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Frage: Frage: Wenn das Unternehmen bereits in Übereinstimmung mit der Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing die Anerkennung als ausländisch finanziertes F&E-Zentrum erhalten hat, muss es dann noch erneut eine Anerkennung gemäß den Anforderungen der „Mitteilung über die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten bezüglich der Prüfung des Anspruchs auf die Steuerbefreiung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren für den Ankauf von importierten Ausrüstungen“ ([2022] Nr. 2) beantragen?
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Unternehmen, die in Übereinstimmung mit der Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing als ausländisch finanzierte F&E-Zentren anerkannt wurden, müssen nicht erneut beim Handelsbüro der Stadt Beijing die Anerkennung als ausländisch finanzierte F&E-Zentren beantragen, sondern sie müssen beim Handelsbüro der Stadt Beijing die „Prüfung und Anerkennung des Anspruchs auf die Steuerbefreiung von ausländisch finanzierten F&E-Zentren für die Beschaffung von importierten Ausrüstungen“ gemäß den Anforderungen in der „Mitteilung über die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten bezüglich der Prüfung des Anspruchs auf die Steuerbefreiung von ausländisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren für den Ankauf von importierten Ausrüstungen“ ([2022] Nr. 2) beantragen.

Adresse der detaillierten Mitteilung und Auslegung: https://sw.beijing.gov.cn/zwxx/zcfg/gfxwj/202202/t20220222_2614318.html