In Übereinstimmung mit den entsprechenden Kerninhalten wird hiermit der folgende Umsetzungsplan bezüglich der umfassenden Einführung des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems für Bescheinigungen formuliert.
I. Umfang der Umsetzung des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems. Bei allen 51 Bescheinigungen der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Beijing, deren Beibehaltung von der Stadtregierung genehmigt und bekannt gegeben wurde, wird das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem schrittweise umfassend eingeführt, mit Ausnahme derjenigen, die in direktem Zusammenhang mit nationaler Sicherheit, Staatsgeheimnissen, öffentlicher Sicherheit, umsichtiger Kontrolle und Verwaltung des Finanzsektors, ökologischem Umweltschutz, persönlicher Gesundheit, Lebens- und Eigentumssicherheit sowie wichtigen auslandsbezogenen Angelegenheiten usw. stehen, über hohe Risiken verfügen und hohe Fehlerkorrekturkosten sowie irreparable Schäden verursachen können. Gleichzeitig wird auf dieser Grundlage und in Übereinstimmung mit den durch Gesetze, Verordnungen oder vom Staatsrat beschlossenen Festlegungen, Änderungen und Abschaffungen die Bescheinigungen, bei denen das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem durchgeführt wird, dynamisch angepasst.
II. Anwendbare Zielgruppe des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems. Antragsteller können wählen, ob sie das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem für die Bearbeitung ihrer Angelegenheiten nutzen möchten. Ist der Antragsteller nicht bereit oder nicht in der Lage, sich zu verpflichten, muss er die durch Gesetze, Verordnungen oder Beschlüsse des Staatsrates vorgeschriebenen Bescheinigungen vorlegen. Besitzt der Antragsteller relativ schwerwiegende schlechte Krediteinträge oder liegen Situationen wie falsche Verpflichtungen in der Vergangenheit usw. vor, ist der Antragsteller nicht für die Anwendung des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems geeignet, bevor er seine Kreditwürdigkeit wiederhergestellt hat.
III. Bearbeitungsprozess der Bescheinigungen nach dem Mitteilungs- und Verpflichtungssystem
(I) Mitteilungen der Stellen, die die Bescheinigungen anfordern. Die Stellen, die die Bescheinigungen anfordern, sollten durch das Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben dem Antragsteller folgende Inhalte mitteilen:
1. Der Name der Bescheinigung, der Inhalt der Bescheinigung und die Grundlage für die Festlegung;
2. Die Voraussetzungen, Standards und technischen Anforderungen, die für die Genehmigung zur Bearbeitung erfüllt werden müssen, sowie die rechtlichen Folgen von unwahren Verpflichtungen usw.;
3. Inhalt der erbrachten Dienstleistungen, Beratungsmethoden, Überprüfungsbefugnisse, die verwendeten Aufsichtsmethoden und die zu tragenden Verantwortlichkeiten usw.;
4. Die Verfahren und Standards zur Feststellung unwahrer Verpflichtungen des Antragstellers, die Frist für Korrekturen, die Einstufungsstandards für Vertrauensbrüche sowie die Kanäle für den Antragsteller, Erklärungen abzugeben, Klarstellungen vorzunehmen, Einspruch zu erheben und seinen Kredit wiederherzustellen;
5. Die Entscheidung darüber, ob das Verpflichtungsschreiben veröffentlicht wird, und wenn ja, der Umfang und die Frist der Veröffentlichung;
6. Sonstige Inhalte, die dem Antragsteller mitgeteilt werden sollten.
(II) Verpflichtungen des Antragstellers. Der Antragsteller nimmt die mitgeteilten Inhalte in Kenntnis, bestätigt und verpflichtet sich gegenüber der Stelle, die die Bescheinigung anfordert, bezüglich der folgenden Inhalte:
1. Die ausgefüllten grundlegenden Informationen und die eingereichten erforderlichen Unterlagen sind wahr, rechtmäßig, gültig und vollständig;
2. Alle mitgeteilten Inhalte sind dem Antragsteller bekannt, und die entsprechenden Voraussetzungen, Standards und technischen Anforderungen wurden erfüllt;
3. Der Antragsteller erklärt sich bereit, die rechtliche Verantwortung für unwahre Verpflichtungen sowie die disziplinarischen Konsequenzen für Vertrauensbrüche zu tragen;
4. Die abgegebenen Verpflichtungen sind Ausdruck der wahren Absichten des Antragstellers.
(III) Annahme und Bearbeitung. Nachdem die Stelle, die die Bescheinigung anfordert, das Verpflichtungsschreiben erhalten hat, sollten diejenigen, die die Voraussetzungen für das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem erfüllen, vor Ort akzeptiert werden, und es sollten keine entsprechenden Bescheinigungen mehr angefordert werden; die relevanten Angelegenheiten sollten gemäß den schriftlichen Verpflichtungen bearbeitet werden; bei denjenigen, die die Voraussetzungen für das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem nicht erfüllen, sollte der Antragsteller darüber informiert werden, damit er auf das allgemeine Antragsverfahren umstellt.
(IV) Überprüfung und Aufsicht. Die Stellen, die die Bescheinigungen anfordern, sollten gemäß Klassifizierungen wie den Merkmalen der Bescheinigungen die Überprüfungsmethoden festlegen, dabei den Kreditstatus des Verpflichtenden als einen wichtigen Faktor bei der Festlegung der Überprüfungsmethoden betrachten und den Zeitpunkt, die Standards, die Methoden und die Frage, ob eine Befreiung der Überprüfung möglich ist, klarstellen. Die Stellen, die die Bescheinigungen ausstellen, sollten aktiv mit den Stellen, die die Bescheinigungen anfordern, zusammenarbeiten, um die Überprüfungen durchzuführen und eine starke Informationsunterstützung bereitzustellen. Bei denjenigen, die von der Überprüfung befreit werden können, sollte die alltägliche Aufsicht durch die umfassende Nutzung der Methoden wie die Aufsicht durch „doppeltes Zufallsprinzip und eine Veröffentlichung“, die schwerpunktmäßige Aufsicht, „Internet + Aufsicht“, intelligente Aufsicht usw. durchgeführt werden. Werden bei der Überprüfung oder bei der alltäglichen Aufsicht Unwahrheiten bezüglich der Verpflichtungen festgestellt, wird die Bearbeitung in Übereinstimmung mit dem Gesetz abgebrochen; der Antragsteller wird aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist Korrekturen vorzunehmen; die Verwaltungsentscheidungen werden widerrufen oder es werden Verwaltungsstrafen verhängt, und dies wird in die Kreditunterlagen aufgenommen. Bei Verdacht auf eine Straftat werden diejenigen nach Maßgabe des Gesetzes an Justizorgane überstellt.
IV. Arbeitsanforderungen
(I) Stärkung der Organisation und Führung. Alle relevanten Abteilungen sollten den Umsetzungsarbeiten des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems große Beachtung schenken und die Führung sowie die Organisation der Durchsetzung der Arbeiten wirksam stärken. Die Hauptverantwortlichen der Abteilungen sollten als die erstverantwortlichen Personen sich rechtzeitig über die Situation informieren, die Probleme untersuchen und lösen. Die führende Stelle und die verantwortliche Stelle sollten festgestellt werden und die Zuständigkeiten an jeden Posten und an jede Person zugeteilt werden, um sicherzustellen, dass die Bekanntgabe und Umsetzung bis Ende März erfolgt.
(II) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit. Die Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der wichtigen Bedeutung, der Vorgehensweise und der Erfahrungen, der Umsetzungseffekte und der typischen Fälle usw. bei einer Reihe von Arbeiten wie der Umsetzung des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems in Beijing, der Abschaffung der Bescheinigungen, der Optimierung der Bearbeitungsformen der Bescheinigungen usw. sollte vertieft werden, um die sozialen Erwartungen anzuleiten, die soziale Teilhabe zu fördern und eine gute soziale Atmosphäre für die gründliche Bereinigung und Standardisierung der Bescheinigungen zu schaffen.
(III) Verstärkung der Untersuchungen und Verfeinerungen. Die Situation bei der Einführung des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems ist relativ komplex, daher können die relevanten städtischen Abteilungen in Kombination mit den tatsächlichen Arbeiten den Umsetzungsplan des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems für Bescheinigungen, das Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben und andere Dokumente und Texte weiter verfeinern, und die gesamtplanerische Betrachtung mit der beauftragten Annahme und der autorisierten Genehmigung von Regierungsdienstangelegenheiten sowie die Anleitung der Arbeiten der zuständigen Abteilungen auf Bezirksebene verstärken.
(IV) Verstärkung der Aufsicht und Bewertung. Die diesmaligen Arbeiten bezüglich der Einführung des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems für Bescheinigungen werden in die Bewertung des Aufbaus einer rechtsstaatlichen Regierung und die Leistungsbewertung der Abteilungen einbezogen, und die dazugehörige Aufsicht wird verstärkt. Gleichzeitig werden die Aufsicht und Umsetzung bei allen Bescheinigungen, die von Verwaltungbehörden, öffentlichen Institutionen, sozialen Organisationen und Unternehmen für öffentliche Dienstleistungen wie Wasser, Strom, Gas und Kabelfernsehen festgelegt und bereits aufgehoben wurden, strikt durchgeführt, um ein „Wiederaufkommen und Wiedererscheinen“ der Bescheinigungen unbedingt zu verhindern.
Anhänge:
2. Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für Bescheinigungen (Muster) (entfällt)