I. Innovationspunkte der Richtlinie
Erstens wird eine legale und konforme Handelsplattform für die Übertragung von Private-Equity-Fondsanteilen und Vermögenspaketen bereitgestellt und die Preisfindungsfunktion auf der Grundlage der Informationssicherheit entfaltet, um faire Preise für die Übertragung von Fondsvermögen zu realisieren.
Zweitens werden Aufsichts- und Abrechnungsdienste für Transaktionsgelder bereitgestellt, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der abgerechneten Gelder beider Parteien zu gewährleisten.
Drittens wird eine Infrastrukturplattform für die Handelsparteien geschaffen, um marktorientierte Dienstleistungen anzubieten, eine Brücke für den Informationsaustausch aufzubauen, die Handelsschwelle zu senken, das Problem der Informationsasymmetrie zu beseitigen und die Handelseffizienz zu erhöhen.
II. Rechtsgrundlage der Richtlinie
„Verordnung zur Aufsicht und Verwaltung privater Investmentfonds“ (Guo Ling Nr. 762)
„Offizielle Antwort des Staatsrates zum Arbeitsplan zur Vertiefung der neuen Runde von umfassenden Pilotprojekten zur Erweiterung der Öffnung des Dienstleistungssektors und zum Aufbau einer neuen nationalen umfassenden Demonstrationszone für die Erweiterung der Öffnung des Dienstleistungssektors in Beijing“ (Guo Han [2020] Nr. 123)
„Antwortschreiben zur Durchführung des Pilotprojekts für die Anteilsübertragung von Eigenkapital- und Risikokapitalinvestitionen auf dem regionalen Aktienmarkt in Beijing“ (Zheng Jian Han [2020] Nr. 451)
III. Anwendungsbereich
Übertragung von Fondsanteilen, die von Inhabern von Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds gehalten werden, die bei der Asset Management Association of China (AMAC) in die Akte eingetragen sind; Übertragung der Eigenkapitalvermögen (Eigenkapitalvermögenspakete) der Unternehmen, die von bei der AMAC in die Akte eingetragenen Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds investiert sind.
IV. Antragsvoraussetzungen
Übertragender: Entspricht den Anforderungen der China Securities Regulatory Commission (CSRC), der betreffende Fonds ist bei der AMAC in die Akte eingetragen, und das Eigentum an den Fondsvermögensanteilen oder Eigenkapitalvermögen (Eigenkapitalvermögenspaketen) des investierten Unternehmens sollte eindeutig und in Übereinstimmung mit dem Gesetz übertragbar sein.
Übertragungsempfänger: Qualifizierte Anleger, die im Rahmen des Pilotprojekts für die Anteilsübertragung von Eigenkapital- und Risikokapitalinvestitionen anerkannt wurden, darunter: Organisationen mit hoher Risikoerkennung und -tragfähigkeit, die in einen einzigen Fonds mit einem Betrag von mindestens eine Mio. Yuan RMB investieren und ein Nettovermögen von mindestens zehn Mio. Yuan RMB besitzen; Vermögensverwaltungsprodukte, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz von Institutionen, die von der Finanzaufsichts- und -verwaltungsabteilung des Staatsrats beaufsichtigt werden, ausgegeben werden, qualifizierte ausländische institutionelle Investoren, qualifizierte ausländische institutionelle RMB(Renminbi)-Investoren; Investitionspläne, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz erstellt wurden und bei der AMAC in die Akte eingetragen sind, Fondsmanager, die in von ihnen verwaltete Fonds investieren, Pensionsfonds, Sozialfonds und andere von der CSRC festgelegte Investoren.
V. Antragskanäle
Die Anmeldung erfolgt online und die Papierunterlagen sind zuzusenden. Unternehmen melden sich auf der Webseite der „Plattform für die Anteilsübertragung von Eigenkapital- und Risikokapitalinvestitionen des Beijing Equity Trading Center“ (https://fund.bjotc.cn:58888/web/#/login) an und stellen einen Antrag gemäß den Anleitungen des Systems.
VI. Antragsunterlagen
Gemäß den „Geschäftsregeln der Plattform für die Anteilsübertragung von Eigenkapital- und Risikokapitalinvestitionen des Beijing Equity Trading Center (pilothafte Umsetzung)“ und den „Geschäftsregeln für die Registrierung auf der Plattform für die Anteilsübertragung von Eigenkapital- und Risikokapitalinvestitionen des Beijing Equity Trading Center (pilothafte Umsetzung)“ müssen Unternehmen folgende Unterlagen bereitstellen:
Unterlagen für die Erstregistrierung von Fondsanteilen:
(I) „Antragsformular für die Erstregistrierung von Eigenkapital- und Risikokapitalinvestitionsanteilen“;
(II) Satzung, Partnerschaftsvertrag oder Investitionsvertrag mit Angaben zu den Fondsanteilen;
(III) Kopie des gültigen Identitätsnachweises oder des Dokuments zum Nachweis der rechtlichen Qualifikation des Inhabers der Fondsanteile;
(IV) Kopie der Vollmacht und des gültigen Ausweisdokuments des Bearbeiters;
(V) Dokument zum Nachweis der Akteneintragung der Fondsanteile bei der AMAC;
(VI) Andere von der Registrierungs- und Abrechnungsstelle geforderte Unterlagen.
Antragsunterlagen für die Veröffentlichung der Übertragungsabsicht:
(I) „Antragsformular für die Übertragung von Eigenkapital- und Risikokapitalinvestitionsanteilen“;
(II) Zusicherung, dass das Eigentum an dem Übertragungsgegenstand klar, sauber und übertragbar ist;
(III) Satzung oder Satzungsdokumente (z. B. Partnerschaftsvertrag oder Investitionsvertrag usw.) des Fonds, in dem sich der Übertragungsgegenstand befindet;
(IV) Prüfungsbericht des Fonds für das letzte Jahr (oder für den letzten Zeitraum, wenn der Fonds seit weniger als einem Jahr besteht);
(V) Jahresbericht des Fonds für das letzte Jahr (oder für den letzten Zeitraum, wenn der Fonds seit weniger als einem Jahr besteht);
(VI) Kopie des Gewerbescheins der Stelle, in der sich die Fondsanteile befinden, oder Kopie des Dokuments zum Nachweis der rechtlichen Qualifikation des Inhabers der Fondsanteile mit offiziellem Stempel;
(VII) Genehmigungsdokumente der Abteilung für die Aufsicht und Verwaltung von Staatsvermögen oder anderer zuständiger Behörden sowie Vollmacht usw. (falls vorhanden);
(VIII) Kopie der Vollmacht und des gültigen Ausweisdokuments des Bearbeiters (falls vorhanden);
(IX) Andere von der Übertragungsplattform geforderte Unterlagen.
VII. Antragsfrist
Möglich ist eine „Beantragung, Genehmigung und Bekanntmachung zu jeder Zeit“
+86-10-83020226
VIII. Beratungstelefon
+86-10-83020226