BEIJING, CHINA
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Jing Gaofa Fa [2020] 206

Das Erste, Zweite, Dritte und Vierte Mittlere Volksgericht in Beijing, das Gericht für geistiges Eigentum in Beijing;

Volksgerichte aller Bezirke, das Internetgericht in Beijing;

Relevante Geschäftsabteilungen des Oberen Volksgerichts in Beijing:

Um einen Mechanismus für die gemeinsame Nutzung von Informationen und Ressourcen einzurichten, die Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den Konkursverfahren und der Vollstreckungsarbeit der Gerichte in Beijing in den Bereichen Eigentumsermittlung und -entsorgung und Bestrafung der Behinderung von Zivilprozessen zu stärken und die Effizienz der Konkursverfahren zu verbessern, wird in Übereinstimmung mit dem „Unternehmens-Konkursgesetz der Volksrepublik China“, dem „Protokoll der Nationalen Arbeitskonferenz über Konkursverfahren der Gerichte“ und der tatsächlichen Arbeit der Konkursverfahren in Beijing Folgendes mitgeteilt:

I Wenn die Konkursabteilung auf Antrag des Verwalters beschließt, dass Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens, der Geschäftsbücher und der Gewerbeanmeldung des Unternehmens ergriffen werden, beginnt die Vollstreckungsabteilung innerhalb von achtundvierzig Stunden nach Erlass des Beschlusses der Konkursabteilung und nach Anlegen der Akte mit der Vollstreckung.

II Wenn der Schuldner sich weigert, dem Volksgericht eine Erklärung über den Stand seines Vermögens vorzulegen oder eine Erklärung über den Stand seines Vermögens, ein Schuldenverzeichnis, ein Forderungsverzeichnis, relevante Finanz- und Buchhaltungsberichte und die Zahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer, die unwahr sind, vorlegt, wird dem gesetzlichen Vertreter, dem Finanzverwalter, dem De-facto-Inhaber, dem Anteilseigner, dem Vorstandsmitglied, dem Aufsichtspersonal oder anderen Geschäftsführern des Schuldners und anderen direkt verantwortlichen Personen eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Yuan vom Volksgericht gemäß dem Gesetz verhängt.

Wenn die oben genannten Personen sich weigern, dem Verwalter Eigentum, Siegel und Geschäftsbücher, Dokumente und andere Informationen auszuhändigen, oder Beweismaterialien in Bezug auf das Eigentum fälschen oder zerstören, so dass der Status des Eigentums unklar ist, kann das Volksgericht gemäß dem Gesetz eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Yuan gegen die direkt verantwortliche Person verhängen.

Die Entscheidung über die Verhängung eines Bußgeldes wird von der Konkursabteilung getroffen. Zahlt der Verantwortliche das Bußgeld nicht innerhalb der Frist, wird es von der Vollstreckungsabteilung des Gerichts zwangsweise vollstreckt.

Wenn der Schuldner die Übergabe der Geschäftsbücher an den Verwalter mit der Begründung verzögert oder unterlässt, dass im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit keine vollständigen Geschäftsbücher erstellt wurden oder die Geschäftsbücher verloren gehen, wodurch die Durchführung des Konkursverfahrens beeinträchtigt wird, kann die Konkursabteilung in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des „Rechnungslegungsgesetzes der Volksrepublik China“ der Finanzabteilung empfehlen, die rechtliche Verantwortung der direkt Verantwortlichen zu verfolgen.

III Beantragt der Verwalter beim Volksgericht die Aufhebung der Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens des Schuldners, so hat er einen Antrag, den Beschluss über die Annahme des Konkursantrags, den Beschluss über die Bestellung des Verwalters und die Vollmacht des Verwalters vorzulegen.

Wenn die Entscheidung über die Erhaltung durch die Konkursabteilung getroffen wird, entscheidet die Konkursabteilung innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der oben genannten Unterlagen über die Aufhebung der Erhaltung und sendet sie an die Vollstreckungsabteilung zur Ausführung.

Wenn die Vollstreckungsabteilung in einem Vollstreckungsfall Maßnahmen zur Beschlagnahme, Pfändung oder zum Einfrieren des Vermögens des Schuldners getroffen hat, so hat sie diese Maßnahmen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der oben genannten Unterlagen aufzuheben; Oder sie hat ein Schreiben auf Antrag der Konkursabteilung auszustellen, um die Verfügungsgewalt über Beschlagnahme, Pfändung oder zum Einfrieren des Vermögens der Konkursabteilung zu übergeben.

IV Nach der Annahme eines Konkursfalls wird ein von der Vollstreckungsabteilung bereits eingeleitetes gerichtliches Entsorgungsverfahren über das Vermögen des Schuldners ausgesetzt und nach der Übernahme des Vermögens des Schuldners durch den Verwalter erledigt. Beantragt der Verwalter die Fortsetzung des gerichtlichen Entsorgungsverfahrens durch die Vollstreckungsabteilung, so ist ein schriftlicher Antrag an die Konkursabteilung zu stellen, das die Vollstreckungsabteilung mit der gesetzeskonformen Entsorgung des Vermögens betraut, wobei die Vollstreckungsabteilung mitwirkt und den Versteigerungs- oder Verkaufserlös zeitnah dem Verwalter übergibt.

V Der Verwalter kann beantragen, dass die Konkursabteilung die Vollstreckungsabteilung mit der gerichtlichen Entsorgung der Kleinbussen mit Beijinger Nummernschild des Schuldners betraut, und die Vollstreckungsabteilung ist zur Unterstützung und Zusammenarbeit verpflichtet. Das entsprechende Entsorgungsverfahren wird in Übereinstimmung mit den „Verwaltungsmaßnahmen für die gerichtliche Entsorgung von Kleinbussen mit Beijinger Nummernschild des Oberen Volksgerichts der Stadt Beijing (auf Probe)“ und den „Durchführungsbestimmungen für die gerichtliche Entsorgung von Kleinbussen mit Beijinger Nummernschild des Oberen Volksgerichts der Stadt Beijing (auf Probe)“ durchgeführt.

VI Richter, der Konkursfälle bearbeitet, muss „Konkursfälle“ in das „Prozesssystem“ der nationalen Arbeitsplattform für Richter für Unternehmenskonkurs und -restrukturierung eingeben. In dieser Plattform kann der Richter, der den Konkursfall bearbeitet, nach Genehmigung durch den Leiter des Gerichts die Informationen über das Eigentum des Schuldners und die Gewerbeanmeldung über das Online-Abfragesystem überprüfen.

Die Konkursabteilung übermittelt den Namen des Richters, der den Konkursfall bearbeitet, und die gescannte Kopie der Vorder- und Rückseite des Arbeitszeugnisses und andere Identitätsnachweise des Richters im Voraus an die Vollstreckungsabteilung des Gerichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Abfragesystems. Der Verwalter der Vollstreckungsabteilung des Gerichts gibt sie in das Abfragesystem einheitlich ein.

VII Stellt der Schuldner von sich aus einen Konkursantrag und arbeitet er mit dem Verwalter bei der Übernahme und Übergabe aller Siegel, Geschäftsbücher, Vermögensgegenstände, Urkunden usw. zusammen, und beantragt sein gesetzlicher Vertreter, der De-facto-Inhaber oder die Hauptperson die Aufhebung der Maßnahme der Verbrauchsbeschränkung, so ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Der Verwalter berät sich mit dem Vollstreckungsantragsteller. Mit Zustimmung des Vollstreckungsantragstellers soll die Konkursabteilung den Antrag an die Vollstreckungsabteilung weiterleiten. Die Vollstreckungsabteilung soll die restriktiven Maßnahmen im System zur Bearbeitung von Vollstreckungsfällen innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt des Antrags aufheben.

Diese Mitteilung tritt am Tag ihrer Verkündung in Kraft.

Obere Volksgericht in Beijing

28. April 2020


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