Jing Gao Fa Fa [2020] Nr. 101
An das erste, zweite, dritte und vierte Mittlere Volksgericht der Stadt Beijing, Beijinger Gericht für geistiges Eigentum;
An Beijinger Internetgericht und Volksgerichte aller Bezirke:
Die Urteilskommission des Oberen Volksgerichts der Stadt Beijing erörterte und verabschiedete auf der 5. Sitzung im Jahr 2020 die „Stellungnahmen des Oberen Volksgerichts der Stadt Beijing zur Erhöhung der Qualität und Effizienz der Durchsetzung und zur Bereitstellung einer gerichtlichen Garantie für die Optimierung des Geschäftsumfelds der Hauptstadt (Auf Probe)“. Sie ist jetzt ausgestellt, bitte setzen Sie sie sorgfältig um. Wenn Sie während der Vollstreckung Fragen haben, melden Sie sich bitte rechtzeitig beim Exekutivbüro des städtischen Obergerichts.
Mit freundlichen Grüßen
Das Obere Volksgericht der Stadt Beijing
11. März 2020
„Stellungnahmen des Oberen Volksgerichts der Stadt Beijing zur Erhöhung der Qualität und Effizienz der Durchsetzung und zur Bereitstellung einer gerichtlichen Garantie für die Optimierung des Geschäftsumfelds der Hauptstadt (Auf Probe)“.
Um die Qualität und Effizienz der Umsetzungsarbeiten zu erhöhen, die Rolle der Umsetzungsarbeiten voll auszuschöpfen und den Marktteilnehmern faire, gerechte, effiziente und bequeme Justizdienstleistungen zu bieten, wird diese Stellungnahme in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Zivilprozessgesetzes und den damit verbundenen gerichtlichen Bestimmungen sowie der tatsächlichen Situation der Gerichte in Beijing formuliert.
Artikel 1 Im Allgemeinen muss die Bestätigung des Eigentums innerhalb eines Monats nach Registrierung eines Vollstreckungsverfahrens abgeschlossen sein und Durchsetzungsmaßnahmen wie Versiegelung, Beschlagnahme und Einfrieren sind in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu treffen. Die Online-Inspektions- und Kontrollbemühungen für Immobilien, einschließlich Bankfinanzprodukte, Kontoinformationen für Wohnungsfonds, Immobilieninformationen usw. sollten intensiviert werden und in das Inspektions- und Kontrollsystem aufgenommen werden. Die Online-Inspektion und -Kontrolle für verschiedene Arten von Immobilien wie Bankeinlagen, Immobilien und Eigenkapital sollten dadurch realisiert werden.
Artikel 2 Nach Versiegelung, Beschlagnahme oder Einfrieren der Immobilie wird innerhalb von 30 Tagen das Verfahren zur Bestimmung des Referenzpreises für die Immobilienveräußerung eingeleitet. Wenn es möglich ist, die Verhandlungs-, Richtungs- oder Online-Untersuchungsmethoden der Parteien anzuwenden, wird ihnen Vorrang eingeräumt, um die Effizienz der Ermittlung des Referenzpreises zu erhöhen. Wenn es wirklich notwendig ist, die Bewertung anzuvertrauen, wird die Bewertungsagentur unverzüglich beauftragt und beaufsichtigt, innerhalb von 30 Tagen nach der Beauftragung einen Bewertungsbericht zu erstellen. Wenn die Bewertungsagentur eine Verlängerung der Frist beantragt, wird diese streng überprüft.
Artikel 3 Grundsätzlich wird für die Immobilie, deren Preis geändert werden muss, die gerichtliche Online-Auktion angenommen. In der Regel wird die Auktionsankündigung innerhalb von zehn Tagen nach Festlegung des Referenzpreises veröffentlicht. Wird die Online-Gerichtsauktion nach einer Auktion nicht verkauft, wird die zweite Auktionsankündigung innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der erfolglosen Auktion auf derselben Netzwerkplattform veröffentlicht. In Übereinstimmung mit dem Prinzip der Klassifizierung und Veräußerung von Immobilien werden schnelle Preise und Online-Versteigerungen von kleinen beweglichen Immobilien durchgeführt, um den Entsorgungszyklus zu verkürzen. Die Online-Überwachung von Schlüsselknoten bei der Immobilienentsorgung sollte mittels Informatisierung erfolgen, um die Überwachung in Echtzeit zu ermöglichen.
Artikel 4 Nach Eingang der Zahlung für den Vollstreckungsfall sind die Abrechnung der Vollstreckungsfallzahlung, die Abrechnung der Ausführungsgebühr, der Antrag auf Vollstreckung und die Zahlung des Vollstreckungsfalls innerhalb von 30 Tagen abzuschließen. Wenn sich die Zahlung gemäß den gesetzlichen Umständen verzögert, muss die Zahlung des Falls innerhalb von zehn Tagen nach Verschwinden der verspäteten Zahlung abgeschlossen sein. Die Einrichtung eines vernetzten Inkasso- und Zahlungsmechanismus sollte geprüft werden, um die Bequemlichkeit des Eingangs und der Ausgaben für die Ausführung des Falls, die Spuren des gesamten Prozesses und die rechtzeitige Ausstellung sicherzustellen.
Artikel 5 Grundsätzlich sind Fälle, in denen der Vollstreckungsperson Eigentum zur Vollstreckung zur Verfügung steht, innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Registrierung des Falles abzuschließen. Wenn es tatsächlich Gründe gibt, warum die Vollstreckung nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden kann, muss der Richter die Einzelheiten des Falls und die Gründe für das Scheitern im Allgemeinen einen Monat im Voraus melden und sie dem professionellen Richtertreffen zur Untersuchung vorlegen. Wenn es wirklich notwendig ist, die Vollstreckungsfrist zu verlängern, wird dies dem zuständigen Vizedirektor zur Genehmigung gemeldet. Wenn das Vollstreckungsgericht den Fall nicht innerhalb von sechs Monaten nach Registrierung des Falls ohne berechtigten Grund abschließt, fordert das höhere Gericht das Vollstreckungsgericht auf, die Vollstreckung innerhalb einer Frist vorzunehmen.
Artikel 6 Die Strafen für die Verweigerung der Vollstreckung werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz erhöht, und die gesetzlich vorgeschriebenen obligatorischen Maßnahmen werden in vollem Umfang genutzt, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Einschränkung des Austritts so weit wie möglich kontrolliert werden und die Liste der nicht vertrauenswürdigen Personen, die der Durchsetzung unterliegen, aufgenommen wird. Bußgelder und Haftmaßnahmen sind in Übereinstimmung mit dem Gesetz anzuwenden. Öffentliche Klage und Privatklage für das Verbrechen der Ablehnung sind gleichzeitig zu vollstrecken, damit die Vollstreckungsperson die Initiative ergreift, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Artikel 7 Förderung der Umleitung komplizierter und vereinfachter Vollstreckungsfälle und deren intensive Bearbeitung. Vollstreckungsfälle sollten kategorisiert werden. Vollstreckungsfälle sollten in Geldfälle und Verhaltensfälle unterteilt werden. Geldfälle sollten in Eigentumsfälle und Nicht-Eigentumsfälle unterteilt werden. Eigentumsfälle sollten in Fälle eingeteilt werden, die keine Preisänderung erfordern und solche, die eine Preisänderung erfordern. Fälle werden durch Klassifizierung behandelt, um die Umleitung komplizierter und vereinfachter Fälle zu realisieren und das Ziel „schnelle Vollstreckung für vereinfachte Fälle, präzise Vollstreckung für schwierige Fälle“ zu erreichen. Eine intensive Bearbeitung sollte in geschäftsmäßigen Angelegenheiten durchgeführt werden, wie z. B. Inspektion und Kontrolle von Immobilien, Erstellung und Lieferung von Dokumenten sowie Fallmanagement.
Artikel 8 Wird während der Verhandlung eines Vollstreckungsurteils einer der folgenden Umstände festgestellt, so wird entschieden, den Antrag rechtzeitig abzulehnen:
(1) Die Interessenpartei erhebt Einspruch gemäß Artikel 225 des „Zivilprozessgesetzes der Volksrepublik China“ und legt keine Beweise dafür vor, dass sie ein rechtliches und unmittelbares Interesse an der Vollstreckung hat.
(2) Die Person außerhalb des Falles hat gemäß Artikel 227 des „Zivilprozessgesetzes der Volksrepublik China“ Einspruch erhoben aber keine Beweise dafür vorgelegt, dass sie über rechtliche und unmittelbare materielle Rechte zur Vollstreckung des Vollstreckungsgegenstandes verfügt.
(3) Ein anderes Subjekt als die Vollstreckungsperson erhebt Einspruch mit der Begründung, dass die Frist für die Beantragung der Vollstreckung überschritten worden sei;
(4) Der Einspruch der Vollstreckungsperson richtet sich im Wesentlichen gegen den im wirksamen Rechtsdokument festgelegten Inhalt.
Artikel 9 Mit Ausnahme von Fällen, in denen das Gesetz und die gerichtliche Auslegung eindeutig vorschreiben, dass Anhörungen und schwierige und komplizierte Vollstreckungsurteile durchgeführt werden sollen, finden grundsätzlich keine Anhörungen statt, und schriftliche Anhörungen können durch Überprüfung der Akten und Gespräche gemäß den besonderen Umständen des Einzelfalls durchgeführt werden. In Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Kommission für umfassende gesetzesgemäße Verwaltung der Stadt des Stadtkomitees der Kommunistischen Partei Chinas über die „Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Qualität und Effizienz von Justizangelegenheiten“ und des Beijinger Oberen Volksgerichts über die „Arbeitsmaßnahmen zur Pilotreform der Vereinfachung von Zivilprozessverfahren“ können Gespräche, Anhörungen und entsprechend vereinfachte Gerichtsverfahren und Urteilsdokumente online durchgeführt werden.
Artikel 10 Die einschlägigen Vorschriften über die Übertragung von Insolvenzen werden umgesetzt, und die Liquidation von „Zombie-Unternehmen“ wird in den Vollstreckungsverfahren verstärkt. Die Arbeitsverbindung mit Insolvenzverfahren sollte gestärkt und der Arbeitsprozess weiter optimiert und standardisiert werden, um reibungslose Kanäle und einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Das Durchsetzungsinformationssystem und das Insolvenzfallinformationssystem sollten gefördert werden, um die gemeinsame Nutzung von Maßnahmenressourcen, Informationsressourcen und Ressourcen zur Beseitigung von Immobilien zu realisieren und die effiziente Behandlung von Insolvenzfällen zu fördern.
Artikel 11 Wenn eine Partei die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils, einer Entscheidung oder einer Mediation durch das Volksgericht, einer Entscheidung und eine Mediation eines Schiedsgerichts oder eines von einem Notar rechtlich vollstreckbaren Gläubigerrechtsdokuments beantragt, wird die Antragsgebühr für die Vollstreckung von der Vollstreckungsperson gezahlt. Das Volksgericht wird bei der Registrierung eines Falles keine Vorschüsse von der Person, die die Vollstreckung beantragt, einziehen. Das Geld wird von der Vollstreckungsperson nach der tatsächlichen Vollstreckung des Falles eingezogen werden.
Artikel 12 Die Offenlegung des gesamten Vollstreckungsprozesses sollte gefördert werden. Die Vollstreckungsinformationen jedes Prozesses sollte an die Parteien über das Vollstreckungsverhandlungssystem automatisch übermittelt werden. Das System zur aktiven Rückmeldung über den Vollstreckungsfortschritt und eines festen Vollstreckungsempfangstages sollte implementiert werden, damit die Parteien den Fortschritt des Falls rechtzeitig verstehen können.
Artikel 13 Kanäle für Parteien und Anwälte zur Kontaktaufnahme mit Richtern sollten entsperrt werden, und die Arbeitsanforderungen für das „Sofortige Bearbeitung nach Erhalt des Auftrags“ werden umgesetzt. Wenn die Parteien über das Informationsnetzwerk für Gerichtsverfahren in Beijing, das WeChat öffentliches Konto für Gerichtsverfahren in Beijing, das mobile Mikrogericht in Beijing und die 12368 Sprachdienstplattform und andere Methoden, Anforderungen stellen, die die Ausübung von Vollstreckungsbefugnissen durch das Gericht betreffen, oder Richter kontaktieren wollen, die eng mit dem Fall verbunden sind, sollte es rechtzeitig beantwortet werden.
Artikel 14 Rechtsanwälte sollten zur Teilnahme an Vollstreckungsarbeiten befördert werden, um die einschlägigen Arbeitsanforderungen des Obersten Volksgerichts an die Beteiligung von Rechtsanwälten an Vollstreckungsarbeiten umzusetzen, verschiedene Arbeitsmechanismen aktiv zu untersuchen und zu innovieren, die das Recht der Rechtsanwälte auf Ausübung schützen und die Beteiligung von Rechtsanwälten an Vollstreckungsmaßnahmen fördern. Anwälte sollten befördert werden, sich am gesamten Vollstreckungsprozess der Eigentumserhaltung, der Vollstreckungsuntersuchung, der Eigentumskontrolle und Preisänderung, der Verhinderung der Umgehung von Vollstreckung, der Abhilfe der Vollstreckung, der Konfliktlösung, der Vollstreckung von Werbung für Rechtssystem usw. zu beteiligen. Bei der Anwendung von Gesetzen und Vorschriften durch Anwälte, bei der Suche nach Hinweisen auf Eigentum und Risikobewertung und der Erleichterung von gesetzlichen Rechten sollte eine aktive Rolle gespielt werden.
Artikel 15 Diese Stellungnahmen werden ab dem Datum der Ausstellung in Kraft treten.
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