BEIJING, CHINA
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Jing Jian Fa [2020] 6


An Kommission für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung aller Bezirke, Kommissionen für Wohnungsbau und städtische des Bezirks Dongcheng, Xicheng und Shijingshan, Büro für Entwicklung und Aubau der Entwicklungszone, alle relevanten Behörden:

Um den gesamten Arbeitsaufwand zur Optimierung des Geschäftsumfelds gründlich umzusetzen, die Reform „Verschlankung der Verwaltung und Dezentralisierung, Verbindung von Lockerung und Kontrolle sowie Optimierung der Dienstleistungen“ voranzutreiben und die Verfahren für den Umgang mit Baugenehmigungen weiter zu vereinfachen, teilen wir hiermit die Änderungen der Baugenehmigungen wie folgt mit:

1. Vereinfachung des Verfahrens zur Änderung von Baugenehmigungen.

Für Projekte, die eine Baugenehmigung erhalten haben, sollten sie zusätzlich zu Änderungen der Baufirma, der Baufirma oder des Baumaßstabs erneut die Baugenehmigung beantragen. Wenn andere Bedingungen der Baugenehmigung geändert werden, wird das „Verpflichtungssystem“ angewendet. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen von Artikel 12 der Baugenehmigungsmaßnahmen muss die Baufirma die ausstellende Behörde nur innerhalb von 10 Tagen nach der Änderung über das Baugenehmigungssystem benachrichtigen. Die Genehmigung der ausstellenden Behörde ist in dem Fall nicht notwendig.

2. Nachdem sich die Baufirma beim Baugenehmigungssystem angemeldet hat, um die Änderung zu melden, kann sie die Änderungsbestätigung direkt ausdrucken und damit die entsprechenden Verfahren mit der Änderungsbestätigung durchlaufen.

3. Der in der Änderungsbestätigung aufgeführte Inhalt wird von der Baufirma selbst ausgefüllt, und die Baufirma muss versprechen, dass der geänderte Inhalt den einschlägigen Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften entspricht, und die entsprechende Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Echtheit des Inhalts tragen.

4. Die Benachrichtigung über Änderungen der Baugenehmigungen wird in der Spalte Baugenehmigungen auf der offiziellen Website der Kommission für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing bekannt gegeben, und die zuständigen Abteilungen können sich bei Bedarf jederzeit über die Änderungen erkundigen.

5. Die zuständigen Behörden von Stadt und Bezirken für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung sollte die Änderungen der Baugenehmigungen in den Bereich der doppelten Stichprobeninspektion und der Überwachung während sowie nach dem Verfahren einbeziehen. Diejenigen, die gegen Artikel 12 der „Maßnahmen der Stadt Beijing zur Baugenehmigung für Bauprojekte“ verstoßen und die Änderungen nicht rechtzeitig benachrichtigt werden, werden gemäß Artikel 20 der „Maßnahmen der Stadt Beijing zur Baugenehmigung für Bauprojekte“ bestraft und die Strafinformationen werden auf der Website „Credit China“ veröffentlicht für die Kreditstrafe.

6. Diese Mitteilung wird ab dem Ausstellungsdatum wirksam.

Kommission für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing

7. Januar 2020

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