Jing Guan Fa [2020] Nr. 27
Beijing Power Exchange Center, North China Branch of State Grid Corporation of China, State Grid Beijing Electric Power Company, Capital Power Exchange Center, relevante Stromkunden und Stromversorgungsunternehmen in Beijing,
Um die Anforderungen der „Erklärung des Zentralkomitees der KPCh und des Staatsrates zur weiteren Vertiefung der Reform des Stromsystems“ (Zhong Fa [2015] Nr. 9) und der „Mitteilung über den Druck und die Verteilung der ‚Grundregeln für mittel- und langfristigen Stromhandel‘ “ (Fa Gai Neng Yuan Gui [2020] Nr. 889) zu implementieren, die von der nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und dem nationalen Büro für Energie herausgegeben wurde, wird die Reform des Stromsystems in Beijing aktiv und kontinuierlich gefördert. Dabei hat die Beijing Stadtverwaltungskommission zusammen mit den zuständigen Dienststellen die „Detaillierten Durchführungsbestimmungen für die Verwaltung des Zugangs und Ausstiegs von Stromkunden in Beijing“ überarbeitet (Jing Guan Fa [2018] Nr. 71) und die „Anforderungen zum Marktzugang der dritten Gruppe von Stromkunden in Beijing“ vorbereitet. Es wird hiermit gedruckt und verteilt. Bitte beachten Sie es.
Hiermit wird dies mitgeteilt.
Beijinger Stadtverwaltungskommission
31. August, 2020
(Kontakt: Zhang Yujie von der Abteilung für Strom und Kohle; Tel.: +86-10-68515807)
Detaillierte Durchführungsbestimmungen für die Verwaltung des Zugangs und Ausstiegs von Stromkunden in Beijing
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Diese detaillierten Durchführungsbestimmungen werden gemäß den entsprechenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und politischen Dokumenten formuliert.
Artikel 2 Diese detaillierten Durchführungsbestimmungen gelten für die Verwaltung des Zugangs und Ausstiegs von Stromkunden in Beijing, die am Strommarkthandel teilnehmen.
Artikel 3 Der Marktzugang für Stromkunden wird in Phasen serienweise gemäß der allgemeinen Regelung des Strommarkthandels in Beijing durchgeführt.
Artikel 4 Stromkunden folgen den Grundsätzen „Rationalität, Compliance, Freiwilligkeit und Selbstdisziplin“ während dem Strommarkthandel.
Artikel 5 Die Beijinger Stadtverwaltungskommission ist für die Verwaltung des Marktzugangs und des Ausstiegs von Stromkunden in Beijing zuständig.
Kapitel II Zugang und Ausstieg
Artikel 6 Zugangsbedingungen für Stromkunden:
(1) Ein Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit, unabhängiger Finanzbuchhaltung sowie guter Bonität, das in der Lage ist, die zivilrechtliche Haftung eigenständig zu übernehmen. Ein Unternehmen mit interner Buchführung kann mit Genehmigung einer juristischen Person am Handel teilnehmen.
(2) Das Unternehmen soll in Übereinstimmung mit der Industriepolitik des Staates und der Stadt Beijing, mit den Normen des Stromverbrauchs, mit den Bestimmungen über den ökologischen Umweltschutz und mit den Bedingungen für den Industriezugang sein. Das Datenzentrum des Unternehmens soll die Projektanträge in der zuständigen Abteilung der örtlichen Industrie protokolliert haben.
(3) Das Unternehmen erfüllt Stromnetzzugangsspezifikationen sowie die technischen Anforderungen zur Stromnetzsicherheit und die Strombelastung muss relativ stabil sein. Mit dem Stromnetzunternehmen wird ein offizielles Stromverbrauchs- und versorgungsabkommen (Vertrag) unterzeichnet.
(4) Stromkunden mit eigenen Kraftwerken tragen staatliche Mittel und zusätzliche sowie politische Quersubventionen gemäß den nationalen Vorschriften.
(5) Das Unternehmen verfügt über entsprechende Messkapazität oder alternative technische Mittel, um den Anforderungen der Marktmessung und -abwicklung zu entsprechen.
(6) Das Unternehmen setzt den Stromtarif der Großindustrie und der allgemeinen Handelsindustrie um. Der Stufen-, Differenz- und Straftarif wird nicht umgesetzt.
Artikel 7 Nach dem Zugang in den Strommarkt werden Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 5 Mio. KWh im Vorjahr durch Stromversorgungsunternehmen am marktorientierten Handel in Vertretung teilnehmen; Unternehmen mit dem Stromverbrauch ab 5 Mio. KWh im Vorjahr können direkt am marktorientierten Handel teilnehmen oder Stromversorgungsunternehmen damit beauftragen.
Artikel 8 Innerhalb einer Vertragsfrist darf jeder Stromkunde nur einem Stromversorgungsunternehmen für die Teilnahme am Handel anvertrauen. Eine gleichzeitige Beauftragung von mehreren Stromversorgungsunternehmen zur Teilnahme am Handel ist verboten.
Artikel 9 Stromkunden, die nicht mit der Industriepolitik des Staates und der Stadt Beijing übereinstimmen, werden vorübergehend nicht zugelassen. Stromkunden, deren Produkte und Gewerbe zu den ausgesonderten und eingeschränkten Kategorien gehören, müssen die bestehende Preispolitik strikt umsetzen.
Artikel 10 Der gesamte Stromverbrauch von Stromkunden, die am marktorientierten Handel (einschließlich Großhandel und Einzelhandel) teilnehmen, wird durch Großhandel oder Einzelhandel erworben und diese Stromkunden dürfen nicht gleichzeitig als Großhandel und Einzelhandel teilnehmen. Für alle Stromkunden, die am marktorientierten Handel teilnehmen, wird der Katalogpreis für den marktorientierten Strom nicht mehr umgesetzt.
Artikel 11 Die Antragsunterlagen für den Zugang als Stromkunde umfassen:
(1) Antragsformular für Stromkunden in Beijing.
(2) Verpflichtungserklärung des gesetzlichen Vertreters vom Unternehmen.
(3) Kopie vom Personalausweis des gesetzlichen Vertreters.
(4) Kopie der Geschäftslizenz.
(5) Unternehmen mit interner Buchführung müssen die Vollmacht der entsprechenden juristischen Person einreichen.
(6) Das Datenzentrum legt die Protokollierungsunterlagen für die Projektanträge der zuständigen Abteilung in der örtlichen Industrie vor.
Artikel 12 Nach Ausstellung der Marktzugangsbekanntmachung registrieren sich die Stromkunden, die sich für eine Teilnahme am marktorientierten Handel bewerben, auf der Plattform vom Capital Power Exchange Center (http://pmos.bj.sgcc.com.cn). Füllen Sie die Antragsinformationen aus und laden Sie die Zugangsantragsunterlagen hoch. Reichen Sie die Papierunterlagen (1 Kopie mit amtlichem Siegel) im Capital Power Exchange Center ein. Die Stromkunden sind für die Authentizität, Integrität und Vollständigkeit der eingereichten Materialien verantwortlich. Capital Power Exchange Center und sortiert die Vollständigkeit der Unterlagen, die von Stromkunden eingereicht wurden. Diejenige, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden im System benachrichtigt.
Artikel 13 Capital Power Exchange Center überträgt die strombezogenen Informationen der Stromkunden an State Grid Beijing Electric Power Company, der wiederum die Informationen überprüft und die Ergebnisse an das Capital Power Exchange Center zurückmeldet.
Artikel 14 Capital Power Exchange Center legt die Liste der qualifizierten Stromkunden der Beijinger Stadtverwaltungskommission vor; die dann über das Verwaltungsextranet (http://csglw.Beijing.gov.cn) die Bekanntmachung macht. Die Bekanntmachungsfrist beträgt fünf Arbeitstage, und falls es keine Einwände gibt, ist der Zugang für Stromkunden nach Ablauf der Frist automatisch wirksam.
Artikel 15 Nach dem Marktzugang dürfen sich die Stromkunden grundsätzlich nicht allein vom Strommarkt zurückziehen. Unter folgenden Umständen können normale Abmeldeverfahren im Capital Power Exchange Center abgewickelt werden:
(1) Stromkunden deklarieren Konkurs und benötigen keinen Strom mehr.
(2) Aufgrund der großen Anpassung der nationalen Politik und der Strommarktvorschriften können die ursprünglichen Stromkunden aus eigenen Gründen nicht weiterhin am Markt teilnehmen.
(3) Aufgrund der Anpassung der Stromnetzstruktur können die physikalischen Eigenschaften der Stromkunden die Marktzugangsbedingungen in Beijing nicht erfüllen.
Nach Bearbeitung des normalen Abmeldeverfahrens führen die oben genannten Stromkunden die entsprechenden nationalen Stromverbrauchsrichtlinien durch.
Artikel 16 Bei Stromkunden, die ohne rechtfertigenden Grund sich vom Markt zurückziehen, darf grundsätzlich die ursprünglich juristische Person und ihr gesetzlicher Vertreter innerhalb von drei Jahren keinen marktorientierten Handel nochmals auswählen.
Artikel 17 Für Stromkunden, die ohne rechtfertigenden Grund sich vom Markt zurückziehen, trägt das Stromnetzunternehmen, das Dienste der Leistungsübertragung und -verteilung erbringt, die Verantwortung für die Stromversorgung zum Mindestpreis. Der Mindestpreis für den Handel zwischen Stromversorgungsunternehmen und Stromkunden beträgt das 1.2-2-fache des von der Regierung genehmigten Katalogpreises, basierend auf die Übertragungs- und Vertriebspreise, die von Stromkunden gezahlt wurden.
Artikel 18 Stromkunden, die die Marktanmeldung abgeschlossen haben und mit dem Handel begonnen haben, und bei Ablauf des Vertrags keinen neuen Handelsvertrag unterzeichnet haben, aber tatsächlich Strom verwendet haben, werden nicht mehr nach dem Strompreis im Regierungskatalog, sondern nach dem Mindestpreis beglichen. Für Stromkunden, die die Marktanmeldung abgeschlossen haben, aber noch nicht mit dem Handel begonnen haben, gilt der Strompreis im Regierungskatalog.
Kapitel III Marktanmeldung, -änderung und -abmeldung
Artikel 19 Nach dem Abschluss des Marktzugangs müssen die Stromkunden die Marktanmeldung und andere entsprechende Formalitäten im Capital Power Exchange Center bearbeiten.
Artikel 20 Im Falle einer nationalen politischen Anpassung oder erheblicher Änderungen der Handelsregeln kann das Capital Power Exchange Center registrierte Stromkunden auffordern, die Anmeldung erneut einzureichen.
Artikel 21 Im Falle einer Änderung der Anmeldeinformationen der Stromkunden ist auf der Plattform vom Capital Power Exchange Center rechtzeitig ein Änderungsantrag einzureichen. Im Falle einer wesentlichen Änderung der Angaben zur Kategorie des Stromverbrauchs, zur juristischen Person, zum gesetzlichen Vertreter und zu den wichtigsten Gesellschaftern der Gesellschaft muss der Stromkunde sich erneut verpflichten. Capital Power Exchange Center macht eine Bekanntmachung für fünf Arbeitstage auf der Webseite. Wenn es nach Ablauf der Frist keine Einwände gibt, wird Capital Power Exchange Center dies allen Marktbeteiligten bekanntgeben.
Artikel 22 Bei jeder Änderung des Stromgeschäfts wie z.B. Kontokonsolidierung, Kontostornierung, Kontoübertragung, Namensänderung (Firmenänderung des Stromkunden) oder Änderung der Spannung und Kategorie muss der Stromkunde nach Abschluss der tatsächlichen Änderung beim State Grid Beijing Electric Power Company, die Änderungsinformation im Capital Power Exchange Center rechtzeitig einreichen.
Artikel 23 Stromkunden, die sich vom Handel auf dem Strommarkt zurückziehen, legen dem Capital Power Exchange Center rechtzeitig einen Abmeldeantrag vor und schließen die Erfüllung oder Übertragung aller unterzeichneten Handelsverträge vor dem Widerruf ab. Nach der Bestätigung soll Capital Power Exchange Center die Bekanntmachung für fünf Arbeitstage über das Capital vom Beijing Stadtverwaltungskommission und über die Plattform vom Capital Power Exchange Center bekanntgeben. Gibt es nach Ablauf der Frist keine Einwände, so muss Capital Power Exchange Center das Abmeldeverfahren für den Kunden abschließen und der Beijinger Stadtverwaltungskommission die entsprechenden Informationen mitteilen.
Kapitel IV Aufsicht und Verwaltung
Artikel 24 Beijinger Stadtverwaltungskommission überwacht zusammen mit den zuständigen Dienststellen den Zugang, die Anmeldung, den Handel, die Änderung, die Abmeldung und andere Aufgaben von Stromkunden, die am Strommarkthandel teilnehmen.
Artikel 25 Für Handlungen, die gegen die Ordnung des Strommarktes verstoßen, wie z. B. Marktmanipulation und ungünstiger Handel, übermittelt Capital Power Exchange Center die entsprechende Situation der Beijinger Stadtverwaltungskommission, der North China Energy Regulatory Bureau of National Energy Administration und veröffentlicht dies innerhalb des Markts.
Artikel 26 Für Stromkunden, die gegen entsprechende Gesetze und Vorschriften, Handelsregeln verstoßen, betrügerische Absichten usw. haben, initiieren Beijinger Stadtverwaltungskommission und North China Energy Regulatory Bureau of National Energy Administration gemäß ihren Aufgaben die Untersuchung. Wenn die Situation der Tatsache entspricht, werden diese Stromkunden in die schlechte Bonitätsaufzeichnung aufgenommen und Maßnahmen wie z.B. eine Warnung oder eine Beschränkung zum Handel als gemeinsame Bestrafung ergriffen. Sind die Umstände besonders schwerwiegend oder lehnen diese Stromkunden eine Berichtigung ab, so werden sie zwinglich vom Markt entfernt und in die schwarze Liste der unangemessenen Unternehmen aufgenommen.
Kapitel V Zusatzbestimmungen
Artikel 27 Beijinger Stadtverwaltungskommission ist für die Auslegung dieser detaillierten Durchführungsbestimmungen zuständig.
Artikel 28 Angelegenheiten, die nicht in diesen detaillierten Durchführungsbestimmungen erfasst sind, werden gemäß den „Grundregeln für mittel- und langfristigen Stromhandel“ (Fa Gai Neng Yuan Gui [2020] Nr. 889) und anderen entsprechenden Bestimmungen umgesetzt.
Artikel 29 Diese detaillierten Durchführungsbestimmungen treten ab dem Tag der Bekanntgabe in Kraft und werden nach der entsprechenden Reformpolitik des staatlichen Stromsystems und der Reformförderung der Stromversorgung rechtzeitig angepasst. Die ursprünglichen „detaillierten Durchführungsbestimmungen für die Verwaltung des Zugangs und Ausstiegs von Stromkunden in Beijing“ (Jing Guan Fa [2018] Nr. 71) werden gleichzeitig aufgehoben.
Anlage: 1. Antragsformular für Stromkunden in Beijing (ausgelassen)
2. Verpflichtungserklärung des gesetzlichen Vertreters vom Unternehmen (ausgelassen)
3. Vollmacht der juristischen Person (Unternehmen mit interner Buchführung ) (ausgelassen)
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