Um die „Mitteilung des Generalbüros des Staatsrates an das Handelsministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Technologie über mehrere Maßnahmen zur weiteren Förderung ausländischer Investitionen bei der Einrichtung von Forschungs- und Entwicklungszentren“ tiefgehend umzusetzen, die agglomerierte Entwicklung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren in Beijing zu unterstützen, die Realisierung eines doppelten sprunghaften Anstiegs im Hinblick auf die Anzahl und das Niveau der ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren voranzutreiben, die Kanäle für globale Innovationsressourcen weiter freizuräumen und miteinander zu verknüpfen, den grenzüberschreitenden Fluss von Innovationsfaktoren zu fördern, den Aufbau einer global wettbewerbsfähigen offenen Innovationsökologie zu beschleunigen sowie den Aufbau des Internationalen Zentrums für wissenschaftliche und technologische Innovation (NCSTI) in Beijing zu unterstützen und diesem zu dienen, wurden folgende Maßnahmen speziell formuliert.

I. Unterstützung der Aufwertung und des Ausbaus von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren

1. Anziehung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren zur Ansiedlung und Agglomeration in Beijing. Unter voller Nutzung der Vorteile Beijings in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Technologie sowie Talente werden bekannte multinationale Unternehmen und internationale Spitzenforschungsinstitute dabei unterstützt, erstmals physische Forschungs- und Entwicklungszentren oder offene Innovationsplattformen in Beijing einzurichten. Neu gegründete ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden angeleitet, sich auf führende Industrien der jeweiligen Region zu konzentrieren sowie sich in Schlüsselregionen für internationale Zusammenarbeit, die über die entsprechenden Grundlagen und Voraussetzungen verfügen, eine agglomerierte Entwicklung anzustreben, um die Schaffung von Agglomerationszonen für internationale Forschung und Entwicklung voranzutreiben; je nach  dem Ergebnis ihrer umfassenden Bewertung bei der Einführung internationaler Innovationsressourcen und der Ausweitung der offenen Zusammenarbeit usw. werden sie mit bis zu 50 Millionen Yuan RMB finanziell unterstützt.

2. Ermutigung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren im Hinblick auf die Verbesserung ihres Innovationsniveaus. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren in Beijing werden bei der Aufwertung von Forschungs- und Entwicklungszentren auf regionaler Ebene zu Forschungs- und Entwicklungszentren auf Großraum- oder globaler Ebene unterstützt, und je nach dem Ergebnis ihrer umfassenden Bewertung bei der Verbesserung der Gesamteffizienz des lokalen Innovationssystems werden sie mit bis zu 20 Millionen Yuan RMB finanziell unterstützt. Große, hochwertige Projekte in hochwertigen, präzisen und fortschrittlichen Industrien wie Informationstechnologie der neuen Generation und intelligente Ausrüstung, die von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren in Beijing umgesetzt werden, werden unterstützt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, und sie werden in den Sonderteam-Mechanismus zur Förderung der Umsetzung und der Investition von städtischen Schlüsselprojekten aufgenommen, um eine Sonderplanung zu erhalten.

II. Unterstützung der Durchführung wissenschaftlicher und technologischer Innovationen auf hohem Niveau

3. Unterstützung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren bei der Erhöhung der Investitionen in Forschung und Entwicklung. Umsetzung der nationalen Steuerpolitik zur Förderung wissenschaftlicher und technologischer Innovationen sowie Unterstützung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren bei der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs für Forschungs- und Entwicklungsausgaben, die die Voraussetzungen erfüllen. Beschleunigung der Umsetzung des Anreizplans für ausländisch finanzierte Forschung und Entwicklung sowie Erkundung der Anwendung der Methode der „sofortigen Inanspruchnahme ohne Antrag“ zur Unterstützung der Investitionen in Forschung und Entwicklung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren im Vorjahr. Verstärkung der richtlinienbezogenen Öffentlichkeitsarbeit und der Beratungsdienste für ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren im Hinblick auf die Beantragung der Anerkennung als nationale Hightech-Unternehmen.

4. Unterstützung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren bei der tiefen Integration in das lokale Innovationssystem. Unterstützung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren bei der eigenständigen oder leitenden Durchführung staatlicher wissenschaftlicher und technologischer Aufgaben, wie z. B. wissenschaftliche und technologische Forschung und Entwicklung in Beijing, internationale Zusammenarbeit und Demonstration von Anwendungsszenarien. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden dabei unterstützt, sich auf hochwertige, präzise und fortschrittliche Industrien in Beijing zu fokussieren, um Konzeptnachweiszentren, generische Technologieplattformen und andere Plattformen für Innovationsdienstleistungen aufzubauen und kooperative Innovationen im Bereich Spitzentechnologien durchzuführen. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren mit Rechtspersönlichkeit können als unterstützende Stellen der Stiftung für Naturwissenschaften der Stadt Beijing fungieren und ihr wissenschaftliches und technologisches Personal organisieren, um sich aktiv für Projekte der Stiftung für Naturwissenschaften der Stadt Beijing zu bewerben. Wissenschaftliche und technologische Experten von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren werden aktiv für die Aufnahme in die Datenbank für wissenschaftliche und technologische Experten der Stadt Beijing gewonnen.

5. Unterstützung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren bei der Verstärkung der Schaffung und Anwendung von Rechten an geistigem Eigentum. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden ermutigt, die Aufstellung hochwertiger Patente durchzuführen oder die Schaffung von Branchenstandards, nationalen Standards und internationalen Standards zu leiten bzw. daran mitzuwirken. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden ermutigt, die Aufnahme in die Akteneintragungsliste für schnelle Patentvorprüfungsdienste zu beantragen, und Anmeldungen für Erfindungspatente, die die Voraussetzungen erfüllen, können an die Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum (CNIPA) empfohlen werden, um eine vorrangige Patentprüfung durchzuführen.

6. Unterstützung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren beim gemeinsamen Aufbau einer offenen Innovationsökologie. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren sowie neuartige Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, führende wissenschaftliche und technologische Unternehmen und andere lokale innovative Unternehmen werden dabei unterstützt, durch verschiedene Formen enge Innovationspartnerschaften aufzubauen und sich gemeinsam in das globale Innovationsnetzwerk zu integrieren. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden ermutigt, Innovationsfonds und Ergebnistransformationsfonds einzurichten oder sich an deren Einrichtung zu beteiligen. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden ermutigt, sich intensiv an nationalen Plattformen wie der Chinas internationalen Messe für Dienstleistungshandel (CIFTIS), dem Zhongguancun-Forum und dem Financial Street Forum zu beteiligen, um modernste wissenschaftliche und technologische Errungenschaften erstmalig zu präsentieren und auszustellen sowie den internationalen wissenschaftlichen und technologischen Austausch und die Zusammenarbeit zu fördern.

III. Erhöhung des Erleichterungsgrads im Hinblick auf Forschung und Entwicklung

7. Förderung der Öffnung der wissenschaftlichen Forschungsinfrastruktur für ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren. Unterstützung der Öffnung von wichtigen wissenschaftlicher Forschungsinfrastrukturen, großen wissenschaftlicher Forschungsinstrumente, Basisplattformen für generische Technologien, öffentlichen Diensten für wissenschaftliche und technologische Informationen usw. für ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren. Erkundung und Optimierung der Sicherheitsdienste hinsichtlich des Zugriffs auf führende internationale akademische Webseiten für ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren innerhalb bestimmter Bereiche der Nationalen Demonstrationszone für unabhängige Innovation von Zhongguancun.

8. Optimierung des Zollabfertigungs- und Aufsichtsmechanismus für wissenschaftliche Forschungsgüter. Es soll gute Arbeit bei der Gewährleistung der Zollabfertigung wichtiger wissenschaftlicher Forschungsgüter für ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren geleistet werden, und für importierte wissenschaftliche Forschungsmaterialien, die die Voraussetzungen erfüllen, wird eine vorrangige Vergabe von Inspektionsterminen durchgeführt. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren, die die Voraussetzungen erfüllen, werden bei der Aufnahme in die „Weiße Liste“ für importierte biomedizinische Forschungs- und Entwicklungsgüter in Beijing unterstützt. Für importierte gentechnisch veränderte Organismen von Pflanzen und Tieren sowie biologische Materialien, die von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren für nationale und städtische wissenschaftliche Forschungsprojekte eingeführt werden, wird aktiv eine Risikobewertung der biologischen Sicherheit durchgeführt; diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Erleichterungsregelungen bei der Quarantänegenehmigung. Bei der Einfuhrquarantäne von Stammzellen und anderen humanisierten Zellen, die für klinische Versuche verwendet werden, wird ein neues Aufsichtsmodell mit Genehmigung an einem Zoll und klinischen Versuchen an mehreren Orten eingeführt. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden bei der Verlängerung des Wiederausfuhrzeitraums für die vorübergehende Einfuhr von speziellen Schlüsselausrüstungen für Forschungs- und Entwicklungszwecke, Testfahrzeugen usw. gemäß den Vorschriften unterstützt.

9. Unterstützung des geordneten grenzüberschreitenden Flusses von Forschungs- und Entwicklungsdaten ausländisch finanzierter Forschungs- und Entwicklungszentren. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden dazu angetrieben, ihr eigenes Datenmanagement im Einklang mit den einschlägigen nationalen Anforderungen an das Sicherheitsmanagement des grenzüberschreitenden Datenflusses zu verstärken und den sicheren, geordneten und freien Fluss von Forschungs- und Entwicklungsdaten zu fördern. In Übereinstimmung mit den Anforderungen der einschlägigen nationalen Gesetze und Vorschriften werden Institutionen, die die Qualifikationsanforderungen erfüllen, ermutigt, technische Unterstützung und Compliance-Dienste bezüglich des grenzüberschreitenden Datenflusses für ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren mit grenzüberschreitendem Datenbedarf anzubieten.

IV. Verstärkung der umfassenden Gewährleistung von Faktoren

10. Unterstützung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren bei der Einführung und Bindung von Talenten. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden bei der Einführung und Ausbildung von Personal für die wissenschaftliche Grundlagenforschung unterstützt, dabei können sie nach umfassender Bewertung in den Bereich der schwerpunktmäßigen Förderung aufgenommen werden, um einen separaten Plan für die Einführung qualifizierter Absolventen durch diese Forschungs- und Entwicklungszentren umzusetzen. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden bei der Einführung von hochqualifizierten Forschungstalenten in Schlüsselbereichen unterstützt. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren können für ausländische Teammitglieder einmalige Arbeitserlaubnisse, die die Dauer des Arbeitsvertrags nicht überschreiten, und Aufenthaltserlaubnisse der Kategorie Arbeit, die 5 Jahre nicht überschreiten, beantragen. In Übereinstimmung mit den Anforderungen der einschlägigen nationalen Pilotarbeit wird Personal mit leitenden oder technischen Positionen in ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren in den Anerkennungsbereich für ausländische Spitzentalente (Kategorie A) aufgenommen, und die für ihre Arbeitserlaubnisse erforderlichen Nachweisunterlagen können durch Mitteilung und Verpflichtung, tolerante Annahme bei Fehlen bestimmter Unterlagen und andere Methoden bearbeitet werden.

11. Unterstützung des Forschungs- und Entwicklungspersonals von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren bei der Teilnahme an der Bewertung der Berufstitel sowie Wissenschafts- und Technologiepreise in Beijing. High-End-Talente und Mangeltalente aus Übersee, die von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren eingestellt wurden, werden ermutigt, an der Bewertung der Berufstitel in Beijing teilzunehmen. Dabei können ihre Berufserfahrung im Ausland, akademische oder professionelle technische Beiträge als Grundlage für die Teilnahme an der Bewertung verwendet werden, und diese unterliegen nicht den Beschränkungen der Anzahl ihrer inländischen Beschäftigungsjahre. Diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, können sich für die „Direktbewertung“ der leitenden Berufstitel der Ingenieurtechnologie-Reihe oder die „Direktbewertung“ der Berufstitel der Forscher der wissenschaftlichen Forschungsreihe anmelden. Ausländer mit herausragenden Beiträgen in ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren werden ermutigt, sich für den Zhongguancun-Preis für internationale Zusammenarbeit der Stadt Beijing anzumelden.

12. Optimierung und Verbesserung des Serviceniveaus für Talente in ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren. High-End-Talente und Mangeltalente aus Übersee, die von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren eingestellt wurden und die Voraussetzungen erfüllen, werden im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse hinsichtlich Wohnung, Ausbildung der Kinder, Beschäftigung des Ehepartners und Sicherstellung der medizinischen Versorgung und anderer Aspekte unterstützt. Hochrangige Talente, die im Ausland studiert haben und von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren eingestellt wurden, können die Bequemlichkeit einer beschleunigten Zollabfertigung für eingeführte Gegenstände in Anspruch nehmen, und eingeführte Gegenstände, die der Liste der zollfreien wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrgegenstände und der zollfreien Gegenstände für den persönlichen Gebrauch entsprechen, werden zollfrei freigegeben. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden in die „Weiße Liste“ für die Einladung von Ausländern nach China aufgenommen und Anträge auf Einladung von Ausländern nach China können auf der Basis der toleranten Annahme bei Fehlen bestimmter Unterlagen bearbeitet werden.

13. Leistung guter Arbeit bei der Gewährleistung von Räumen für die Planung von Projekten im Hinblick auf ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren. Projekte bezüglich des Wachstums und der Erweiterung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren sowie Projekte bezüglich der Transformation wissenschaftlicher und technologischer Errungenschaften können durch diversifizierte Methoden zur Grundstücksbereitstellung wie langfristige Pacht, Pacht und anschließende Überlassung, Kombination von Pacht und Überlassung sowie flexible Jahreszeiträume für die Überlassung und Maßnahmen wie Mietzuschüsse maßgeschneiderte Pläne für die Gewährleistung von Räumen in Form von „ein Unternehmen, eine Politik“ zusammenstellen.

14. Erhöhung der finanziellen Unterstützungen für ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren bei der Durchführung wissenschaftlicher und technologischer Innovationen. Ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren werden in Plattformen wie das „Beijinger Projekt für reibungslose Finanzierung“ und das Kontaktsystem für Banken und Unternehmen in Beijing, und die Finanzinstitute werden ermutigt, unter der Prämisse kontrollierbarer Risiken ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren bei der Durchführung wissenschaftlicher und technologischer Innovationen sowie bei der Grundlagen- und Pionierforschung finanziell zu unterstützen.

V. Vervollständigung des Servicearbeitssystems

15. Verstärkung der gesamtplanerischen Koordinierung. Einrichtung eines speziellen Arbeitsteams auf Stadtebene für ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren, Aufnahme von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren mit stärkerer wissenschaftlicher und technologischer Innovationsfähigkeit und bemerkenswerten Ergebnissen in den „Servicepaket“-Arbeitsmechanismus, Ausstattung mit einem „Eins-zu-eins“-Serviceverwalter und Einrichtung eines regelmäßigen Kommunikations- und Kontaktmechanismus, um die Arbeit im Hinblick auf die Bewertung von Richtlinien sowie die Nachverfolgung und Kontrollbesuche usw. zu verstärken und umfassende Dienstleistungen für die Entwicklung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren in Beijing anzubieten.

16. Förderung der Umsetzung von Richtlinien. Weitere Verstärkung der Bekanntmachung von Richtlinien sowie Förderung der direkten und schnellen Inanspruchnahme verschiedener unterstützender Richtlinien, um sicherzustellen, dass sämtliche ausländisch finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren, die die Voraussetzungen erfüllen, informiert werden und in den Genuss aller ihnen zustehenden Vorteile kommen. Die einzelnen Bezirke (einschließlich der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone von Beijing) werden bei der Einführung entsprechender unterstützender Richtlinien in den Bereichen Kapital, Talente, Räume usw. unterstützt, um sich auf den Durchbruch der „letzten Meile“ bei der Umsetzung von Richtlinien zu konzentrieren.

VI. Ergänzende Bestimmungen

Diese Maßnahmen treten 30 Tage nach dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft. Im Falle von Abweichungen zwischen einschlägigen Formulierungen in der „Mitteilung des Generalbüros der Volksregierung der Stadt Beijing über die Veröffentlichung der ‚Vorschriften der Stadt Beijing zur Unterstützung der Einrichtung und Entwicklung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren“ und den vorliegenden Maßnahmen haben die vorliegenden Maßnahmen Vorrang.