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Frage: Frage: Muss die Registrierung der Anteilsübertragung von ausländisch finanzierten Unternehmen zuerst vom Handelsbüro genehmigt werden?
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Nach der Umsetzung des Gesetzes über ausländische Investitionen der Volksrepublik China im Jahr 2020 ist für die Änderung der Informationen von ausländisch finanzierten Unternehmen keine vorherige Genehmigung durch das Handelsbüro erforderlich. Wenn ein ausländisch finanziertes Unternehmen eine Änderung der Anteilsübertragung vornehmen muss, muss es sich an das Büro für Marktaufsicht und -verwaltung wenden, um die Informationen zu ändern, und gleichzeitig einen Informationsbericht erstellen. Drei Werktage nach Abschluss der Änderung kann es sich an das Handelsbüro des jeweiligen Bezirks wenden, um den Empfangsschein des Informationsberichts zu erhalten.