Bekanntmachung zur weiteren Erweiterung der rückverfolgbaren Lebensmittelsorten bei der „Kühlkette von Beijing“
Um die Verwaltung importierter Kühlketten-Lebensmittel weiter zu verstärken, haben das Büro für Marktaufsicht und -verwaltung der Stadt Beijing sowie das Handelsbüro der Stadt Beijing beschlossen, den Bereich der rückverfolgbaren Lebensmittelsorten auf der Plattform für die Rückverfolgung von Kühlketten-Lebensmitteln der Stadt Beijing (kurz: „Kühlkette von Beijing“) zu erweitern. Die entsprechenden Anforderungen werden hiermit wie folgt bekannt gegeben:
I. Ab dem 12. Februar 2021 (einschließlich dieses Tages) werden alle importierten Kühlketten-Lebensmittel, die bei Temperaturen unter 0 °C (einschließlich 0 °C) gelagert werden, in die rückverfolgbaren Lebensmittelsorten bei der „Kühlkette von Beijing“ aufgenommen. Darunter fallen hauptsächlich gefrorene Getreideprodukte (wie tiefgefrorene Reis- und Mehlprodukte), gefrorene Milchprodukte (wie Butter und Käse), gefrorenes Gemüse, gefrorene Früchte, gefrorene Getränke und Lebensmittel (wie Eiscreme und gefrorene Fruchtsäfte) und andere Sorten von importierten Kühlketten-Lebensmitteln.
II. Entsprechende Unternehmen oder Personen in Beijing, die u. a. in den Bereichen Importhandel, Produktion und Verarbeitung, Umlauf und Vertrieb, Logistik und Lagerhaltung sowie Gastronomiedienstleistungen von importierten Kühlketten-Lebensmitteln tätig sind, müssen gemäß den Bestimmungen des „Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China“ und des „Gesetz der Volksrepublik China zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten“ die Hauptverantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sowie die Prävention und Kontrolle von Pandemien strikt übernehmen. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle importierten Kühlketten-Lebensmittel in ihrem Betrieb zurückverfolgt werden können. Die Verwaltungsanforderungen der „Fünf Verbote bei vier Mängeln“ sollen strikt eingehalten werden, d. h. importierte Kühlketten-Lebensmittel ohne Inspektions- und Quarantänezertifikate, Nukleinsäure-Testberichte, Desinfektionszertifikate und Rückverfolgbarkeitsinformationen werden nicht gekauft, nicht verkauft, nicht verwendet, nicht transportiert und nicht gelagert.
III. Die Produktions- und Betriebsstätten für Kühlketten-Lebensmittel in Beijing sollen die Verwaltungsanforderungen bei der „Kühlkette von Beijing“ einhalten und sicherstellen, dass die hochgeladenen Rückverfolgbarkeitsdaten umfassend und genau sind, um zu gewährleisten, dass Verbraucher über bequeme Kanäle Informationen zur Rückverfolgbarkeit der Produkte abfragen können.
IV. Die „Kühlkette von Beijing“ bietet verschiedene Anmeldemethoden an. Sie können direkt über Ihren Computer auf die Webseite der „Kühlkette von Beijing“ (https://sp.scjgj.bejing.gov.cn/cctp/login) zugreifen oder bei WeChat und Alipay nach dem „Kühlkette von Beijing“-Miniprogramm (“北京冷链”)suchen, um die Anmeldung auf Ihrem Mobiltelefon durchzuführen. Produktions- und Betriebsstätten für importierte Kühlketten-Lebensmittel können bei ihrer Benutzerregistrierung die Benutzerhandbücher herunterladen und auch die Anleitungsvideos sowie andere Materialien verwenden. Die „Kühlkette von Beijing“ bietet den Produktions- und Betriebsstätten für importierte Kühlketten-Lebensmittel in Beijing technische Unterstützungen rund um die Uhr. Bei Bedarf können Sie die Telefonnummer +86-10-4000993556 wählen, um eine Beratung zu erhalten.
Hiermit werden die oben genannten Informationen bekannt gegeben.
Büro für Marktaufsicht und -verwaltung der Stadt Beijing
Handelsbüro der Stadt Beijing
29. Januar 2021
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