I. Unterstützung für nach Beijing kommende ausländische Promovierte bei der Beantragung eines Talentvisums (R-Visum)
Ausländische Promovierte, die von innovativen und unternehmerischen Einrichtungen eingeladen werden sollen, können das „Bestätigungsschreiben für ausländische hochqualifizierte Talente“ beantragen. Nach Erhalt des „Bestätigungsschreiben für ausländische hochqualifizierte Talente“ kann ein Visum für ausländische Talente (R-Visum) mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 10 Jahren beantragt werden, und auch die Ehegatten und minderjährigen Kinder ausländischer Talente können ebenfalls ein Visum mit der gleichen Gültigkeitsdauer beantragen.
1. Geltungsbereich
Ausländische Promovierte, die von Hochschulen, wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und High-Tech-Unternehmen in der Region Beijing eingeladen werden.
2. Antragsvoraussetzungen
Die Antragsteller müssen über einen Doktortitel verfügen und ihre Promotionszeit darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
3. Antragsunterlagen
Antragsformular, Einladungsschreiben der chinesischen Arbeitsgeber, Reisepass, Promotionsurkunde usw.
II. Unterstützung für ausländische Talente, die zur Unternehmensgründung nach Beijing kommen, bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis über Träger wie Industrieparks oder Inkubatoren
Ausländische Talente können während der Gründungsphase eine Arbeitserlaubnis über Träger für Unternehmensgründungen wie Industrieparks und Inkubatoren beantragen.
1. Geltungsbereich
Ausländische Talente, die ihr Unternehmen in Inkubatoren und anderen Trägern für unternehmerische Inkubation gründen. Dazu gehören: Inkubatoren für wissenschaftliche und technologische Unternehmen auf nationaler Ebene; die von den zuständigen Behörden der Region Beijing anerkannten universitären Wissenschafts- und Technologieparks, Demonstrationsbasen für unternehmerische Inkubation auf städtischer Ebene sowie Inkubatoren für wissenschaftliche und technologische Unternehmen auf städtischer Ebene.
2. Antragsvoraussetzungen
Ausländische Talente, die sich in Trägern für unternehmerische Inkubation niedergelassen haben, sich in der Gründungsphase befinden und noch kein Unternehmen registriert und gegründet haben.
Die Grundvoraussetzungen, die in der „Mitteilung über die Herausgabe des Service-Leitfadens bezüglich der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China (vorläufige Version)“ gefordert werden.
3. Art und Weise der Antragsstellung
Antragsträger: Als Antragsträger für die Arbeitserlaubnis ausländischer unternehmerischer Talente übernehmen die Träger für unternehmerische Inkubation die volle Verantwortung für die von ihnen empfohlenen ausländischen Talente in der Gründungsphase.
Antragsprozess: Die Träger für unternehmerische Inkubation sollten gemäß den einschlägigen Anforderungen der „Mitteilung über die vollständige Umsetzung des Arbeitserlaubnissystems für Ausländer in China“ und der „Mitteilung über die Herausgabe des Service-Leitfadens bezüglich der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China (vorläufige Version)“ die Beantragung der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ und der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ für den Antragsteller durchführen; wenn sich der Antragsteller in China befindet, ein gültiges Visum besitzt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, können die Träger für unternehmerische Inkubation auch direkt für ihn die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragen. Die Antragsunterlagen umfassen: Antragsformular, Reisepass, Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen, ärztliche Untersuchungsbescheinigung sowie die von den Trägern für unternehmerische Inkubation ausgestellte Bescheinigung für ausländische Talente in der Inkubationsphase.
SpätereVerwaltung: Die Träger für unternehmerische Inkubation müssen entsprechend der tatsächlichen Arbeitssituation der ausländischen Talente rechtzeitig verschiedene Formalitäten wie die Änderung, Aufhebung und Verlängerung der Arbeitserlaubnis durchführen und die Verantwortung für die Verwaltung ausländischer Talente übernehmen. Nachdem ausländische Talente ein Start-up-Unternehmen registriert und gegründet haben, sollten sie das neu registrierte und gegründete Unternehmen als Träger verwenden, um rechtzeitig eine neue Arbeitserlaubnis zu beantragen. Vor Ablauf der Erlaubnisdokumente sollten die Träger für unternehmerische Inkubation entsprechende Bewertungen vornehmen und bei Bedarf eine Verlängerung oder Aufhebung beantragen. Prinzipiell können solche Erlaubnisse nur einmal verlängert werden.
III. Sonstiges
Diese Mitteilung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Den konkreten Antragsprozess finden Sie auf der Webseite vom Zentrum für Übersee-Talente der Stadt Beijing, dessen Webseiteadresse lautet: https://www.8610hr.cn/
北京市人民政府
Urheberrecht © 2020 Volksregierung der regierungsunmittelbaren Stadt Beijing.
Registrierungsnummer: 05060933
„BeijingService“-WeChat-Konto
„Jingtong“-Miniprogramm
„Easy Beijing“-App