1. Alle soziale Organisationen müssen sich an die Bestimmungen zur Meldepflicht über wichtige Veranstaltungen in den „Regelungen zur Meldepflicht über wichtige Angelegenheiten von sozialen Organisationen in Beijing“ orientieren und dem Registrierungs- und Verwaltungsbehörden sowie der zuständigen Geschäftsaufsichtsbehörde im Voraus den Vorbereitungsplan für geplante Feierlichkeiten, Foren und Messen vorlegen. Der Vorbereitungsplan muss die Zeit, den Ort, den Inhalt, das Ausmaß, die Teilnehmer, die Finanzierungsquellen und die Anzahl der Veranstaltungen enthalten.
2. Bei der Durchführung von Feierlichkeiten, Foren und Messen müssen soziale Organisationen auf die praktische Wirkung achten. Veranstaltungen, die keine praktische Wirkung haben, sind entschieden abzusagen. Veranstaltungen mit ähnlicher Thematik sind entschieden anzupassen oder zusammenzulegen. Für diejenigen Veranstaltungen, die weiterhin unbedingt erforderlich sind, ist das Veranstaltungsbudget gemäß dem Prinzip der Sparsamkeit strikt einzuschränken, deren Ausmaß darf nicht über dem Ausgabenniveau des Vorjahres liegen, und Extravaganz und Verschwendung sind streng verboten. Die Durchführung solcher Veranstaltungen mit öffentlichen Haushaltsmitteln ist streng zu kontrollieren.
3. Soziale Organisationen dürfen Parteiführungskräfte und Regierungsbeamte nicht zu Feierlichkeiten, Foren oder Messen einladen, die nichts mit ihrer dienstlichen Tätigkeit zu tun haben. Es darf keine falsche Werbung über die Teilnahme von Parteiführungskräften und Regierungsbeamten durchgeführt werden.
4. Soziale Organisationen dürfen bei Feierlichkeiten, Foren oder Messen keine zwingenden Gebühren erheben. Sie dürfen keine Aktivitäten wie Markenpräsentationen, Ergebnisveröffentlichungen und Publikationen von Forschungsarbeiten durchführen, die mit Gebühren verknüpft sind.
5. Die Feierlichkeiten, Foren und Messen, die soziale Organisationen in Form von gemeinsamer Veranstaltung, Koveranstaltung oder Veranstaltungsträgern durchführen, sind streng zu kontrollieren. Bei der Durchführung von Feierlichkeiten, Foren und Messen durch soziale Organisationen in Form von gemeinsamer Veranstaltung, Koveranstaltung oder Veranstaltungsträgern müssen soziale Organisationen eine Beschlussfassung durch den Vorstand erhalten. Soziale Organisationen dürfen Feierlichkeiten, Foren oder Messen nicht im Namen von Partei- oder Regierungsorganen veranstalten sowie diese mit solchen Organen gemeinsam durchführen.
6. Alle zuständigen Aufsichtsbehörden und die Büros für Zivilangelegenheiten der Bezirke und Kreise müssen gemäß den Anforderungen dieser Mitteilung praktische und wirksame Maßnahmen ergreifen, um sie umzusetzen.
Zuständige Geschäftsaufsichtsbehörden müssen ihre Verwaltungsverantwortung effektiv wahrnehmen, die einschlägigen Regelungen optimieren und die fachliche Beratung für soziale Organisationen bei der Durchführung von Feierlichkeiten, Foren und Messen verstärken. Sie sollen sich mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um gesetzwidrige und ordnungswidrige Handlungen zeitnah zu stoppen und zu ahnden.
Die Registrierungs- und Verwaltungsabteilungen der Büros für Zivilangelegenheiten der Bezirke und Kreise müssen die Überwachung und Inspektion verstärken, die Lage rechtzeitig berichten, die ordnungsgemäße Durchführung von solchen Feierlichkeiten, Foren und Messen in den Jahresprüfungen von sozialen Organisationen aufnehmen und sie streng prüfen.
Büro für Zivilangelegenheiten der Stadt Beijing
26. Januar 2014