Gemeinsame Bekanntmachung von Beijing und Tianjin Nr. 8
An alle relevanten Stellen:
Um die Entscheidung und Planung des Zentralkomitees der Partei und des Staatsrats zur Vertiefung der Reformen zur „Verschlankung der Verwaltung und Dezentralisierung, Verbindung von Lockerung und Kontrolle sowie Optimierung der Dienstleistungen“ sowie zur Optimierung des Geschäftsumfelds zu implementieren, die Sonderaktion der Allgemeinen Zollverwaltung sowie die Arbeitsanforderungen des städtischen Parteikomitees und der Stadtregierung umzusetzen und das Geschäftsumfeld an den Häfen von Beijing und Tianjin weiterhin zu optimieren, haben die Behörden für Handel (an den Häfen), Zoll, Transport, Marktaufsicht, Steuern und andere Behörden von Beijing und Tianjin gemeinsam die „Bekanntmachung über mehrere Maßnahmen zur weiteren Optimierung des Geschäftsumfelds an den Häfen von Beijing und Tianjin und zur Förderung von Erleichterungen des grenzüberschreitenden Handels“ (Gemeinsame Bekanntmachung von Beijing und Tianjin Nr. 8) formuliert, die nun an Sie herausgegeben wird. Bitte setzen Sie diese Maßnahmen sorgfältig um.
Hiermit werden Sie darüber informiert.
Zur weiteren Optimierung des Geschäftsumfelds an den Häfen von Beijing und Tianjin wird die achte Reihe von Reform- und Innovationsmaßnahmen eingeleitet, die wie folgt lauten:
I. Weitere Vereinfachung der Bearbeitung von Dokumenten und Bescheinigungen
1. Abschaffung der Einfuhrlizenzen für feste Abfälle. Ab dem 1. Januar 2021 wird die Annahme und Genehmigung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für feste Abfälle der beschränkten Einfuhrkategorie, die als Rohstoffe verwendet werden können, eingestellt.
2. Weitere Vertiefung der Reform der papierlosen Lizenzen. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Einfuhrlizenzen für kryptografische Produkte und Geräte, die kryptografische Technologien enthalten, sowie die Ausfuhrlizenzen für kommerzielle kryptografische Produkte in die Lizenz für Güter und Technologien mit militärischem und zivilem Verwendungszweck integriert. Die Beantragung und Zollabfertigung der Ein- und Ausfuhrlizenzen für Güter mit militärischem und zivilem Verwendungszweck in Beijing und Tianjin erfolgen papierlos.
II. Weitere Förderung der Reform des Aufsichtsmodells für die Zollabfertigung
3. Vertiefung der Reform des „Anmeldung in zwei Schritten“-Modells. Schrittweise Erweiterung des Anwendungsbereichs der „Anmeldung in zwei Schritten“ und Zulassung der Durchführung von „Anmeldung in zwei Schritten“ für Massengüter und Transitgüter. Verwendet das Zollabfertigungsformular für die „Anmeldung in zwei Schritten“ das Modell der „zusammengefassten Besteuerung“ für die Steuerzahlung, so liegt die Frist der zusammengefassten Zahlung für das Unternehmen nach Abschluss der vollständigen Anmeldung und Steuerberechnung, vor Ablauf des 5. Arbeitstags des Folgemonats.
4. Eingehende Optimierung des Fehlertoleranzmechanismus. Dabei wird der Fehlertoleranzmechanismus verbessert, die Fehlerelemente vereinfacht und die Fehler bei der Zollanmeldung, bei denen die Güter aus Gründen wie Verfrachtung, Verladung, Änderung des Einfuhrdatums usw. das Transportmittel wechseln, nicht erfasst, um weitere Erleichterungen für Unternehmen bei der Korrektur von Fehlern und der Änderung von Formularen zu bieten, die Fehlertoleranzquote zu erhöhen und Unternehmen die Verwendung der Modelle der „Vorabanmeldung“ und der „Anmeldung in zwei Schritten“ zu erleichtern.
5. Förderung der Reform des Aufsichtsmodells. Dabei werden die Arbeitsprozesse optimiert, die Verknüpfung der Aufsichtsarbeiten der „Anmeldung in zwei Schritten“ und des „Zugangs in zwei Abschnitten“ für importierte Waren vorangetrieben und das „Zugang in zwei Abschnitten“-Aufsichtsmodell umfassend gefördert.
6. Verbesserung der Transparenz der Zollabfertigungszeit. Vierteljährliche Veröffentlichung der gesamten Zollabfertigungzeit der Top-100-Zollagenturen für Zollanmeldungsgeschäfte bei der Einfuhr. Unternehmen werden dazu ermutigt, neue Modelle wie die „Vorabanmeldung“ und die „Anmeldung in zwei Schritten“ umfassend anzuwenden, um die gesamte Zollabfertigungszeit weiter zu verkürzen.
7. Verbesserung des Niveaus der Kreditverwaltung bei der Zollabfertigung. Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Umsetzung von Richtlinien und Maßnahmen für die Kreditverwaltung, Erhöhung der Zahl der hochrangigen zertifizierten Unternehmen und Erweiterung des Umfangs der hochrangigen zertifizierten Unternehmen, die von Garantien befreit sind.
8. Kontinuierliche Erweiterung des Geschäftsumfangs der „zusammengefassten Besteuerung“. Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, um mehr Unternehmen aktiv zur Anwendung des Modells der „zusammengefassten Besteuerung“ für die Erklärung sowie Zahlung von Steuern anzuleiten und die geschäftlichen Vorteile dieses Modells bei der Gewährleistung der Warenfreigabe, Verkürzung der Zollabfertigungszeit, Vereinfachung der Arbeitsabläufe sowie Zentralisierung und Zusammenfassung der Steuerzahlung voll auszuschöpfen. Somit wird die Zollabfertigungszeit für Unternehmen weiter verkürzt, der Kapitalfluss revitalisiert und die Personalkosten werden gesenkt.
9. Durchführung von Pilotkooperationen im Bereich der Blockchain-Innovation und -Entwicklung, Verstärkung der Unterstützung der Richtlinien zur Aufsicht der Zollabfertigung. Auf der Grundlage des Blockchain-Innovationslabors der Allgemeinen Zollverwaltung wird die grenzüberschreitende Blockchain auf den Bereich Beijing und Tianjin ausgedehnt. Förderung und Erweiterung des Umfangs der Blockchain-Pilotprojekte, an denen Unternehmen aus Beijing und Tianjin beteiligt sind. Der Zoll führt für Pilotunternehmen ein Zollkontaktperson-System ein und bezieht sich auf die Inspektionsrate von Unternehmen mit hoher Kreditwürdigkeit, reduziert die Häufigkeit von Unternehmenskontrollen, errichtet fehlertolerante Mechanismen und ergreift andere unterstützende Maßnahmen, um den Erleichterungsgrad für den Handel in Beijing und Tianjin zu steigern.
10. Anwendung des Modells der „dreifachen Null“ bei Grenzkontrollen. Innovation der Grenzkontrolldienste, Realisierung der Online-Bearbeitung von Formalitäten für in die Häfen einfahrende Schiffe, Null-Wartezeiten“-Betrieb für in den Häfen ankommende Schiffe; Formalitäten für abfahrende Schiffe werden aus einer Hand bearbeitet, es erfolgt eine „Null-Verzögerung“-Freigabe von Schiffen, die den Hafen verlassen; durch den Einsatz von Gesichtserkennung aus der Ferne bei Grenzkontrollen und den Durchlass mittels Scannen der Ausweise an den Leiterzugängen wird das Verwaltungssystem für Schiffe in den Häfen intelligentisiert und eine intelligente Verwaltung für Schiffe in den Häfen realisiert, es werden „Null-Kontakt“- und „nicht wahrnehmbare“ Inspektionen bei Personen, die ein Schiff betreten oder verlassen, durchgeführt. Dadurch wird der Zeitwand für entsprechende gemeinsame Inspektionen während des Aufenthalts der Schiffe in den Häfen wirksam reduziert, die Gesamteffizienz der Hafengebiete erheblich verbessert und die Betriebskosten der Schifffahrtsunternehmen gesenkt.
III. Förderung der geschäftlichen Koordination an den Häfen in Beijing und Tianjin
11. Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung und der gemeinsamen Nutzung von Erleichterungsmaßnahmen für hochrangige zertifizierte Unternehmen. Aktive Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Erleichterungsmaßnahmen für hochrangige AEO-zertifizierte Unternehmen zwischen den Zollbehörden von Beijing und Tianjin, Einrichtung von speziellen Zollabfertigungsschaltern für AEO-zertifizierte Unternehmen in den Zollbehörden von Beijing und Tianjin, Ernennung spezieller Mitarbeiter zur Lösung unerwarteter Probleme, Bereitstellung präziser Dienstleistungen für AEO-zertifizierte Unternehmen und Umsetzung zollzonenübergreifender gemeinsamer Vorzugsbehandlungen, wie z. B. die Befreiung von Garantien für hochrangige zertifizierte Unternehmen beider Orten.
12. Umsetzung der „Zugang in zwei Abschnitten“-Aufsicht und -Koordination des Zolls. Ab dem 1. Dezember 2020 werden die Zollbehörden von Beijing und Tianjin je nach den Bedürfnissen der Unternehmen Geschäftsmodelle wie zollzonenübergreifende bedingte Abholungen und kombinierte Inspektionen einführen.
13. Aufbau einer einheitlichen Plattform für den grenzüberschreitenden Handel. Erkundung der Verknüpfung bezüglich der Systemfunktionen zwischen der intelligenten Plattform des Sammel- und Verteilungshafens des Zolls und des Hafens von Tianjin mit der Plattform für elektronischen Gütertransport des Flughafens von Beijing, gemeinsame Einrichtung einer von Beijing und Tianjin koordinierten intelligenten Plattform für Sammel- und Verteilungshäfen, so dass gegenseitige Verbindungen zwischen dem Seehafen von Tianjin und den Flughäfen von Beijing hergestellt, Reservierungen außerhalb des Standorts erledigt, die Sammel- und Verteilungskosten reduziert werden und die Betriebseffizienz verbessert wird.
14. Durchführung grenzüberschreitender E-Commerce-Kooperationen an den Häfen. Unternehmen in Beijing werden dazu ermutigt, B2B-Güterexporte für den grenzüberschreitenden E-Commerce über den Hafen von Tianjin zu tätigen. Grenzüberschreitende E-Commerce-Unternehmen in Tianjin werden dabei unterstützt, ihre B2C-Exportgeschäfte über Beijing per Luftfracht durchzuführen.
IV. Förderung der charakteristischen Anwendung des „einzigen Schalters“ für den internationalen Handel
15. Erweiterung der Anwendung der Funktionen des „einzigen Schalters“. Dabei werden Funktionen wie Inspektion und Quarantäne für den Im- und Export, Inspektion nach Terminvereinbarung, gemeinsame Bordinspektion usw. in den „einzigen Schalter“ integriert, die Anbindung des „einzigen Schalters“ an Transport- und Logistikinformationsknoten gefördert, die interaktive Zwei-Wege-Anwendung zwischen der Aufsicht sowie der Anweisungsinformationen für Inspektionen und dem Hafenbetrieb erweitert, um Unternehmensdienstleistungen zu erleichtern.
16. Aufbau des „einzigen Schalters“ mit lokalen charakteristischen Funktionen. Auf der Grundlage der Standardversion des „einzigen Schalters“ für den internationalen Handel werden lokale charakteristische Anwendungen für Beijing entwickelt und eingerichtet, um eine papierlose und bequeme Zollanmeldung sowie eine vollständige Verknüpfung während des gesamten Prozesses für die Zollabfertigung von Ausstellungsstücken und für vorübergehend eingeführte Güter zu realisieren, wodurch der grenzüberschreitende Handel erleichtert wird.
17. Schaffung eines Bewertungsmechanismus für Vermittlungsdienstleistungen des „einzigen Schalters“. Die Servicefunktionen des „einzigen Schalters“ für Vermittlungsagenturen für den grenzüberschreitenden Handel werden erweitert, die Dienstleistungen von Vermittlungsagenturen bewertet und das Niveau der Vermittlungsdienstleistungen standardisiert und verbessert.
18. Steigerung des Erleichterungsgrads bei der Ausfuhrsteuerrückerstattung. Verbesserung der Funktion des „einzigen Schalters“ für Ausfuhrsteuerrückerstattungen. Alle 62 Arten von Ausfuhrsteuerrückerstattungen in vier Kategorien, einschließlich Anmeldung, Akteneintragung, Bescheinigung und andere, werden in den „einzigen Schalter“ aufgenommen, um eine vollständige Abdeckung des „einzigen Schalters“ in allen Geschäftsbereichen und während des gesamten Prozesses der Ausfuhrsteuerrückerstattung zu erreichen.
19. Steigerung der umfassenden Beratungsdienstleistungsfähigkeiten des „einzigen Schalters“. Durch den Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz werden die Funktionen des „einzigen Schalters“ verbessert, die automatische Beantwortung von Online-Beratungsfragen der Benutzer durch Roboter, die intelligente Zuweisung und andere Funktionen werden realisiert, um das Gewinngefühl von Außenhandelsunternehmen umfassend zu verbessern.
V. Beschleunigung des Baus von intelligenten Häfen
20. Beschleunigung des Baus von intelligenten Häfen. Der intelligentisierte Bau von Liegeplätzen, Portalkränen, Kaikränen und Containerfahrzeugen im Hafen von Tianjin wird beschleunigt, der großflächige Einsatz unbemannter Containerfahrzeuge an den Containerterminals wird weiter vorangetrieben, die Demonstration und Anwendung der 5G-Technologie in hochauflösenden Videoübertragungen sowie bei der Fernsteuerung großer Be- und Entladevorrichtungen werden gefördert, um den Intelligentisierungsgrad der Häfen weiter zu erhöhen.
21. Förderung der Anwendung der „Intelligenten Plattform des Sammel- und Verteilungshafens des Zolls und des Hafens“ des Hafens von Tianjin. Funktionen wie die „Online-Bearbeitung“, die „Bearbeitung auf dem Handy“ und die intelligente Matching-Funktion der Online-Buchung auf der Anwendungsplattform für Containerfahrzeuge werden realisiert, die „direkte Abholung neben dem Schiff“ für Importe und die „direkte Verladung bei Ankunft im Hafen“ für Exporte werden energisch gefördert.
VI. Weitere Standardisierung der Hafengebühren
22. Die Erhebung der Hafenbaugebühren wird eingestellt. Ab dem 01.01.2021, 0:00 Uhr, werden auf alle Güter, die den Zuständigkeitsbereich von Häfen, die nach außen geöffnet sind, passieren, keine Hafenbaugebühren mehr erhoben. Der Zeitpunkt der Einstellung der Gebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt der Ein- und Ausfahrt der mit Gütern beladenen Schiffe in den Häfen. Kann der Zeitpunkt der Ein- und Ausfahrt von Schiffen in den Häfen nicht bestimmt werden, so ist der Zeitpunkt des Anlegens der Schiffe maßgebend, der durch AIS-Tracks oder VTS-Tracks der Schiffe ergänzt wird.
23. Aktualisierung der Version 4.0 der „Hohen Effizienz, günstigeb Preise und guten Dienstleistungen“ des Hafens von Tianjin. Die Hafendienstleistungsgebühren werden weiter vereinfacht, die Gebühren und Preise standardisiert und die Betriebszeitvorgaben im Hafengebiet verbessert, um einen Sonnenschein-Dienstleistungshafen auf hohem Niveau zu schaffen.
24. Weitere Standardisierung der Hafengebühren. Die Gebührenliste wird umfassend sortiert, standardisiert und dynamisch angepasst, damit die Liste der tatsächlichen Situation entspricht und keine Gebühren außerhalb der Liste anfallen. Die Gebührenbezeichnungen und Serviceinhalte der Schiffsagenturen und Speditionsagenturen werden standardisiert, die Vereinfachung der Gebührenposten wird gefördert, um das Verhalten der klaren Preisangaben bei Schiffsagenturen und Speditionsagenturen weiter zu standardisieren.
25. Verstärkung der Aufsicht und Inspektion. Die Aufsicht der Hafengebühren wird kontinuierlich verstärkt, die illegale Erhebung von Gebühren wie bei aufgezwungenen Dienstleistungen und Gebühren sowie bei unklaren Preisangaben wird gemäß dem Gesetz untersucht und geahndet. Die Nichtumsetzung von Präferenz- und Ermäßigungsrichtlinien an den Häfen sowie während der Inspektions- und Quarantäneverfahren wird schwerpunktmäßig untersucht und geahndet.
Handelsbüro der Stadt Beijing (Hafenbüro der Stadtregierung von Beijing)
Handelsbüro der Stadt Tianjin (Hafenbüro der Stadtregierung von Tianjin)
Der Zoll von Beijing, Volksrepublik China
Der Zoll von Tianjin, Volksrepublik China
Verkehrskommission der Stadt Beijing
Verkehrs- und Transportkomission der Stadt Tianjin (Hafen- und Schifffahrtsverwaltungsbüro der Stadt Tianjin)
Marktaufsichts- und Verwaltungsbüro der Stadt Beijing
Marktaufsichts- und Verwaltungskommission der Stadt Tianjin
Steuerbüro der Stadt Beijing der Staatlichen Steuerverwaltung
Steuerbüro der Stadt Tianjin der Staatlichen Steuerverwaltung
4. Februar 2021