Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Diese detaillierten Bestimmungen wurde geschaffen, um die Bürgschaftseinrichtungen in Beijing zu motivieren, ihre Unterstützung für Klein- und Kleinstunternehmen zu verstärken und die Finanzierungsschwierigkeiten von ihnen wirksam zu lösen.
Artikel 2 Der Begriff „Klein- und Kleinstunternehmen“ in diesen detaillierten Bestimmungen bezieht sich auf Klein- und Kleinstunternehmen (einschließlich einzelner Industrie- und Gewerbehaushalte), die in Beijing registriert sind und den nationalen Einstufungsstandards entsprechen.
Artikel 3 Der Begriff „Bürgschaft“ in diesen detaillierten Bestimmungen bezieht sich auf den Rechtsakt der Bürgschaftseinrichtungen, die eine Kreditunterstützung für die Finanzierung von Klein- und Kleinstunternehmen in Beijing gewähren. Der in diesen detaillierten Bestimmungen genannte Begriff „Bürgschafts- und Rückbürgschaftseinrichtungen“ bezieht sich auf die professionellen Bürgschafts- und Rückbürgschaftseinrichtungen in Beijing, die von den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden zugelassen wurden und als finanzielle Bürgschaftsunternehmen qualifiziert sind.
Artikel 4 Der Kompensations- und Ausgleichsfonds für Kreditgarantien für Klein- und Kleinstunternehmen in Beijing (im folgenden als „Kompensations- und Ausgleichsfonds“ genannt) wird vom Büro für Finanzen der Stadt Beijing finanziert und gegründet. Das Büro für Finanzen und das Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing sind für die Leitung und Überwachung der Verwendung des Kompensations- und Ausgleichsfonds verantwortlich und ermächtigen dem Treuhänder des Kompensations- und Ausgleichsfonds (im folgenden als „Treuhänder“ bezeichnet), der verantwortlich für die Verwaltung und den Betrieb des Kontos vom Kompensations- und Ausgleichsfonds ist.
Kapitel II Quelle der Finanzmittel und Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Die Quellen vom Kompensations- und Ausgleichsfonds umfassen: der Haushaltsfonds Beijings, die Betriebserträge vom Kompensations- und Ausgleichsfonds sowie die Einziehung der garantierten Ausgleichsposten.
Artikel 6 Zweck des Fonds: Wenn die Bürgschaftseinrichtung politische Geschäfte wie z.B. Kreditbürgschaften für Klein- und Kleinstunternehmen übernimmt und das Projekt ausgeglichen wird, bietet der Kompensations- und Ausgleichsfonds einen Teilausgleich für die Bürgschaftseinrichtung und einen Teilausgleich für die Rückbürgschaftseinrichtung an.
Artikel 7 Eine Bürgschaftseinrichtung, die Kompensation und Ausgleich beantragt, muss gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
(1) Eine gesetzeskonforme gegründete finanzielle Bürgschaftseinrichtung in Beijing, die rechtmäßig das Geschäft betreibt.
(2) Im Besitz einer gültigen Geschäftslizenz der finanziellen Bürgschaftseinrichtung.
(3) Mit einem gültigen Ratingbericht innerhalb des Gültigkeitszeitraums, der von einem Kreditvermittler ausgestellt wurde, welcher für das Rating einer Bürgschaftseinrichtung oder für das Rating des Kapitalmarkts qualifiziert ist und von der Geschäftsverwaltungsabteilung der Volksbank von China anerkannt ist.
(4) Mit einem soliden internen Geschäftsverwaltungssystem und einem perfekten und effektiven Mechanismus für die Vorprüfung, die Prozessüberwachung, die Nachbesserung und die Abwicklung von Bürgschaftsprojekten.
Artikel 8 Klein- und Kleinstunternehmen, die in den Förderbereich dieser Durchführungsbestimmungen aufgenommen werden, müssen gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
(1) Unternehmen oder einzelne Industrie- und Gewerbehaushalte, die in Beijing mit unabhängiger Rechtspersönlichkeit registriert sind und tatsächlich existieren.
(2) Gemäß der nationalen und städtischen Industriepolitik sowie der funktionalen Positionierung einer Hauptstadt entsprechend, die nicht zur Aussonderung rückständiger Industrien gehört.
(3) Die Kreditmittel sollen für die normale Produktion und den Betrieb des Unternehmens verwendet werden und dürfen nicht für Aktieninvestitionen, Immobilienentwicklung und ähnliche Bereiche verwendet werden.
(4) Das Unternehmen und seine tatsächliche Kontrollperson verfügt in den letzten zwei Jahren über keine schlechten Bonitätsnachweise, die gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen.
Artikel 9 Die durch diese detaillierten Bestimmungen unterstützten Bürgschaftseinrichtung und Rückbürgschaftseinrichtung sollen mit dem Treuhänder ein Kooperationsabkommen unterzeichnen. Die Bürgschaftseinrichtung und die Rückbürgschaftseinrichtung sollten dem Treuhänder folgende Info vierteljährlich offenlegen: Änderungen der Verwaltungsstruktur des Unternehmens, Finanz- und Rechnungslegungsberichte (jährliche Wirtschaftsprüfungsberichte), Angaben zur Finanzbuchhaltung, Angaben zum Bürgschaftsgeschäft, Risikoklassifizierung von Bürgschaftsprojekten und Rückforderung von getilgten Projekten. Außerdem müssen sie die regelmäßige oder unregelmäßige Inspektion des Treuhänders akzeptieren.
Artikel 10 Das durch diese detaillierten Bestimmungen unterstützte Kreditbürgschaftsgeschäft muss folgende Bedingungen erfüllen:
(1) Beim Kreditbürgschaftsgeschäft des Klein- und Kleinstunternehmens, die durch diese detaillierten Bestimmungen unterstützt werden, darf der Kreditbürgschaftsbetrag einer einzigen Bürgschaftseinrichtung zehn Millionen Yuan RMB nicht übersteigen.
(2) Der jährlich umfassende Bürgschaftsgebührensatz (einschließlich Bürgschaftsgebühr, Überprüfungsgebühr usw.) neu hinzugefügter Klein- und Kleinstunternehmen im laufenden Jahr darf 2% (inkl.) nicht überschreiten. Gibt es während der COVID-19-Pandemie andere Anforderungen, so sind deren Bestimmungen maßgebend.
(3) Der Kreditbürgschaftszinssatz der Klein- und Kleinstunternehmen, die von Banken bereitgestellt wird, darf nicht über 50% auf der Grundlage von LPR im selben Zeitraum steigen.
(4) Die Bürgschaftseinrichtung unterzeichnet den „Rückbürgschaftsvertrag“ mit der Rückbürgschaftseinrichtung.
Artikel 11 Der Kompensations- und Ausgleichsfonds bietet für politische Bürgschaftsgeschäfte der Bürgschaftseinrichtungen Entschädigung. Macht der Betrag des Neugeschäfts der Bürgschaftseinrichtung für die Finanzierung von Klein- und Kleinstunternehmen 80%, 60%, 50% und 40% des gesamten Neugeschäfts der Bürgschaftseinrichtung in Beijing in diesem Jahr, so ist der Anteil des Kompensations- und Ausgleichsfonds an der tatsächlichen Risikoverteilung der Bürgschaftseinrichtung 30%, 25%, 20% und 15%. Aber die Entschädigung beträgt insgesamt nicht mehr als 20%, 15%, 12.5% und 10% der tatsächlichen Kompensation.
Der Kompensations- und Ausgleichsfonds stellt der Rückbürgschaftseinrichtung eine erneute Kompensation zur Verfügung, und trägt die tatsächliche Risikoverantwortung der Rückbürgschaftseinrichtung mit einem Anteil von nicht mehr als 25%, aber die Gesamtkompensation darf nicht mehr als 5% der tatsächlich entstandenen Gesamtkompensation betragen.
Artikel 12 Nach der finanziellen Kompensation auf Stadt- und Bezirksebene (einschließlich der Rückbürgschaft) darf der Anteil eigener Haftung der Bürgschaftseinrichtung nicht weniger als 30% des tatsächlichen Ausgleichsbetrags betragen.
Kapitel III Verwaltungsinstitut
Artikel 13 Das Büro für Finanzen und das Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing überwacht und verwaltet die Verwendung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds.
(1) Festlegung des Umfangs des Kompensations- und Ausgleichsfonds, des Treuhänders, der Treuhanddauer usw.
(2) Überprüfung des Kompensations- und Ausgleichsprogramms.
(3) Gemeinsame Begutachtung, Abschreibung uneinbringlicher Forderungen und Änderung der Höhe des Fonds.
(4) Überprüfung des Tätigkeitsberichts des Treuhänders über die Verwaltung und Verwendung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds.
(5) Überwachung und Kontrolle der Verwendung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds.
Artikel 14 Der vom Büro für Finanzen und Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing beauftragte Treuhänder nimmt folgende spezifische Aufgaben wahr:
(1) Verwaltung und Betrieb des Kontos vom Kompensations- und Ausgleichsfonds.
(2) Auswahl von Bürgschaftseinrichtungen, Rückbürgschaftseinrichtungen und Banken, Unterzeichnung von Kooperationsabkommen, Einreichung zur Akteneintragung.
(3) Annahme und vorläufige Überprüfung von Projekten, die den Kompensations- und Ausgleichsbereich beantragen.
(4) Durchführung einer vorläufigen Prüfung des von den Bürgschafts- und Rückbürgschaftseinrichtungen eingereichten Kompensations- und Ausgleichsantrags und Erstellung eines Prüfungsberichts.
(5) Aufforderung an die Bürgschaftseinrichtungen für eine tägliche Überwachung und Kontrolle der finanziellen Risiken des Kreditaufnehmers, Kontrolle der Durchführung des Kreditvertrags und des Kreditstatus. Bei festgestellten Problemen sollte das Unternehmen zur rechtzeitigen Behebung verpflichtet werden.
(6) Ausarbeitung des Kompensations- und Ausgleichsprogramms und und Ausgabe der Entschädigungsmittel nach der Genehmigung vom Büro für Finanzen und Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing.
(7) Dem Büro für Finanzen und dem Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing sind folgende Informationen jedes halbe Jahr offenzulegen: Änderungen und Gebrauch der Mittel auf dem Sonderkonto des Kompensations- und Ausgleichsfonds im ersten halben Jahr, archivierte Informationen der kooperierenden Kompensations- und Ausgleichseinheiten und gemeldeten Projekte. Zu Beginn jeden Jahres sind dem Büro für Finanzen und dem Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing ein Bericht für die Durchführung der Kompensations- und Ausgleichsfonds des Vorjahres und der Arbeitsplan des laufenden Jahres vorzulegen.
(8) Sonstige Aufgaben, die vom Büro für Finanzen und vom Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing delegiert werden.
Kapitel IV Arbeitsverfahren
Artikel 15 Akteneintragung von Projekten: neu hinzugefügte Bürgschaftsprojekte für Klein- und Kleinstunternehmen, die die in der detaillierten Bestimmungen festgelegten Bedingungen erfüllen, sind vor dem zwanzigsten Tag jedes Monats beim Treuhänder einzureichen. Der Treuhänder führt die Vorprüfung des Projekts vor Ende des Monats durch und reicht dies über das Managementsystem des Kompensations- und Ausgleichsfonds beim Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing ein.
Artikel 16 Anmeldung der Kompensations- und Ausgleichsprojekte: Bürgschaftseinrichtungen und Rückbürgschaftseinrichtungen können jedes halbe Jahr einen Antrag auf Kompensation und Ausgleich an den Treuhänder stellen.
Artikel 17 Überprüfung der Kompensations- und Ausgleichsprojekte: Nach dem Eingang der Unterlagen für die Anmeldung der Kompensations- und Ausgleichsprojekte aus Bürgschaftseinrichtungen und Rückbürgschaftseinrichtungen führt der Treuhänder eine vorläufige Überprüfung dieser Antragsunterlagen und stellt dem Büro für Finanzen und dem Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing ein Kompensations- und Ausgleichsprogramm. Das Büro für Finanzen und das Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing autorisieren einen externen Gutachter zur Sachverständigung. Die Sachverständigungsgebühr wird vom Büro für Finanzen der Stadt Beijing generell veranlasst.
Artikel 18 Bestätigung für Projektkompensation und Ausgleich: das Büro für Finanzen und das Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing vergeben Prüfungsgutachten gemäß den Bewertungsergebnissen des externen Gutachters. Gemäß dem Gutachten vom Büro für Finanzen und Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing bzgl. des Kompensations- und Ausgleichsprogramms stellt der Treuhänder an Bürgschaftseinrichtungen und Rückbürgschaftseinrichtungen eine Bestätigung aus und gewährt Mittel aus dem Kompensations- und Ausgleichsfonds.
Artikel 19 Einziehung von Projekten: Die Bürgschaftseinrichtung führt eine wirksame Rückforderung durch. Nach dem Abzug der Aufwendungen für die Verwirklichung der Rechte des Gläubigers, wie z. B. für gerichtliche Prozesse ist das Wiedererlangte nach der rechtlichen Tilgung rechtzeitig auf das Sonderkonto des Kompensations- und Ausgleichsfonds in einem bestimmten Verhältnis zurückzuzahlen. Jedes Mal, wenn die Bürgschaftseinrichtung dem Treuhänder eine Kompensation und Ausgleich erklärt, hat er schriftlich den Rückforderungsstatus der getilgten Posten zu erläutern.
Artikel 20 Projektabschreibung: Wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist oder das Insolvenzverfahren gegenüber dem Kreditnehmer erledigt ist, wird der Nettoverlust des Kompensations- und Ausgleichsprojekts nach der Bestätigung der zusammenarbeitenden Bürgschaftseinrichtungen und Überprüfung des Treuhänders sowie Anerkennung durch das Büro für Finanzen und Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing abgeschrieben.
Artikel 21 Regelmäßige Inspektionen: Die Bürgschafts- und Rückbürgschaftseinrichtungen legen die Änderungen der Verwaltungsstruktur des Unternehmens, die Finanz- und Rechnungsabschlüsse (Jahresprüfungsberichte), Angaben zur Finanzbuchhaltung, Angaben zum Bürgschaftsgeschäft, Risikoklassifizierung von Bürgschaftsprojekten und Rückforderung von getilgten Projekten vierteljährlich offen und akzeptieren regelmäßige oder unregelmäßige Inspektionen durch den Treuhänder.
Artikel 22 Kompensations- und Ausgleichszahlungen werden bevorzugt vom Betriebsertrag und der zurückgeforderten Mittel im Kompensations- und Ausgleichsfonds ausgezahlt.
Artikel 23 Befreiung von der Haftung: Aufgrund der Verletzung des mit der Rückbürgschaftseinrichtung unterzeichneten Vertrags durch die Bürgschaftseinrichtung haftet die Rückbürgschaftseinrichtung nicht für das Rückbürgschaftsgeschäft. Der Kompensations- und Ausgleichsfonds gewährt auch keine Kompensation.
Artikel 24 Akteneintragung im System: Der Treuhänder muss sich rechtzeitig im speziellen Fondsmanagementsystem für die Entwicklung der KMU (http://fzzxzj.miit.gov.cn) anmelden und gibt gemäß den Anweisungen die Akteneintragung des Projektantrags, den Kompensations- und Ausgleichstatus sowie die Rückforderung des Projekts ein.
Kapitel V Fondsmanagement
Artikel 25 Der Treuhänder verwaltet das Sonderkonto des Kompensations- und Ausgleichsfonds und verwendet es in strikter Übereinstimmung mit dem festgelegten Umfang und der bewilligten Richtung durch das Büro für Finanzen und Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing. Er hat für einen sicheren Betrieb zu sorgen und steht unter der Aufsicht des Büros für Finanzen der Stadt Beijing.
Artikel 26 Wenn während der Verwaltung von Kreditbürgschaften festgestellt wird, dass die Bürgschaftsgesellschaft betrügerisch handelt oder dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, den Kredit ordnungsgemäß zurückzuzahlen; oder dass Banken und Bürgschaftseinrichtungen bei der Bearbeitung überfälliger Kreditbürgschaften nicht kooperieren, dürfen Rückbürgschaftseinrichtungen die Rückbürgschaftsverpflichtungen kündigen. Gleichzeitig wird die Haftung des Kompensations- und Ausgleichsfonds annulliert.
Artikel 27 Ist das Unternehmen aufgrund von Geschäftsschwierigkeiten nicht in der Lage, den Kreditbetrag und die Zinsen rechtzeitig zurückzuzahlen, so fordert der Treuhänder die Bürgschaftseinrichtung auf, den Kreditbetrag und die Zinsen zurückzufordern. Nach dem Abzug der Aufwendungen für die Verwirklichung der Rechte des Gläubigers, wie z. B. für die gerichtliche Prozesse ist das Wiedererlangte nach der rechtlichen Tilgung rechtzeitig auf das Sonderkonto des Kompensations- und Ausgleichsfonds in einem bestimmten Verhältnis zurückzuzahlen.
Artikel 28 Unter der Voraussetzung, die Sicherheit der Mittel zu gewährleisten und mit der Zustimmung des Büros für Finanzen und des Büros für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing, führt der Treuhänder für unbesetzte Mittel auf dem Sonderkonto des Kompensations- und Ausgleichsfonds eine Mehrwertschöpfung unter der Berücksichtigung der Liquidität der Mittel und des angemessenen Ertragsniveaus durch. Allerdings dürfen diese Mittel nicht für risikoreiche Investitionen wie z. B. Aktien, Termingeschäfte und Immobilien, Spenden, Sponsoring und andere Ausgaben verwendet werden.
Artikel 29 Ab dem Zeitpunkt der Zuweisung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds kann der Treuhänder die Verwaltungsgebühr für den Kompensations- und Ausgleichsfonds jährlich verlangen. Die Verwaltungsgebühr darf nicht mehr als 0,5% des Kapitalsaldos und der Mehrwerterträge vom Kompensations- und Ausgleichsfonds betragen. Diese Verwaltungsgebühr gilt hauptsächlich für die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Verwaltung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds.
Artikel 30 Die Betriebserträge des Kompensations- und Ausgleichsfonds und der Rückforderungsfonds werden zeitnah auf das Sonderkonto des Kompensations- und Ausgleichsfonds übertragen.
Artikel 31 Der Treuhänder hat den Prüfungsbericht über die Verwaltung und Verwendung des Kompensations- und Ausgleichsfonds vom Vorjahr sowie den Arbeitsbericht über die Funktionsweise und Verwaltung des Kompensations- und Ausgleichsfonds vom Vorjahr jeweils bis Ende März des Jahres vorzulegen. Der Inhalt des Berichts umfasst die Angaben zu den vom Kompensations- und Ausgleichsfonds unterstützten Projekten, zur Einziehung und zum Verlust, zu den Merkmale der Funktionsweise und Management des Fonds sowie zu Innovationen usw.
Artikel 32 Das Büro für Finanzen und das Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing führen regelmäßige oder unregelmäßige Kontrollen und Überwachungen der Verwendung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds und bei Bedarf können soziale Vermittlungsstellen bei der Durchführung von Wirtschaftsprüfungen oder Bewertungen beauftragt werden.
Artikel 33 Schaffung eines finanziellen Zusatzmechanismus für Kompensations- und Ausgleichsfonds, um die Tragfähigkeit vom Kompensations- und Ausgleichsfonds zu gewährleisten.
Kapitel VI Ergänzende Bestimmungen
Artikel 34 Diese detaillierten Bestimmungen sind vom Büro für Finanzen und Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing auszulegen.
Artikel 35 Diese detaillierten Bestimmungen werden ab dem Ausstellungsdatum versuchsweise für 2 Jahre umgesetzt. Förderfähige Bürgschaftsprojekte, die vor Erlass dieser detaillierten Bestimmungen erfolgen, werden gemäß „Detaillierte Durchführungsbestimmungen für Fondsverwaltung zur Kompensation und zum Ausgleich von Kreditbürgschaften für Klein- und Kleinstunternehmen in Beijing“ (Jing Cai Jing Yi [2016] Nr. 1592) durchgeführt. Nach der Durchführung wird die Unterlage annulliert.
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