Fragen und AntwortenFragen und Antworten
Frage: Frage: Muss das Unternehmen Änderungen der registrierten Angaben nach seiner Gründung der Registrierungsbehörde melden?
Antworten: Antworten:

Gemäß den Bestimmungen der „Verordnung der Volksrepublik China zur Registrierung von Marktteilnehmern“ müssen Änderungen, beispielsweise des Namens, der Aktionäre oder der Satzung, innerhalb von 30 Tagen nach Beschluss der Änderung oder dem Eintritt gesetzlicher Änderungsgründe bei der Registrierungsbehörde als Änderung der Registrierung beantragt oder hinterlegt werden.