I. Wesentlicher Inhalt
Die „Maßnahmen zur Unterstützung der hochwertigen Entwicklung innovativer Arzneimittel in Beijing (2026)“ umfassen sieben Abschnitte mit 32 Aufgaben, darunter:
1. Verbesserung des Niveaus der klinischen Forschung zu innovativen Arzneimitteln – Hauptmaßnahmen: Stärkung der internationalen klinischen Studienfähigkeiten, Fokussierung auf Spitzentechnologien in der Arzneimittelentwicklung, Festlegung von Schlüsselbereichen und Verstärkung der kooperativen Innovation zwischen medizinischen Einrichtungen und Unternehmen.
2. Optimierung der Prüfungs- und Zulassungsverfahren für innovative Arzneimittel und Medizinprodukte – Hauptmaßnahmen: Vertiefung von Pilotreformen bei Prüfungs- und Zulassungsverfahren, Beschleunigung der Marktzulassung innovativer Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Steigerung der Qualität und Effizienz bei der Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
3. Verbesserung von Produktion und Vertrieb innovativer Arzneimittel – Hauptmaßnahmen: Unterstützung der Produktionsausweitung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, Ausbau der Dienstleistungsfähigkeit von Industrieplattformen und Förderung der internationalen Vermarktung innovativer Arzneimittel und Medizinprodukte.
4. Förderung der klinischen Anwendung innovativer Arzneimittel und Medizinprodukte – Hauptmaßnahmen: Beschleunigung der Einführung innovativer Arzneimittel und Medizinprodukte in Krankenhäusern, Vertiefung der Reform der Krankenversicherungsbezahlung sowie Nutzung der unterstützenden Rolle privater Krankenversicherungen.
5. Stärkung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung innovativer Arzneimittel – Hauptmaßnahmen: Verbesserung des Angebots hochwertiger Datensätze, Erleichterung des Austauschs von Gesundheitsdaten sowie Ausweitung von KI-Anwendungsszenarien.
6. Ausweitung der Investitions- und Finanzierungsunterstützung für innovative Arzneimittel – Hauptmaßnahmen: Verbreiterung diversifizierter Finanzierungskanäle und Verbesserung der Dienstleistungen für Unternehmensbörsengänge.
7. Begleitende Maßnahmen – Hauptmaßnahmen: Verstärkung des Schutzes von geistigem Eigentum und Aufbau hochrangiger Plattformen für internationale Zusammenarbeit und Austausch.
II. Anwendungsbereich
Die Maßnahmen gelten für Hersteller innovativer Arzneimittel, Vertriebsunternehmen und medizinische Einrichtungen.
III. Inkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 7. April 2026 in Kraft.