BEIJING, CHINA
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1. Frage: Welche Arten von Wertpapieren kann der Insolvenzverwalter abfragen?

Antwort: Der Wertpapierbereich, den der Insolvenzverwalter abfragen kann, stimmt mit dem Wertpapierbereich überein, den der Schuldner abfragen kann. Konkret gesagt kann der Insolvenzverwalter A-Aktien, B-Aktien, Aktien von Unternehmen, die im nationalen Aktienübertragungssystem für kleine und mittlere Unternehmen notiert sind, Aktien der Klasse A und Aktien der Klasse B von börsennotierten Unternehmen sowie vorrangige Aktien auf dem Wertpapierkonto des Schuldners abfragen. Insbesondere kann der Insolvenzverwalter Folgendes abfragen: A-Aktien; B-Aktien, die auf dem Wertpapierkonto des Schuldners gehalten werden; Aktien von Unternehmen, die im nationalen Aktienübertragungssystem für kleine und mittlere Unternehmen notiert sind; die Klasse A- und Klasse B-Aktien der beiden Netzwerke und dekotierten Unternehmen; Vorzugsaktien; Anleihen; Börsenfonds; Optionsscheine; Hongkong-Aktien und andere Wertpapiere im Rahmen des Hong Kong Stock Connect sowie Derivatekontrakte wie Aktienoptionen, die auf dem Derivatkontraktkonto gehalten werden.

2. Frage: Welche Wertpapierinformationen kann der Insolvenzverwalter abfragen?

Antwort: Der Insolvenzverwalter kann die Wertpapierinformationen abfragen, die mit dem Umfang der Wertpapierinformationen übereinstimmen, die der Schuldner abfragen kann. Konkret gesagt kann der Insolvenzverwalter den Wertpapierbestand des Schuldners, Änderungen des Wertpapierbestands, Einfrieren von Wertpapieren, Änderungen des Einfrierens von Wertpapieren, bestimmte Transaktionen abfragen. Informationen wie Wertpapierverwahrung, Änderungen der designierten Transaktion / Wertpapierverwahrung, Informationen zum Besitz von Derivatkontrakten, Informationen zur Besitzänderung von Derivatkontrakten, Besitzinformationen zu Derivatkontraktportfoliostrategien, Besitzänderungsinformationen zu Derivatkontraktportfoliostrategien usw können auch abgefragt werden.

3. Frage: Über welche Kanäle kann der Insolvenzverwalter Wertpapierabfrage abwickeln?

Antwort: Der Insolvenzverwalter kann sich entweder an die vom Schuldner festgelegte Transaktions- / Abwicklungs- / Wertpapierverwaltungsagentur wenden oder sich direkt an eine der Geschäftsräume unseres Unternehmens in Beijing, Shanghai und Shenzhen wenden. Wenn sich der Schuldner als Online-Benutzer unseres Unternehmens registriert und die Identitätsauthentifizierung abgeschlossen hat, kann der Insolvenzverwalter nach Übernahme der Netzwerkbenutzerberechtigungen des Schuldners über Online-Kanäle wie die Online-Geschäftshalle unseres Unternehmens, die WeChat-Geschäftshalle und die China Begleichung APP Abfragen durchführen.

4. Frage: Muss der Insolvenzverwalter für das Geschäft mit Wertpapierabfragen bezahlen?

Antwort: Nein, unser Unternehmen befreit Anleger von Servicegebühren für verschiedene Wertpapierabfragedienste.

5. Frage: Welche Materialien muss der Insolvenzverwalter vorbereiten, um die vom Schuldner gehaltenen Wertpapiere abzufragen?

Antwort: Der Insolvenzverwalter muss das „Antragsformular für Wertpapieranfragen“ (es kann vor Ort ausgefüllt werden), die Entscheidung über die Annahme des Insolvenzantrags und das vom Volksgericht ausgestellte Entscheidungsschreiben zur Ernennung des Insolvenzverwalters, die Vollmacht der für den Insolvenzverwalter und der gültige Ausweis des Bearbeiters vorbereiten.

6. Frage: Wie kann die Pfandregistrierung des Wertpapiervermögens des Schuldners storniert werden?

Antwort: Derzeit unterstützt unser Unternehmen die Abmeldung des Wertpapiervermögens des Schuldners auf folgende zwei Arten: Erstens storniert der Pfandgläubiger einseitig die Pfandregistrierung; Das zweite ist, dass das Justizorgan die Pfandregistrierung aufhebt, indem es die Strafverfolgung unterstützt.

7. Frage: Wie kann das gerichtliche Einfrieren des Wertpapiervermögens des Schuldners aufgehoben werden?

Antwort: Laut der „Benachrichtigung des Obersten Volksgerichts, der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und der chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde für die Abfrage, das Einfrieren und den Abzug von Wertpapieren und Abwicklungsfonds für Wertpapiertransaktion“ (Fa Fa [2008] Nr. 4), und wenn die zuständige Behörde von unserem Unternehmen verlangt, bei Abfrage, Einfrieren und Abzug von Wertpapieren behilflich zu sein, sollte das Strafverfolgungspersonal die entsprechenden Bescheinigungen und gültigen Rechtsdokumente in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausstellen. In der Praxis kann das Volksgericht, wenn es aus beruflichen Gründen nicht in der Lage ist, Geschäfte mit unserem Unternehmen (einschließlich Zweigstellen) abzuwickeln, das Volksgericht an dem Ort anvertrauen, an dem sich unser Unternehmen (einschließlich Zweigstellen) befindet. Für die spätere Veräußerung eingefrorener Wertpapiere durch das Volksgericht für die erste Versieglung kann das Einfrieren der Wertpapiere aufgehoben werden und die nachfolgenden Gerichte können die Wertpapiere einfrieren, oder die Einbehaltung kann gleichzeitig mit dem Aufheben des Einfrierens der Wertpapiere direkt durchgeführt werden.

8. Frage: Mit welchen Methoden kann der Insolvenzverwalter das Wertpapiervermögen des Schuldners veräußern?

Antwort: Der Insolvenzverwalter kann das Wertpapiervermögen des Schuldners auf folgende vier Arten veräußern: Erstens: Wertpapiereigentum durch Börsengeschäfte gemäß den einschlägigen Vorschriften der Wertpapierbörse verkaufen. Zweistens: die Vollstreckung der Rechtshilfe. Die Justizbehörde stellt wirksame Rechtsdokumente wie den Vollstreckungsbescheid aus, und die Strafverfolgungsbeamten gehen zum Unternehmen, um die Übertragung abzuwickeln. Drittens: Vertragsübertragung. Nachdem die Wertpapierbörse überprüft wurde, gehen beide Parteien der Übertragung zu unserem Unternehmen, um die Eigentumsübertragung abzuwickeln. Viertens: Wenn das Wertpapiervermögen des Insolvenzunternehmens im Rahmen des Insolvenzliquidationsprozesses in Form von Sachleistungen verteilt wird, wird unser Unternehmen die Übertragung gemäß dem „Verlust der Rechtspersönlichkeit“ im nicht handelsbezogenen Transfergeschäft für Wertpapiere abwickeln.

9. Frage: Wie ist das Geschäft mit der Vollstreckung von Rechtshilfe im Artikel 8 abzuwickeln?

Antwort: Laut der „Benachrichtigung des Obersten Volksgerichts, der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und der chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde für Abfrage, Einfrieren und Einbehaltung von Wertpapieren und Abwicklungsfonds für Wertpapiertransaktion“ (Fa Fa [2008] Nr. 4) und wenn die zuständige Behörde von unserem Unternehmen verlangt, bei der Abfrage, dem Einfrieren und Abzug von Wertpapieren behilflich zu sein, sollte das Strafverfolgungspersonal die entsprechenden Bescheinigungen und gültigen Rechtsdokumente in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausstellen. Wenn die zuständige Behörde die Insolvenz- und Umstrukturierungsgeschäfte des Unternehmens abwickelt, muss sie den Arbeitsausweis des Strafverfolgungspersonals, die Vollstreckungsbescheinigung, die Mitteilung über die Unterstützung bei der Vollstreckung, die Entscheidung über die Genehmigung des Umstrukturierungsplans und andere erforderliche Dokumente vorbereiten. Wenn es im Vorfeld des Insolvenzreorganisationsgeschäfts viele Vorbereitungen erfordert, sollte die zuständige Behörde das Unternehmen im Voraus kontaktieren, um die Einzelheiten des Geschäfts zu ermitteln.

10. Frage: Welche Antragsunterlagen muss der Insolvenzverwalter vorbereiten, um das Vertragsübertragungsgeschäft im Artikel 8 abzuwickeln?

Antwort: Der Insolvenzverwalter muss das „Antragsformular für die Registrierung von nicht handelsbezogenen Wertpapiertransfers“ und folgendes erstellen: Ein von einer Wertpapierbörse ausgestelltes Bestätigungsschreiben zur Aktienübertragung, den ursprünglichen Übertragungsvertrag, gültige Identitätsnachweise beider Parteien der Übertragung, Genehmigungs- oder Registrierungsunterlagen der zuständigen Abteilungen (Anwendbar auf die Geschäftssituation bei der Registrierung von Wertpapierübertragungen, für die eine Genehmigung oder Registrierung erforderlich ist), Ankündigung der Übertragung von Aktien durch den Schuldner der Offenlegung von Informationen (Vorbehaltlich der Offenlegungspflichten der Börse), Steuerbelege (Anwendbar auf Geschäftssituationen, in denen die zu übertragenden Aktien der Einkommensteuer unterliegen) usw.

Für Insolvenzunternehmen beziehen sich die oben genannten „gültigen Ausweise und Dokumente“ auf folgende Dokumente: Entscheidung über die Annahme des vom Volksgericht ausgestellten Insolvenzantrags und die Entscheidung zur Ernennung des Insolvenzverwalters, die Bescheinigung der für den Insolvenzverwalter verantwortlichen Person und die gültigen Ausweise und Kopien der für den Insolvenzverwalter verantwortlichen Person, Vollmacht der für den Insolvenzverwalter verantwortlichen Person und gültige Ausweise des Bearbeiters.

11. Frage: Welche Antragsunterlagen benötigt der Insolvenzverwalter, um sich auf das im Artikel 8 genannte Geschäft mit dem Verlust des Status einer juristischen Person vorzubereiten?

Antwort: Der Insolvenzverwalter muss das „Antragsformular für die Registrierung von nicht handelsbezogenen Wertpapiertransfers“ und folgendes vorbereiten:  Die vom Volksgericht ausgestellte Insolvenzentscheidung, der vom Volksgericht genehmigte Plan zur Verteilung von Insolvenzgütern und die Angabe des Eigentums an der Sachverteilung von Wertpapieren sowie die gültigen Identitätsnachweise beider Parteien der Übertragung. Genehmigungs- oder Registrierungsunterlagen der zuständigen Abteilungen (Anwendbar auf die Geschäftssituation bei der Registrierung von Wertpapierübertragungen, für die eine Genehmigung oder Registrierung erforderlich ist), Ankündigung der Übertragung von Aktien durch den Schuldner der Offenlegung von Informationen (Vorbehaltlich der Offenlegungspflichten der Börse), Steuerbelege (Anwendbar auf Geschäftssituationen, in denen die zu übertragenden Aktien der Einkommensteuer unterliegen) usw.

Für Insolvenzunternehmen beziehen sich die oben genannten „gültigen Ausweise und Dokumente“ auf folgende Dokumente: Entscheidung über die Annahme des vom Volksgericht ausgestellten Insolvenzantrags und die Entscheidung zur Ernennung des Insolvenzverwalters, die Bescheinigung der für den Insolvenzverwalter verantwortlichen Person und die gültigen Ausweise und Kopien der für den Insolvenzverwalter verantwortlichen Person, Vollmacht der für den Insolvenzverwalter verantwortlichen Person und gültige Ausweise des Bearbeiters.

12. Frage: Muss der Verwalter die Verkaufsbeschränkung im Voraus aufheben, wenn er die Übertragung von Wertpapieren mit Verkaufsbeschränkung abwickelt?

Antwort: Nein, die Übertragung von Wertpapieren mit Verkaufsbeschränkung kann direkt abgewickelt werden.

13. Frage: Kann der Insolvenzverwalter bei der Abwicklung des Wertpapiergeschäfts sein eigenes Siegel verwenden?

Antwort: Ja, der Insolvenzverwalter kann sein eigenes Siegel verwenden, um Wertpapiergeschäfte abzuwickeln.

14. Frage: Wie führt der Insolvenzverwalter eine Beratung zum Wertpapiergeschäft durch?

Antwort: Unser Unternehmen bietet der Gesellschaft eine telefonische Kundendienstberatung von +86-10-4008-058-058 an. Wenn der Insolvenzverwalter in einem bestimmten Fall kommunizieren muss, kann er sich direkt unter der Kundendienstnummer an das Geschäftspersonal unseres Unternehmens wenden, um eine klarere Geschäftsanweisung zu erhalten.

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