prüfung und Entscheidung: 0,5 Arbeitstage für die Entscheidung
(3) Ausstellung und Zustellung: 5 Arbeitstage für die Zustellung des Zertifikats
4. Gebühren
Gebührenfrei
5. Zuständige Behörde
Büro für Justiz der Stadt Beijing
Dokumente, die einer notariellen Beglaubigung bedürfen, müssen von einer Notariatseinrichtung oder einem Notar im Heimatland des Antragstellers, von dem zuständigen diplomatischen Organ des Heimatlandes des Antragstellers oder einem von dem zuständigen diplomatischen Organ ermächtigten Organ und anschließend noch von der chinesischen Botschaft (oder Konsulat) in diesem Land beglaubigt werden.
Alle notariell beglaubigten und zertifizierten Dokumente dürfen nicht entsiegelt werden, andernfalls müssen sie erneut notariell beglaubigt und zertifiziert werden.