Bekanntmachung Nr. 8 von 2020 der Zollbehörde der Stadt Beijing der Volksrepublik China

Um die Reformanforderungen der „Verschlankung der Verwaltung und Dezentralisierung, Verbindung von Lockerung und Kontrolle sowie Optimierung der Dienstleistungen“ des Staatsrates umzusetzen, das Geschäftsumfeld weiter zu optimieren und Handelserleichterungen zu fördern, die Pilotreform der „zweistufigen Erklärung“ von der allgemeinen Zollverwaltung für importierte Waren umfassend zu fördern, hat der Zoll von Beijing einen Fehlertoleranzmechanismus für „zweistufige Erklärung“ eingerichtet, der auf der Umsetzung der Fehlertoleranzmechanismen „Voraberklärung“ und „Selbsterklärung und Selbstzahlung“ basiert. Wenn ein Unternehmen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Einreiseerklärung des Transportmittels feststellt, dass der Inhalt in der Erklärung der „zweistufigen Erklärung“ nicht korrekt ist und die Daten der Erklärung korrigieren muss, kann es beim Zoll eine Überprüfung über die „Plattform für die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Unternehmen“ beantragen. Wenn es sich bei dem Inhalt des Antrags um einen Deklarationsfehler handelt, der nicht erfasst werden muss, wird er vom Zoll nach Überprüfung korrigiert, und das Unternehmen muss nicht vor Ort sein, um den Papierantrag und zugehöriges Erklärungsmaterial einzureichen. Die Zollprüfungszeit wurde von 15 Arbeitstagen auf 3 Arbeitstage verkürzt. Wenn die durch die „zweistufige Erklärung“ verursachten relevanten Aufzeichnungen eines Unternehmens vom Zoll als freiwillig offengelegt werden, werden sie vom Zoll nicht als Unternehmenskredit anerkannt.


Mit freundlichen Grüßen


Zollbehörde der Stadt Beijing

18. Februar 2020