Jing Ren She Fa [2021] Nr. 8
Um die „Vorschriften zur Optimierung des Geschäftsumfelds der Stadt Beijing“ umzusetzen und das Geschäftsumfeld sowie die damit verbundenen Anforderungen weiter zu optimieren, wird im Bereich der China (Beijing) Pilot-Freihandelszone (im Folgenden als „Pilot-Freihandelszone“ bezeichnet) beim Antrag auf Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem implementiert. Der Bearbeitungsprozess, die Arbeitsstandards und sonstige relevanten Angelegenheiten werden nun wie folgt bekannt gegeben:
I. Geltungsbereich
Die gemäß dem Gesellschaftsrecht in der Pilot-Freihandelszone registrierten Unternehmen oder Antragsteller, die eine Mitteilung über die Vorabgenehmigung von Unternehmensnamen erhalten haben (im Folgenden zusammenfassend als „Antragsteller“ bezeichnet), können durch das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem eine Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften erhalten.
II. Genehmigungsbehörde
Das Bezirksbüro für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing, in dessen Bezirk sich die Pilot-Freihandelszone befindet, sowie das Büro für soziale Angelegenheiten und das Büro für die administrative Genehmigung der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone Beijings (kurz: „Genehmigungsbehörde“) sind für die spezifische Arbeit im Bereich der Erteilung der Geschäftslizenzen für die Entsendung von Arbeitskräften, die Inspektion und Aufsicht in der jeweils zuständigen Pilot-Freihandelszone verantwortlich.
III. Spezifische Bedeutungen
Das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften umfasst vier Aspekte:
(I) Mitteilungen: Die Genehmigungsbehörde für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften, in dessen Bezirk sich die Pilot-Freihandelszone befindet, formuliert und veröffentlicht das „Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing“ und informiert den Antragsteller über die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften sowie die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen bei Verletzung der Verpflichtung usw. mit einem Mal.
(II) Verpflichtungen: Der Antragsteller verpflichtet sich freiwillig, die Voraussetzungen für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften zu erfüllen, die erforderlichen Unterlagen einzureichen und die Folgen einer Verletzung der Verpflichtung zu tragen.
(III) Genehmigung: Der Antragsteller verpflichtet sich und legt der Genehmigungsbehörde entsprechende Unterlagen gemäß den Verpflichtungen vor. Die Antragsunterlagen sollen vollständig sein und der rechtlich festgelegten Form entsprechen. Die Genehmigungsbehörde entscheidet vor Ort über die Erteilung der Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften.
(IV) Aufsicht: Die Genehmigungsbehörde organisiert gemäß dem Gesetz die laufende und nachträgliche Aufsicht der Situation der Verpflichtungserfüllung von Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften, die die „Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften“ erhalten haben.
IV. Bearbeitungsverfahren
(I) Einreichung des Antrags
Der Antragsteller reicht den „Antrag auf Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften“ sowie das „Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing“ bei der Genehmigungsbehörde ein, in der sich der Ort der Registrierung befindet. Wenn der Antragsteller selbst ein bevollmächtigter Vertreter ist, muss gleichzeitig die „Vollmacht“ eingereicht werden.
(II) Unterzeichnung der Verpflichtungen
Nachdem der Antragsteller das „Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing“ gelesen hat, unterzeichnet er freiwillig das Verpflichtungsschreiben und verpflichtet sich, dass er die von der Genehmigungsbehörde mitgeteilten Informationen vollständig verstanden hat und die Verantwortung für entsprechende Disziplinarmaßnahmen bei Verletzung der Verpflichtung trägt. Das „Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing“ liegt in zweifacher Ausfertigung vor, die Regierungsstelle und der Antragsteller behält jeweils ein Exemplar.
(III) Überprüfungskriterien
Die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde prüfen die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen.
1. Es wird geprüft, ob Name, Anschrift, gesetzlicher Vertreter und andere wichtige Informationen des Antragstellers mit den registrierten Informationen bei der Marktaufsicht übereinstimmen.
2. Bei Fehlern in den Antragsunterlagen, die vor Ort korrigiert werden können, darf der Antragsteller diese vor Ort korrigieren; sind die Antragsunterlagen unvollständig oder entsprechen sie nicht der rechtlich festgelegten Form, so wird der Antragsteller in einem Mal über alle Inhalte vor Ort unterrichtet, die ergänzt und korrigiert werden müssen. Der Antragsteller kann den Antrag nach Ergänzung und Korrektur erneut einreichen.
(IV) Treffen einer Entscheidung
1. Stellen die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde fest, dass der Antragsgegenstand dem Umfang der Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften entspricht, die Antragsunterlagen vollständig sind und in der rechtlich festgelegten Form vorliegen, so wird vor Ort über die Genehmigung entschieden und die „Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften“ wird innerhalb von 0,5 Arbeitstag angefertigt und ausgestellt.
2. Beschließt die Genehmigungsbehörde, den Antrag des Antragstellers nicht anzunehmen, so stellt sie einen Ablehnungsbescheid aus, erläutert die Gründe für die Nichtannahme und unterrichtet den Antragsteller über das Recht, nach dem Gesetz eine behördliche Überprüfung zu beantragen oder ein Verwaltungsverfahren einzuleiten.
(V) Zustellung von Dokumenten
Entscheidet sich der Antragsteller für die Abholung vor Ort, so unterschreibt er die Zustellbestätigung der Genehmigungsbehörde. Entscheidet sich der Antragsteller für die Zustellung per Versand, so vermerken die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde die Versandmethode auf der Zustellbestätigung und kleben darauf den Versandbeleg.
(VI) Archivierung der Unterlagen
Die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde müssen die vom Antragsteller eingereichten Bearbeitungsunterlagen für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften archivieren und die Form der Genehmigung als „Mitteilungen und Verpflichtungen“ kennzeichnen.
Die zu archivierenden Unterlagen umfassen: „Antrag auf Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften“, „Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing“, Unternehmenssatzung, Finanzprüfungsbericht oder Kapitalprüfungsbericht, Immobilienzertifikat und Pachtvertrag, „Vollmacht“ des bevollmächtigten Vertreters, vom Verantwortlichen der Genehmigungsbehörde unterzeichnete Vor-Ort-Inspektionsprotokolle usw.
(V) Veröffentlichung der Verpflichtungen
Nach der Genehmigung der Geschäftslizenz des Antragstellers für die Entsendung von Arbeitskräften durch das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem muss die Genehmigungsbehörde gemäß den Bestimmungen über die Veröffentlichung der Verwaltungsgenehmigungen innerhalb von 7 Arbeitstagen die Liste der zugelassenen Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften sowie deren Verpflichtungen auf ihrer Portal-Webseite gegenüber der Öffentlichkeit bekannt geben und relevante Informationen in Echtzeit aktualisieren.
(VI) Inspektion
(I) Behörde für die Inspektion: Die Genehmigungsbehörde ist dafür verantwortlich, die Situation der Verpflichtungserfüllung durch Unternehmen, die im Bereich der Entsendung von Arbeitskräften tätig sind, zu untersuchen und zu überprüfen.
(II) Inspektion vor Ort: Für Unternehmen, die im Bereich der Entsendung von Arbeitskräften tätig sind und durch das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem ihre Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften erhalten haben, sollten innerhalb von drei Monaten, nachdem das Unternehmen die „Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften“ erhalten hat, zwei Mitarbeiter arrangiert werden, um die Wahrheit der Inhalte der Verpflichtungen sowie die Situation der Verpflichtungserfüllung zu überprüfen. Dabei sollten Inspektionsprotokolle erstellt werden.
(III) Gegenstände der Inspektion
1. Ob eine feste Betriebsstätte vorhanden ist, in der Geschäfte durchgeführt werden können;
2. Ob geeignete Geräte und Einrichtungen für Geschäftsaktivitäten vorhanden sind;
3. Ob Verwaltungssysteme für die Entsendung von Arbeitskräften vorhanden sind, die den gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen: einschließlich Arbeitsverträge, Arbeitsentgelte, Sozialversicherungen, Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub, Arbeitsdisziplin und andere Regel- und Vorschriftentexte in Bezug auf die unmittelbaren Interessen der Arbeitnehmer; mit dem Arbeitgeber zu unterzeichnender Mustervertrag für die Entsendung von Arbeitskräften.
VII. Stärkung der laufenden und nachträglichen Aufsicht
Verstärkung der Verwaltungskontrollen zur Gesetzesvollstreckung, Durchführung der Aufsicht nach dem Muster „doppelter Zufall, eine Veröffentlichung“, um Verstöße gegen Gesetze sowie Vorschriften unverzüglich und in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu ermitteln und zu behandeln. Bei Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften, die seit einem Jahr die „Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften“ erhalten, aber ihre jährliche Geschäftssituation nicht berichtet oder keine Geschäftstätigkeiten durchgeführt haben, sind regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften, die ihre jährliche Geschäftssituation nicht berichten oder nicht wahrheitsgemäß berichten, sowie Unternehmen, bei denen erhebliche Geschäftsrisiken festgestellt wurden, werden veröffentlicht. Einrichtung eines Verwaltungssystems für die Krediteinstufung, Kreditbewertung, Risikobewertung oder Aufnahme in eine schwarze Liste bei Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften, gemäß den Gesetzen und Vorschriften wird der jährliche Inspektionszustand der Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften der Öffentlichkeit bekannt gegeben, gemäß den Gesetzen und Vorschriften werden Subjekte bestraft, die ihre Verpflichtungen nicht eingehalten haben.
VIII. Strafe für Nichteinhaltung von Verpflichtungen sowie Vertrauensbruch
(I) Erfüllt das Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften seine Verpflichtung nicht, so ordnet ihm die Genehmigungsbehörde Korrekturen innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist an. Erfüllt es die Voraussetzungen nach den Korrekturen immer noch nicht, wird die Entscheidung über seine Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften widerrufen.
(II) Gibt das Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften falsche Verpflichtungen ab, wird die Entscheidung über seine Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften unmittelbar von der Genehmigungsbehörde widerrufen und das Unternehmen wird in gleicher Weise behandelt wie in Fällen, bei denen ohne Erlaubnis Geschäftstätigkeiten zur Entsendung von Arbeitskräften ausgeübt wurden.
IX. Veröffentlichung von disziplinarischen Informationen und Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit
(I) Informationen zu Nichteinhaltung von Verpflichtungen sowie Vertrauensbruch seitens der Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften werden in die „Serviceplattform für Informationen zur öffentlichen Kreditwürdigkeit in Beijing“ aufgenommen. Dabei werden die Standards für die Veröffentlichung von Informationen, die Veröffentlichungszeit sowie die Bedingungen, Kanäle, Methoden, Fristen und Verfahren für die Beantragung der Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit in Übereinstimmung mit den „Verwaltungsmaßnahmen für die Überprüfung und Genehmigung der Regierungsdienste der Stadt Beijing mittels Mitteilung und Verpflichtung“ und den entsprechenden Verordnungen der städtischen Wirtschafts- und Informationsabteilungen durchgeführt.
(II) Behandlung von Einsprüchen gegen die Veröffentlichung der Kreditwürdigkeit: Wenn das Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften der Ansicht ist, dass die Informationen zu Nichteinhaltung von Verpflichtungen sowie Vertrauensbruch auf der „Serviceplattform für Informationen zur öffentlichen Kreditwürdigkeit in Beijing“ den Tatsachen widersprechen oder nicht veröffentlicht werden sollten, kann es einen schriftlichen Einspruch bei den städtischen Wirtschafts- und Informationsabteilungen einlegen oder seine schriftliche Meinung bei der Genehmigungsbehörde abgeben.
(III) Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit: Die Bedingungen, Kanäle, Methoden, Fristen und Verfahren für die Beantragung der Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers sollten in Übereinstimmung mit den „Verwaltungsmaßnahmen für die Überprüfung und Genehmigung der Regierungsdienste der Stadt Beijing mittels Mitteilung und Verpflichtung“ und den entsprechenden Verordnungen der städtischen Wirtschafts- und Informationsabteilungen durchgeführt werden.
X. Arbeitsanforderungen
(I) Alle Genehmigungsbehörden sollten diese Arbeit als wichtige Maßnahme und wichtigen Ausgangspunkt für die Vertiefung der Reform der „Trennung von Gewerbeschein und Geschäftslizenzen“ sowie für die Optimierung des Geschäftsumfelds ansehen, um verschiedene Standards und Arbeitsprozesse möglichst sorgfältig zu implementieren und eine ordnungsgemäße Durchführung bei der Reform der Geschäftslizenzen für die Entsendung von Arbeitskräften sicherzustellen.
(II) Falls bei Mitarbeitern der Genehmigungsbehörden Machtmissbrauch, Pflichtverletzungen oder Missbrauch zum persönlichen Vorteil bei der Erledigung der Mitteilungs- und Verpflichtungsarbeiten für Geschäftslizenzen zur Entsendung von Arbeitskräften festgestellt werden, werden sie gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften behandelt.
XI. Sonstige Angelegenheiten
(I) Bei denjenigen, die bei der Beantragung der Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften sich nicht für das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem entscheiden, muss die Genehmigungsbehörde gemäß den „Maßnahmen zur Durchführung der Verwaltungsgenehmigung für die Entsendung von Arbeitskräften“ die Bearbeitung durchführen.
(II) Die Verwaltungsbehörden für Humanvermögen und soziale Sicherheit auf städtischer Ebene und Bezirksebene sollten den Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden sowie Meldungen verbessern und Beschwerden sowie Meldungen im Zusammenhang mit dem Mitteilungs- und Verpflichtungssystem rechtzeitig bearbeiten.
Über die Situation und Probleme bei der Umsetzung des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems sollten die entsprechenden Bezirke rechtzeitig mit der Abteilung für Arbeitsbeziehungen des städtischen Büros für Humanvermögen und soziale Sicherheit verständigen und kommunizieren.
(III) Diese Bekanntmachung wird ab dem Tag der Veröffentlichung umgesetzt.
Büro für Humanvermögen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing
26.08.2021
Anhang 1: Antrag auf Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften
Anhang 2: Vollmacht
Anhang 3: Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing
附件1:劳务派遣经营许可申请书Anhang 1 Antrag auf Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften.docx
附件2:授权委托书 Anhang 2 Vollmacht.docx
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