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Frage: Frage: Kann die Kapitaleinlage in ausländischer Währung geleistet werden?
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Gemäß der „Durchführungsverordnung zum Gesetz über ausländische Investitionen der Volksrepublik China“ kann das eingetragene Kapital von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in Renminbi (RMB) oder in frei konvertierbarer Währung angegeben werden.