BEIJING, CHINA
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Jing Gaofa Fa [2020] 146


An Gerichte und Bankinstitute in Beijing:

Um die effiziente Prüfung von Insolvenzfällen in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu fördern und den vom Volksgericht ernannten Insolvenzverwalter in Insolvenzfällen bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu unterstützen, werden die relevanten Angelegenheiten bezüglich der RMB-Bankabwicklungskonten und kreditbezogenen Geschäften durch den Insolvenzverwalter gemäß dem „Unternehmensinsolvenzgesetz der Volksrepublik China“, dem „Gesetz der Volksbank von China der Volksrepublik China“, dem „Handelsbankgesetz der Volksrepublik China“ und anderen gesetzlichen Bestimmungen hiermit wie folgt benachrichtigt:

1. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, den Schuldner zu vertreten, über die internen Verwaltungsangelegenheiten des Schuldners zu entscheiden, das Eigentum des Schuldners zu untersuchen, zu verwalten, zu veräußern und zu verteilen, die Forderungen des Schuldners zu klären und im Namen des Schuldners an Gerichtsverfahren teilzunehmen. Wenn der Insolvenzverwalter die Informationen des Unternehmenskontos des Schuldners abfragt, die Unternehmenskontoguthaben des Schuldners überweist, das Unternehmenskonto des Schuldners storniert und andere Geschäfte im Zusammenhang mit RMB-Bankabwicklungskonten und kreditbezogenen Geschäften tätigt, behandelt das Bankinstitut dies als Schuldner selbst.

2. Der Insolvenzverwalter sollte bei der Eröffnung eines Kontos für vorübergehende Einzahlungen die folgenden Zertifizierungsdokumente ausstellen: Entscheidung über die Annahme des Insolvenzantrags durch das Volksgericht, Entscheidung des Volksgerichts zur Ernennung eines Insolvenzverwalters, Einführungsschreiben des Insolvenzverwalters, Identitätsausweis der verantwortlichen Person des Insolvenzverwalters und Identitätsausweis des Vertreters.

3. Bankinstitute sollten die Verpflichtungen zur Kundenidentifizierung gemäß den Vorschriften erfüllen, eine Due Diligence durchführen, sich umgehend um die Eröffnung des vorübergehenden Einlagenkontos des Insolvenzverwalters kümmern und den Insolvenzverwalter vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Kontos benachrichtigen. Unter der Voraussetzung, dass die Risiken beherrschbar sind, werden Bankinstitute aufgefordert, die Verfahren zu vereinfachen und Kontoänderungen, -stornierungen und -erweiterungen über elektronische Kanäle oder Vor-Ort-Service abzuwickeln.

4. Der Insolvenzverwalter kann sich an das Volksgericht wenden, das den Insolvenzfall annimmt, um sich über das Netzwerk-Inspektions- und Kontrollsystem „General-zu-General“ nach dem Namen und der Anzahl der Banken zu erkundigen, bei denen das Schuldnerunternehmen RMB-Bankabwicklungskonten eröffnet.

5. Der Insolvenzverwalter kann sich beim Bankinstitut nach den Unternehmenskontoinformationen des Schuldners erkundigen. Dazu gehören insbesondere Informationen in elektronischer Form und Papierform: Kontoname, Kontonummer, Status, Kontostand, Transaktionsfluss, Name der Gegenpartei, Kontoauszug, Transaktionsbeleg, Kontoeröffnungsinformationen, reserviertes Siegel sowie die Informationen darüber, ob das Konto gerichtlich gesperrt, verpfändet, eingeschränkt ist.

6. Bankinstitute sollten Abfragen zu den Kontoinformationen des Insolvenzverwalters unverzüglich beantworten. Abfragen, die vor Ort beantwortet werden können, sollten sofort beantwortet werden. Diejenigen, die nicht vor Ort beantwortet werden können, sollten elektronische Informationsanfragen innerhalb von 3 Arbeitstagen beantwortet werden und Abfragen von Papiermaterialien sollten innerhalb von 20 Arbeitstagen beantwortet werden.

7. Der Insolvenzverwalter kann das eigene Siegel oder das Siegel des Schuldnerunternehmens verwenden und beim Bankinstitut die Abwicklung der RMB-Bankabwicklungskonten und kreditbezogenen Geschäften des Unternehmens des Schuldners beantragen. Wenn es darum geht, das Siegel des Schuldnerunternehmens im Bankinstitut zu ändern, muss der Insolvenzverwalter den Änderungsantrag ausfüllen oder eine Vereinbarung gemäß den Verfahren des Bankinstituts unterzeichnen.

8. Der Insolvenzverwalter sollte die folgenden Belege ausstellen, wenn er RMB- Bankabwicklungskonten des Schuldnerunternehmens abwickelt: Entscheidung über die Annahme des Insolvenzantrags durch das Volksgericht, Entscheidung des Volksgerichts zur Ernennung eines Insolvenzverwalters, Einführungsschreiben des Insolvenzverwalters und Identitätsausweis des Vertreters.

9. Nachdem das Volksgericht beschlossen hat, den Umstrukturierungsplan des Schuldnerunternehmens zu genehmigen, kann das Schuldnerunternehmen oder Insolvenzverwalter auf der Grundlage der Entscheidung des Volksgerichts, das den Umstrukturierungsplan genehmigt, einen Antrag bei der Datenbank für grundlegende Finanzkreditinformationen stellen und den Unternehmensumstrukturierungsplan veröffentlichen, indem dem Unternehmenskreditsystem „Erinnerungsstücke“ oder „Erklärung zum Informationsgegenstand“ hinzugefügt werden.

10. Bankinstitute sollten den Inhalt der „Erinnerungsstücke“ und „Erklärung zum Informationsgegenstand“ des bankrotten und reorganisierten Unternehmens anerkennen und den angemessenen Finanzierungsbedarf des Unternehmens unterstützen. Die Kommunikation mit übergeordneten Instituten sollte gestärkt werden, Kreditaufzeichnungen sollten nach Rückzahlung im Rahmen der Insolvenz erneut gemeldet werden. Im Kreditsystem des Unternehmens können Schulden zwischen dem Bankinstitut und dem bankrotten und reorganisierten Unternehmen angezeigt werden. Entsprechend der tatsächlichen Rückzahlungsmethode kann der Datensatz des ursprünglichen Unternehmenskredits als beglichen angezeigt werden.

11. Diese Mitteilung tritt am Tag der Ausstellung in Kraft.

Oberes Volksgericht von Beijing

Vertriebsabteilung der Volksbank von China

Aufsichtsamt von Beijing der Aufsichtsbehörde für Banken- und Versicherung von China

7. April 2020

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