Das Büro für Internet und Informationstechnologie, das Büro für Regierungsdienste und Datenmanagement und das Handelsbüro der Stadt Beijing haben gemeinsam die Negativliste für die grenzüberschreitende Datenübermittlung für die Pilotfreihandelszone China (Beijing) und die Nationale Umfassende Demonstrationszone für die erweiterte Öffnung der Dienstleistungsbranche (Ausgabe 2025) sowie die dazugehörigen Verwaltungsmaßnahmen veröffentlicht.
Die Negativlistenrichtlinie der „Zwei Zonen“, die dieses Mal veröffentlicht wurde, folgt einem „1+9“-Regelungskonzept – bestehend aus einem einheitlichen Verwaltungsregelwerk für die „Zwei Zonen“ und Negativlisten für neun Bereiche. Damit wird ein stadtweit einheitliches Verwaltungssystem für die Negativliste für die grenzüberschreitende Datenübermittlung geschaffen.
In räumlicher Hinsicht wird der Anwendungsbereich der Negativliste von der Pilotfreihandelszone auf die Nationale Umfassende Demonstrationszone für die erweiterte Öffnung der Dienstleistungsbranche, also das gesamte Stadtgebiet Beijings, ausgeweitet, sodass alle Unternehmen der Stadt von den vorteilhaften Richtlinien profitieren können.
Inhaltlich deckt die Negativliste der „Zwei Zonen“ insgesamt neun Branchen, 67 Geschäftsszenarien und 612 Datenfelder ab. Sie ist in zwei Kategorien gegliedert: Die erste umfasst die unmittelbar aus der ursprünglichen Negativliste der Pilotfreihandelszone übernommenen Bereiche – Kraftfahrzeuge, Pharmazie, Zivilluftfahrt, Einzelhandel und Künstliche Intelligenz. Die zweite Kategorie bilden neu erstellte Negativlisten, die auf die zentralen Entwicklungsrichtungen Beijings zugeschnitten sind – Biomedizin, hochautomatisiertes Fahren, internationale Logistikzentrum mit zwei Flughäfen und internationale Finanzdienstleistungen. Hierfür wurden neue Negativlisten für die Bereiche Medizintechnik, autonomes Fahren (intelligente vernetzte Fahrzeuge), Handelslogistik und Bankwesen erarbeitet.
Gleichzeitig wird nach dem staatlichen Grundsatz „Innovationen, die in einer Region erprobt wurden, werden in anderen Regionen auch übernommen“ ein Mechanismus zur Übernahme von Negativlisten anderer Provinzen und Städte eingerichtet, um ihre Negativlistensysteme dynamisch in das Beijinger System zu integrieren.
Angesichts der durch die ausgebaute Politik gestiegenen Zahl der Anwender und der längeren Verwaltungsketten wurden die bisherigen Verwaltungsmaßnahmen der Pilotfreihandelszone zu den Verwaltungsmaßnahmen für die „Zwei Zonen“ weiterentwickelt. Die neue Fassung bringt institutionelle Verbesserungen in drei Bereichen:
Erstens wurde das Verwaltungssystem optimiert. Das zweistufige Verwaltungssystem auf Stadt- und Bezirksebene wird vervollständigt: Die Behörden auf städtischer Ebene, wie das Büro für Internet und Informationstechnologie, das Handelsbüro und das Büro für Regierungsdienste und Datenmanagement der Stadt Beijing, übernehmen die Federführung, während die 17 Bezirke (einschließlich der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone) für die konkrete Umsetzung zuständig sind. In jedem Bezirk wird ein behördenübergreifender Koordinierungsmechanismus mit klar definierter Federführung und Zuständigkeiten eingerichtet.
Zweitens wurden Antrags- und Genehmigungsverfahren weiter vereinfacht. Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung der bisherigen Umsetzung der Negativlistenrichtlinie und der Rückmeldung der Unternehmen werden die Antragsverfahren und -unterlagen weiter gestrafft. Nach dem Grundsatz der minimalen Notwendigkeit werden nur noch zwei Dokumente verlangt: das „Antragsformular“ und die „Unternehmensverpflichtungserklärung“; alle übrigen Antragsunterlagen entfallen.
Drittens wurde die Sicherheitsaufsicht optimiert. Der Ansatz der Risikovorsorge wird von einer pauschalen hin zu einer zielgerichteten und effizienten Prüfung weiterentwickelt. Die Aufsicht folgt einem differenzierten Ansatz mit bereichsübergreifender Risikobewertung und koordinierten Präventions- und Kontrollmechanismen. Das Präzisionsaufsichtssystem, das die Unternehmen nach den Kriterien „Kredit + Risiko“ einstuft und kategorisiert, wird verfeinert: Hoch bewertete Unternehmen mit ausgeprägtem Compliance-Bewusstsein und hoher Compliance-Fähigkeit unterliegen einer verschlankten Aufsicht; bei Geschäftsszenarien mit hohem Risiko werden Risikoidentifikation und -kontrolle verstärkt. So werden Zielgenauigkeit und Wirksamkeit der Aufsicht kontinuierlich erhöht.