Zur weiteren Erfüllung der Kreditverwaltungsfunktion des Zolls, zur kontinuierlichen Stärkung des Gewinngefühls von hochrangig zertifizierten Unternehmen (AEO-Unternehmen) und zur besseren Unterstützung der Steigerung der Qualität und der Stabilisierung der Quantität des Außenhandels hat die Allgemeine Zollverwaltung beschlossen, auf der Grundlage der ursprünglichen Verwaltungsmaßnahmen folgende Erleichterungsmaßnahmen für hochrangig zertifizierte Unternehmen einzuführen:
I. Verringerung der Häufigkeit der Inspektions- und Quarantäneaufsicht
(I) Reduzierung des Anteils der Stichprobennahme für die Inspektion und Quarantäne von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln. Beim Export von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln durch hochrangig zertifizierte Unternehmen wird der Anteil der Stichprobennahme für die Inspektion und Quarantäne auf unter 20 % des Anteils für Unternehmen, die konventionelle Verwaltungsmaßnahmen durchführen, reduziert.
(II) Verringerung der Zahl der Vor-Ort-Inspektionen für gefährliche Chemikalien und Gefahrgutverpackungen. Beim Export von gefährlichen Chemikalien durch produktionsorientierten hochrangig zertifizierten Unternehmen wird vorrangig das Aufsichtsmodell vor der Exportanmeldung verwendet, das „Inspektionschargen“ als Einheit nimmt. Es werden Vor-Ort-Inspektionen für die erste „Anmeldungscharge“ der gleichen „Inspektionscharge“ durchgeführt, und die nachfolgenden „Anmeldungschargen“ können nach Überprüfung der Bescheinigungen und Dokumente direkt freigegeben werden; beim Export von Gefahrgutverpackungen, die von hochrangig zertifizierten Unternehmen produziert wurden, wird der Leistungsinspektionszyklus auf ein Jahr optimiert.
(III) Reduzierung des Anteils der zu inspizierenden biologischen Materialien beim Export. Für hochrangig zertifizierte Unternehmen mit Registrierungsanforderungen im Ausland wird Vorrang bei der Empfehlung und Registrierung eingeräumt, und der zu inspizierende Anteil sowie der Anteil der Stichprobennahme beim Export werden reduziert; bei biologischen Materialien, die keine Probenahme und Vorlage zur Prüfung erfordern, ist eine Kombination aus Ferninspektion per Video und Vor-Ort-Inspektion zulässig, um die Effizienz der Inspektion und Freigabe zu erhöhen; für Unternehmen, die über die „Lizenz zur Produktion von Labortieren“ und die „Lizenz zur Verwendung von Labortieren“ verfügen, wird der Export von Laborratten der SPF-Klasse nach dem Prinzip „weniger Inspektionen und schnelle Freigabe“ durchgeführt, wobei Vorrang bei der Inspektion und der Ausstellung von Bescheinigungen gewährt wird.
(IV) Verringerung der Zahl der Vor-Ort-Inspektionen bei Unternehmen, die unter der Reform der lokalen Ferninspektion fallen. Hochrangig zertifizierte Unternehmen werden vorrangig in den Pilotbereich der Reform der lokalen Ferninspektion aufgenommen. Gleichzeitig wird die Zahl der zufälligen Vor-Ort-Inspektion für hochrangig zertifizierte Unternehmen, die in das Pilotprojekt zur Ferninspektion aufgenommen wurden, auf ein Minimum gehalten.
(V) Vereinfachung des Akteneintragungs- und Registrierungsprozesses für Unternehmen, die aquatische Produkte exportieren, und Verkürzung der Akteneintragungs- und Registrierungszeit. Exportierende Unternehmen im Bereich der Herstellung von aquatischen Produkten, die eine ausländische Registrierung erhalten haben und die Registrierung desselben Produkts in anderen Ländern beantragen, bei denen nach Bewertung die Anforderungen des Importlandes und der Produktrisikograd für die Anmeldung nicht höher sind als die bzw. der des ursprünglichen Registrierungslandes, können von der Durchführung einer Vor-Ort-Bewertung und -Prüfung befreit werden, und für diese Unternehmen wird Vorrang bei der Empfehlung und Registrierung eingeräumt. Hochrangig zertifizierte Unternehmen, die die Akteneintragung für den Export von Rohstoffzuchtbetrieben für aquatische Produkte beantragen, erhalten Vorrang bei der Bearbeitung der Akteneintragung.
(VI) Durchführung der Quarantäne am Zielort und der klassifizierten Verwaltung für bestimmte tierische und pflanzliche Erzeugnisse. Pilotierung der Durchführung der Quarantäne am Zielort für hochrangig zertifizierte Unternehmen, die Holzverpackungen für Hightech-Ausrüstungen importieren, wobei die Durchführung auf Antrag des Unternehmens erfolgt. Erkundung der Durchführung der klassifizierten Verwaltung für festgelegte Verarbeitungsunternehmen für importiertes Getreide, und für hochrangig zertifizierte Unternehmen wird Vorrang bei der Anwendung einschlägiger klassifizierter Verwaltungsmaßnahmen eingeräumt.
II. Senkung der Import- und Exportkosten von Unternehmen
(VII) Durchführung des Pilotprojekts zur Beantragung der Befreiung von der Steuergarantie für hochrangig zertifizierte Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Teil der Pilotprojekte des Zolls wird ausgewählt, sodass produktionsorientierte Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren als hochrangig zertifizierte Unternehmen zertifiziert sind und gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllen, in Übereinstimmung mit der „Ein Fall, eine Diskussion“-Methode die Befreiung von der Steuergarantie unter dem „Anmeldung in zwei Schritten“-Modell beim Zoll beantragen können.
1. Es liegen keine Versäumnisse im Hinblick auf die Zahlung von Steuern innerhalb der vorgeschriebenen Zahlungsfrist vor;
2. Die Kreditwürdigkeitsstufe wurde bisher nicht vom Zoll herabgestuft;
3. Die Anwendung der Verwaltungsmaßnahmen für Unternehmenskreditwürdigkeit wurde bisher nicht vorübergehend eingestellt;
4. In den letzten 5 Jahren wurden keine Verwaltungsstrafen durch den Zoll verhängt;
5. In den letzten 5 Jahren wurden Steuern in Höhe von mindestens 10 Millionen Yuan RMB gezahlt;
6. Am Ende der letzten 5 Jahre und im letzten Monat des laufenden Jahres ist das Aktiv-Passiv-Verhältnis des Unternehmens niedriger als die hervorragenden Werte der Branche in der neuesten Version der „Standardwerte zur Bewertung der Unternehmensleistung“, die von der Aufsichts- und Verwaltungskommission für staatliches Vermögen des Staatsrates herausgegeben wurde;
7. Am Ende der letzten fünf Jahre und im letzten Monat des laufenden Jahres ist das Verhältnis von Barmitteln zu kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens höher als die hervorragenden Werte der Branche in der neuesten Version der „Standardwerte zur Bewertung der Unternehmensleistung“, die von der Aufsichts- und Verwaltungskommission für staatliches Vermögen des Staatsrates herausgegeben wurde;
(VIII) Verlängerung der Frist für die Anwendung der aktiven Offenlegung. Die Startzeit für die Berechnung von steuerlichen Verstößen hochrangig zertifizierter Unternehmen, die gegen die Zollvorschriften verstoßen haben, aber deren Verstöße aktiv offengelegt wurden und nicht mit Verwaltungsstrafen belegt werden, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Verstoßes verlängert.
(IV) Weitere Senkung der Inspektionsquote. Für hochrangig zertifizierte Unternehmen, bei denen innerhalb des letzten Jahres keine Auffälligkeiten bei den Inspektionen festgestellt wurden, wird der Anteil der Kontrolle und Inspektion weiter reduziert.
(X) Ausweitung des Anwendungsbereichs von Erleichterungsmaßnahmen. Wenn es sich bei dem festlandchinesischen Empfänger oder Versender auf dem Zollanmeldungsformular um ein hochrangig zertifiziertes Unternehmen handelt, und wenn die anmeldende Stelle sowie die verbrauchende und verwendende Stelle/die produzierende und verkaufende Stelle keine Unternehmen sind, die Vertrauensbrüche begangen haben, so können die Erleichterungsmaßnahmen des Unternehmens mit der höchsten Kreditwürdigkeitsstufe auf dem Zollanmeldungsformular angewendet werden. Im Rahmen eines Pilotprojekts können bei der Beförderung von Waren von Unternehmen, die keine Vertrauensbrüche begangen haben, durch Logistik- und Transportunternehmen mit der Kreditwürdigkeit von hochrangig zertifizierten Unternehmen die Erleichterungsmaßnahmen für hochrangig zertifizierte Unternehmen auf die beförderten Waren angewendet werden, nachdem die Logistik- und Transportunternehmen eine Kreditverpflichtung abgegeben haben.
III. Steigerung des Intelligenzniveaus der Erleichterungsmaßnahmen
(XI) Intelligente Umsetzung von Erleichterungsmaßnahmen. Realisierung der automatischen Identifizierung oder Kennzeichnung der Informationen von hochrangig zertifizierten Unternehmen in den entsprechenden Betriebssystemen, Umsetzung einer intelligenten Priorisierung, vorrangige Umsetzung der Änderung und Rücknahme des Zollanmeldungsformulars für den Im- und Export, der Inspektion von Import- und Exportgütern in den Häfen, der lokalen Inspektion sowie der Probenahme und Vorlage zur Prüfung, um die zeitliche Effizienz bei der operativen Umsetzung zu steigern.
(XII) Ausweitung des Umfangs des automatischen Austauschs von AEO-Daten. Auf der Grundlage der derzeitigen Umsetzung des automatischen Datenaustauschs zwischen AEO-Unternehmen und dem Zoll der Europäischen Union sowie dem Zoll von Hongkong wird die Zahl der Länder für den automatischen Austausch von AEO-Daten erhöht, um die Effizienz und Rechtzeitigkeit des Datenaustauschs zu verbessern.
(XIII) Vorrangige Aufnahme in die Reform der Anwendungsszenarien im Zusammenhang mit dem intelligenten Zoll. Hochrangig zertifizierte Unternehmen, die freiwillig ihre ERP-Systeme für die Verbindung mit dem Zoll öffnen, erhalten Vorrang bei der Anwendung der Modelle „Zollverschluss + ERP“und „Internet + Kontrollprüfung“. Vorrangige Einbeziehung des Kontroll- und Inspektionsmodells für Hightech-Güter wie Vakuumverpackungen, des Modells der gesamtplanerischen und kombinierten Umsetzung für Überprüfungsoperationen und der „Chargeninspektion“-Reform.
IV. Verbesserung des Niveaus zur Bereitstellung von präzisen Dienstleistungen für Unternehmen
(XIV) Ausweitung des Anwendungsbereichs der Zollkoordinierungsdienste. Bereitstellung von „Eins-zu-Eins“- Koordinierungsdienste für hochrangig zertifizierte Unternehmen. Wenn hochrangig zertifizierte Unternehmen beim Export von Lebensmitteln tierischen Ursprungs usw. auf technische Handelshindernisse im Ausland stoßen, oder wenn hochrangig zertifizierte Unternehmen Rückmeldungen über das Vorhandensein von Problemen bei der Umsetzung von Erleichterungsmaßnahmen in den gegenseitig anerkannten Ländern geben, wird der Zoll aktiv mit den entsprechenden Stellen kommunizieren und koordinieren, um Lösungen zu finden. Für Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe von hochrangig zertifizierten Unternehmen sowie vor- und nachgelagerte Unternehmen in der Industrie- und Lieferkette von hochrangig zertifizierten Unternehmen werden vorrangige Kreditaufbaudienste bereitgestellt.
(XV) Vorrangige Bereitstellung von Anwendungsdiensten externer Netzwerke durch den Zoll. Vorrangige Erbringung von Kartenherstellungsdiensten für hochrangig zertifizierte Unternehmen, wie z. B. die Neuausstellung von Karten im elektronischen Hafen, Informationsänderungen, Ersatz bei Verlust usw., und hochrangig zertifizierte Unternehmen werden bei der Bearbeitung von Kundendienstaufträgen vorrangig behandelt und erhalten Nachkontrolle durch spezielles Personal.
(XVI) Unterstützung der hochqualitativen Entwicklung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels. Unterstützung der Einbeziehung von hochrangig zertifizierten Unternehmen im grenzüberschreitenden elektronischen Handel in den koordinierten gemeinsamen Verwaltungsbereich für Zoll und Unternehmen im grenzüberschreitenden elektronischen Handel, Förderung der Unterzeichnung eines Memorandums über die Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und der Unternehmen, Umsetzung des Konzepts „ein Unternehmen, eine Politik“, um die hochqualitative Entwicklung von Unternehmen und die gesunde und standardisierte Entwicklung der Branche zu unterstützen.
(XVII) Förderung der Ausweitung und Verbesserung von Erleichterungsmaßnahmen. Ermutigung der Umsetzung personalisierter Erleichterungsmaßnahmen für hochrangig zertifizierte Unternehmen, Förderung der Umsetzung von mehr gemeinsamen Anreizmaßnahmen unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten durch die lokalen Regierungen, Verstärkung der Nachverfolgung und Bewertung, des Erfahrungsaustauschs sowie der Nachahmung und der Verbreitung. Beschleunigung der Zusammenarbeit mit mehr Ländern im Bereich der gegenseitigen AEO-Anerkennung und kontinuierliche Ausweitung des Umfangs der Import- und Exportvorteile für hochrangig zertifizierte Unternehmen.
Hiermit erfolgt die Mitteilung an Sie.
Allgemeine Zollverwaltung
6. April 2024