


Gemäß den Bestimmungen des „Unternehmensgesetzes der Volksrepublik China“ müssen die zeichnungsgebundenen Kapitalanteile aller Aktionäre gemäß den Bestimmungen der Unternehmenssatzung innerhalb von fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens vollständig eingezahlt werden. Die Einlage kann als Bargeld oder in Form von Sachwerten, immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten für Land, Aktienbeteiligungen, Forderungen und anderen nicht-monetären Vermögenswerten erbracht werden, die in Geld bewertet und gesetzlich übertragen werden können.