Vorschriften der Stadt Beijing zur Stärkung der digitalen Wirtschaft
Inhaltsquelle: Ständiger Ausschuss des Volkskongresses der Stadt Beijing
(Verabschiedet auf der 45. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 15. Volkskongresses der Stadt Beijing am 25. November 2022)
Bekanntmachung des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses der Stadt Beijing
[15.] Nr. 89
Die „Vorschriften der Stadt Beijing zur Stärkung der digitalen Wirtschaft“ wurden am 25. November 2022 von der 45. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 15. Volkskongresses der Stadt Beijing verabschiedet. Sie werden hiermit veröffentlicht und treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Ständiger Ausschuss des Volkskongresses der Stadt Beijing
25. November 2022
Inhaltsverzeichnis
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II: Digitale Infrastrukturen
Kapitel III: Datenressourcen
Kapitel IV: Digitale Industrialisierung
Kapitel V: Industrielle Digitalisierung
Kapitel VI: Aufbau der intelligenten Stadt
Kapitel VII: Sicherheit der digitalen Wirtschaft
Kapitel VIII: Gewährleistungsmaßnahmen
Kapitel IX: Ergänzende Bestimmungen
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1: Die vorliegenden Vorschriften wurden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften sowie unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation Beijings formuliert, um den Aufbau digitaler Infrastrukturen zu verstärken, die Märkte für Datenelemente aufzubauen, die digitale Industrialisierung und die industrielle Digitalisierung voranzutreiben, die Governance der digitalen Wirtschaft zu verbessern, die Entwicklung der digitalen Wirtschaft zu fördern und eine globale Musterstadt für die digitale Wirtschaft zu errichten.
Artikel 2: Die vorliegenden Vorschriften gelten für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Förderung der digitalen Wirtschaft innerhalb des Verwaltungsgebiets von Beijing.
Die „digitale Wirtschaft“, auf die in den vorliegenden Vorschriften Bezug genommen wird, bezieht sich auf eine neue Wirtschaftsform, die Datenressourcen als Schlüsselelemente, moderne Informationsnetzwerke als Hauptträger und die Integration und Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die digitale Transformation aller Elemente als wichtige treibende Kraft betrachtet, um eine größere Einheit von Fairness und Effizienz zu fördern.
Artikel 3: Die Förderung der Entwicklung der digitalen Wirtschaft ist eine wichtige Strategie Beijings. Die Förderung der Entwicklung der digitalen Wirtschaft soll den Grundsätzen des Antriebs durch Innovation, der integrierten Entwicklung, des Wohls der Allgemeinheit und der gemeinsamen Nutzung, der Sicherheit und der Ordnung sowie der kooperativen Governance folgen.
Artikel 4: Die Volksregierungen der Stadt und der Bezirke sollen die Führung bei der Förderung der digitalen Wirtschaft stärken, den Förder- und Koordinierungsmechanismus einrichten und vervollständigen, die Entwicklung der digitalen Wirtschaft in die nationale wirtschaftliche und soziale Entwicklungsplanung und -pläne einbeziehen, Fördermaßnahmen erkunden und formulieren sowie ihre Umsetzung organisieren, um die wichtigen Probleme bei der Förderung der digitalen Wirtschaft zu lösen.
Artikel 5: Die Abteilungen für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing sind für die konkrete Organisation, Koordinierung und Anleitung der Arbeit zur Förderung der digitalen Wirtschaft in Beijing, die Formulierung entsprechender Förderplanung, die Förderung der Umsetzung einschlägiger Fördermaßnahmen und die Förderung der Durchführung großer Bauprojekte verantwortlich; die Abteilungen für Wirtschaft und Informationstechnologie der Bezirke sind für die Arbeit zur Förderung der digitalen Wirtschaft im jeweiligen Verwaltungsgebiet verantwortlich.
Die Abteilungen für Entwicklung und Reform, Bildung, Wissenschaft und Technologie, öffentliche Sicherheit, Zivilangelegenheiten, Finanzen, Humanressourcen und soziale Sicherheit, Stadtverwaltung, Landwirtschaft und ländliche Gebiete, Handel, Kultur und Tourismus, Hygiene und Gesundheit, Marktaufsicht und -verwaltung, Rundfunk und Fernsehen, Sport, Statistik, Finanzaufsicht und -verwaltung, staatliche Dienstleistungen, Rechte an geistigem Eigentum, Cyberspace-Angelegenheiten, Talentarbeit usw. teilen ihre Arbeit entsprechend ihren Zuständigkeiten auf, um in ihren jeweiligen Bereichen gute Arbeit zur Förderung der digitalen Wirtschaft zu leisten.
Artikel 6: Die Abteilungen für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing fördern in Zusammenarbeit mit der Marktaufsicht und -verwaltung und anderen relevanten Abteilungen den Aufbau eines lokalen Standardsystems für die digitale Wirtschaft und erstellen und verbessern lokale Standards in Bereichen wie Schlüsseltechnologien, Daten-Governance und Sicherheitskonformität sowie öffentliches Datenmanagement und andere; außerdem leiten sie die Einführung fortschrittlicher Standards für die digitale Wirtschaft an und unterstützen deren Verwendung.
Branchenverbände, Industrieallianzen und führende Unternehmen werden ermutigt, sich an der Festlegung internationaler Standards, nationaler Standards, Branchenstandards und lokaler Standards für die digitale Wirtschaft zu beteiligen und selbst Gruppenstandards und Unternehmensstandards für die digitale Wirtschaft zu formulieren.
Artikel 7: Die Statistikabteilungen der Stadt Beijing vervollständigen in Zusammenarbeit mit den Abteilungen für Wirtschaft und Informationstechnologie die statistische Messung sowie das Bewertungssystem der digitalen Wirtschaft, führen Bewertungen der digitalen Wirtschaft durch und geben der Öffentlichkeit regelmäßig die wichtigen statistischen Ergebnisse, Überwachungsergebnisse und umfassenden Bewertungsindizes bekannt.
Artikel 8: Die Stadt soll gute Dienstleistungen für die digitale Entwicklung der Unternehmen und Institutionen in Beijing bereitstellen und sie ermutigen, sich am Aufbau der digitalen Wirtschaft in Beijing zu beteiligen, indem sie ihre eigenen Stärken nutzen; die Stadt fördert die integrierte Entwicklung der digitalen Wirtschaft in der Region Beijing-Tianjin-Hebei und vertieft die Zusammenarbeit in den Bereichen technologische Innovation, Aufbau der Infrastrukturen, Datenfluss, Verbreitung und Anwendung sowie industrielle Entwicklung.
Kapitel II Digitale Infrastrukturen
Artikel 9: Die Volksregierungen der Stadt und der Bezirke sowie ihre relevanten Abteilungen sollen die Grundsätze der Gesamtplanung, der vernünftigen Aufstellung, der intensiven und effizienten sowie der grünen und kohlenstoffarmen Nutzung befolgen, um den Aufbau digitaler Infrastrukturen wie Informationsnetzinfrastrukturen, Rechenleistungsinfrastrukturen und Infrastrukturen für neue Technologien zu beschleunigen, die digitale Transformation traditioneller Infrastrukturen voranzutreiben, den Aufbau neuer städtischer Infrastrukturen voranzutreiben und den Aufbau digitaler Infrastrukturen in die nationale, wirtschaftliche und soziale Entwicklungsplanung und -pläne sowie in die Landflächenplanung einzubeziehen. Die relevanten Abteilungen sollen gute Arbeit bei der Sicherstellung der Bereiche Energie, Boden, Stadtverwaltung, Verkehr usw. leisten.
Artikel 10: Der Aufbau der Informationsnetzinfrastrukturen soll sich auf die Unterstützung von Hochgeschwindigkeitsbreitband und Mobilkommunikationsnetzen der neuen Generation, Satelliteninternet, Quantenkommunikation usw. konzentrieren, um ein allgegenwärtiges Hochgeschwindigkeitsnetzdienstsystem zu schaffen, das Himmel und Erde sowie Cloud und Netz integriert und sicher und kontrollierbar ist.
Bei Neubau, Umbau und Erweiterung von Wohngebieten und Geschäftsgebäuden müssen Informationsnetzinfrastrukturen gleichzeitig mit dem Hauptbauprojekt konstruiert, gebaut, abgenommen und in Betrieb genommen werden. Die Unternehmen, die Informationsnetzinfrastrukturen betreiben, haben das Recht auf einen fairen Marktzugang und dürfen keine monopolistischen und unlauteren Wettbewerbshandlungen vornehmen; die Nutzer haben das Recht, die Betreiberunternehmen von Telekommunikationsgeschäften selbst auszuwählen.
Der Bau von Pipelines für Informationsnetzinfrastrukturen soll im Rahmen einer einheitlichen Planung, einer vernünftigen Nutzung der städtischen Straßen, des Schienenverkehrs und anderer räumlicher Ressourcen erfolgen, um die Auswirkungen auf den städtischen Straßenverkehr zu verringern und faire und umfassende Netzzugangsdienste für die Betreiberunternehmen von Informationsnetzinfrastrukturen bereitzustellen.
Artikel 11: Der Aufbau des sensorbasierten Internets der Dinge soll den Einsatz kostengünstiger, energiesparender, hochpräziser, sicherer und zuverlässiger intelligenter Sensoren unterstützen und den Abdeckungsgrad des Internets der Dinge in den Bereichen industrielle Fertigung, landwirtschaftliche Produktion, öffentliche Dienstleistungen, Notfallmanagement usw. erhöhen.
Unterstützung des Aufbaus von Infrastrukturen für die Koordinierung zwischen Fahrzeug und Straße, Förderung der digitalen Transformation und des Aufbaus von Straßeninfrastrukturen, Verkehrsschildern und -zeichen sowie Verbesserung der Integrations- und Zugangsmöglichkeiten von straßenseitigen Einheiten und Straßenverkehrskontrolleinrichtungen.
Artikel 12: Der Aufbau von Rechenleistungsinfrastrukturen soll im Einklang mit den Grundsätzen der intensiven und effizienten sowie der grünen und kohlenstoffarmen Nutzung erfolgen, um städtische intelligente Rechencluster aufzubauen, in Zusammenarbeit mit umliegenden Städten gemeinsam den nationalen Knotenpunkt Beijing-Tianjin-Hebei des nationalen integrierten Rechenleistungsnetzes zu errichten, die Koordinierung, die intelligente Planung und die diversifizierte Bereitstellung von Rechenleistung zu verstärken, die Edge-Computing-Fähigkeiten für spezifische Szenarien zu verbessern und die integrierte ökologische Entwicklung von Daten, Rechenleistung, Algorithmen und Entwicklungsplattformen zu fördern.
Unterstützung der Umsetzung der Gesamtmengenkontrolle, abgestuften Aufstellung und regionalen Koordination für neue Rechenzentren sowie der Optimierung, Anpassung, technologischen Transformationen und Modernisierung für bestehende Rechenzentren.
Artikel 13: Der Aufbau von Infrastrukturen für neue Technologien soll Künstliche Intelligenz, Blockchain, Big Data, Privacy Computing, Betriebssysteme für den städtischen Raum usw. koordiniert vorantreiben. Unterstützung des Aufbaus gemeinsamer Plattformen wie allgemeine Algorithmen, zugrunde liegende Technologien, Open-Source-Software und -Hardware usw.
Im Hinblick auf Infrastrukturen für neue Technologien, die hauptsächlich mit finanziellen Mitteln aufgebaut werden, soll die Projektbetriebseinheit der Öffentlichkeit offene und gemeinsame Dienste unter der Prämisse der Gewährleistung von Sicherheitsstandards bereitstellen.
Artikel 14: Sofern in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, kann der Aufbau digitaler Infrastrukturen auf verschiedene Weise erfolgen, z. B. durch staatliche Investitionen, Zusammenarbeit zwischen Regierung und Unternehmen, Franchising usw.; alle Arten von Marktteilnehmern und Sozialkapital, die die Anforderungen erfüllen, haben das Recht, sich gleichberechtigt an Investition, Aufbau und Betrieb zu beteiligen.
Kapitel III: Datenressourcen
Artikel 15: Die Stadt verstärkt den Sicherheitsschutz sowie die Entwicklung und Nutzung von Datenressourcen, fördert die Öffnung und gemeinsame Nutzung öffentlicher Daten, beschleunigt den Aufbau der Märkte für Datenelemente, fördert den geordneten Fluss von Datenelementen, verbessert die Effizienz der Allokation von Datenelementen und erkundet die Einrichtung eines Mechanismus für die Verteilung der Einnahmen aus Datenelementen.
Artikel 16: Einführung einer einheitlichen Katalogverwaltung für öffentliche Datenressourcen. Die Abteilungen für Wirtschafts- und Informationstechnologie der Stadt Beijing sollen in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen Standards für die Erstellung von öffentlichen Datenkatalogen formulieren, und die relevanten öffentlichen Einrichtungen erstellen in Übereinstimmung mit den Standards und den einschlägigen Verwaltungsvorschriften öffentliche Datenkataloge für ihre eigenen Branchen und Abteilungen und aggregieren die Daten entsprechend den Anforderungen auf der städtischen Big-Data-Plattform. Die öffentlichen Einrichtungen sollen sicherstellen, dass die aggregierten Daten rechtmäßig, genau, vollständig und aktuell sind, und erkunden die Einführung neuer Methoden der Datenkatalogverwaltung.
Zu den öffentlichen Einrichtungen, auf die in den vorliegenden Vorschriften Bezug genommen wird, gehören staatliche Organe auf allen Ebenen sowie Organisationen in Beijing, die per Gesetz zur Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten befugt sind. Die öffentlichen Daten, auf die in den vorliegenden Vorschriften Bezug genommen wird, beziehen sich auf alle Arten von Daten, die von öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verarbeitet werden.
Artikel 17: Die Volksregierung der Stadt Beijing richtet einen stadtweiten Mechanismus zur gemeinsamen Nutzung öffentlicher Daten ein und fördert die gegenseitige Verbindung und Vernetzung öffentlicher Daten und damit verbundener Geschäftssysteme.
Das städtische Big-Data-Zentrum ist insbesondere für die Aggregation, Bereinigung, gemeinsame Nutzung, Öffnung, Anwendung und Bewertung öffentlicher Daten zuständig und fördert die Aggregation nicht-öffentlicher Daten durch zentralisierte Beschaffung, Datenaustausch, Schnittstellenaufrufe usw., baut die städtische Big-Data-Plattform, die Plattform zur Öffnung öffentlicher Daten und grundlegende Datenbanken für natürliche und juristische Personen, Kredite, räumliche Geografie, elektronische Lizenzen und Zertifikate, elektronische Siegel usw. auf und pflegt sie, um die abteilungs-, regionen- und ebenenübergreifenden Datenunterstützungsfähigkeiten zu verbessern.
Die Volksregierungen der Bezirke können in Übereinstimmung mit der einheitlichen Planung der gesamten Stadt ein Big-Data-Zentrum in der jeweiligen Region errichten und öffentliche Datenressourcen in die einheitliche Verwaltung einbeziehen.
Artikel 18: Die Abteilungen für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing, die Volksregierungen der Bezirke und andere relevante öffentliche Einrichtungen sollen gemäß den Grundsätzen der Nachfrageorientierung, Klassifizierung und Einstufung, Sicherheit und Kontrollierbarkeit sowie Effizienz und Bequemlichkeit eine jährliche Liste oder einen jährlichen Plan zur Öffnung öffentlicher Daten formulieren und veröffentlichen und Methoden wie bedingungslose Öffnung und bedingte Öffnung verwenden, um öffentliche Daten für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Unternehmen und Institutionen sowie Einzelpersonen können über die Plattform zur Öffnung öffentlicher Daten auf öffentliche Daten zugreifen.
Unternehmen und Institutionen sowie Einzelpersonen werden ermutigt, nicht-öffentliche Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu öffnen und die Datenintegration und -innovation zu fördern.
Artikel 19: Die Stadt richtet spezielle Zonen für öffentliche Daten in den Bereichen Finanzen, medizinische Versorgung, Verkehr, Raumfahrt usw. ein und fördert die bedingte Öffnung und die soziale Anwendung von öffentlichen Daten. Die Volksregierung der Stadt Beijing kann den autorisierten Betrieb der speziellen Zonen für öffentliche Daten einführen.
Die Volksregierung der Stadt Beijing und ihre relevanten Abteilungen können die Einrichtung spezifischer Bereiche für öffentliche Daten erkunden und neue Arten von Aufsichtsmethoden einführen, die an die Merkmale der digitalen Wirtschaft angepasst sind.
Die Abteilungen für Wirtschafts- und Informationstechnologie der Stadt Beijing fördern den Aufbau von offenen Innovationsbasen für öffentliche Daten sowie von Big-Data-Labors, Forschungszentren, Technologiezentren usw., stellen qualifizierten Unternehmen und Institutionen sowie Einzelpersonen ein glaubwürdiges Umfeld und spezifische Daten zur Verfügung und fördern die Integration und innovative Anwendung von Daten.
Artikel 20: Sofern in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften nicht anders bestimmt oder von den betroffenen Parteien vereinbart ist, dürfen Unternehmen und Institutionen sowie Einzelpersonen die Daten, die sie legal und rechtmäßig sammeln, in Übereinstimmung mit dem Gesetz speichern, aufbewahren, nutzen, verarbeiten, übermitteln, bereitstellen, offenlegen, löschen usw., und die Rechte und Interessen im Zusammenhang mit den gebildeten Datenprodukten und Datendienstleistungen sind gesetzlich geschützt.
Sofern in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, können Unternehmen und Institutionen sowie Einzelpersonen unter der Prämisse der Gewährleistung der Sicherheit städtische Infrastrukturen, Gebäude, Strukturen, Objekte usw. digital nachbilden und die entsprechenden Rechte und Interessen an den daraus entstehenden digitalen Produkten besitzen, wenn jedoch die Zustimmung der entsprechenden Rechteinhaber und der relevanten Abteilungen erforderlich ist, ist deren Zustimmung einzuholen.
Artikel 21: Marktteilnehmer werden bei der Erkundung von Preisbildungsmechanismen für Datenvermögen unterstützt, die Erstellung von Katalogen für Datenvermögen wird gefördert und Unternehmen werden zu Investitionen in die digitale Wirtschaft angeregt; die Einrichtung von Mechanismen zur Registrierung und Bewertung von Datenvermögen wird gefördert und die Entwicklung von Innovationen in der digitalen Wirtschaft, wie z. B. in den Bereichen Datenbeteiligung, Datenkredit, Datentreuhand und die Verbriefung von Datenvermögen, wird unterstützt; Datendienstleistungsmärkte, wie z. B. in den Bereichen Zusammenführung von Datentransaktionen, Beurteilung und Bewertung, Depot und Betrieb, Compliance-Prüfung, Streitschlichtung, Rechtsdienstleistungen werden aufgebaut.
Artikel 22: Die Durchführung von Datentransaktionsaktivitäten durch rechtmäßig gegründete Datenhandelsinstitutionen wird unterstützt. Datenhandelsinstitutionen sollen Regeln für Datentransaktionen formulieren, Compliance-Prüfungen im Hinblick auf die Datenquelle der Datenanbieter und der Identität der beiden an der Transaktion beteiligten Parteien durchführen, Aufzeichnungen über die Prüfung und die Transaktion aufbewahren und einen Frühwarnmechanismus für Risiken von ungewöhnlichen Transaktionsverhalten einrichten, um sicherzustellen, dass die Datentransaktionen fair, ordnungsgemäß, sicher, kontrollierbar und im gesamten Prozess rückverfolgbar sind.
Öffentliche Einrichtungen in Beijing stützen sich bei der Durchführung von Transaktionsaktivitäten in den Bereichen Datendienstleistungen und Datenprodukte auf Datenhandelsinstitutionen.
Marktteilnehmer werden ermutigt, über Datenhandelsinstitutionen in den Markt einzutreten und Transaktionen vorzunehmen.
Kapitel IV: Digitale Industrialisierung
Artikel 23: Die Volksregierungen der Stadt und der Bezirke sowie ihre relevanten Abteilungen sollen die Grundlagenforschung und die Erforschung von Schlüsselkerntechnologien in der digitalen Industrie unterstützen und Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstitute, neue Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Open-Source-Gemeinschaften usw. anleiten, mit Konzentration auf Spitzenbereiche das Angebotsniveau von grundlegender Hard- und Software, Kernkomponenten, wichtigen Grundmaterialien und Produktionsausrüstungen zu verbessern und schwerpunktmäßig Kernindustrien der digitalen Wirtschaft, wie z. B. High-End-Chips, neue Displays, Basissoftware, industrielle Software, Künstliche Intelligenz, Blockchain, Big Data, Cloud Computing usw. zu fördern. Unternehmen werden bei der Entwicklung digitaler Industrien und beim Aufbau von mehrstufigen Unternehmensstaffeln unterstützt.
Artikel 24: Unterstützung des Aufbaus von Open-Source-Gemeinschaften, Open-Source-Plattformen, Open-Source-Projekten usw., Förderung der offenen und innovativen Entwicklung von Software und Hardware sowie Förderung des gemeinsamen Aufbaus und die gemeinsame Nutzung von Innovationsressourcen.
Artikel 25: Unterstützung der Forschung und Entwicklung sowie der Anwendung von Netzwerksicherheits-, Datensicherheits- und algorithmischen Sicherheitstechnologien sowie von Hardware- und Softwareprodukten und Förderung der Entwicklung von Datensicherheitsdienstleistungsindustrien wie Sicherheitsberatung und -design, Sicherheitsbewertung, Schutz von Datenvermögen, Speicherverschlüsselung, Privacy Computing, Prüfung und Zertifizierung, Überwachung und Frühwarnung, Handhabung von Notfällen usw.; Unterstützung von professionellen Institutionen bei der Erbringung von Dienstleistungen im Einklang mit dem Gesetz; Ermutigung von öffentliche Einrichtungen und anderen Stellen zur Erhöhung des Niveaus der Investitionen in die Datensicherheit.
Artikel 26: Unterstützung der standardisierten und gesunden Entwicklung von Plattformunternehmen, Förderung der Nutzung der Vorteile des Internets, Erhöhung der Investitionen in Innovation sowie Forschung und Entwicklung, Verstärkung der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Plattformunternehmen sowie zwischen Plattformunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen, Optimierung der Ökologie der Plattformentwicklung, Förderung der integrierten Entwicklung von digitaler Technologie und Realwirtschaft und Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Transformation und Modernisierung.
Die Abteilungen für Entwicklung und Reform, Marktaufsicht, Cyberspace-Angelegenheiten, Wirtschaft und Informationstechnologie usw. sollen das Umfeld für die wirtschaftliche Entwicklung der Plattformen optimieren, die Öffnung des Ökosystems für Plattformunternehmen fördern und die Interaktion und den Austausch von Daten zwischen Regierung und Unternehmen durch Methoden wie Projektzusammenarbeit vorantreiben.
Artikel 27: Förderung der Innovation der Geschäftsformen in der digitalen Wirtschaft, Unterstützung der Optimierung und Aufwertung von online Diensten und Produkten wie z. B. Telearbeit; geordnete Anleitung der neuen individuellen Wirtschaft und Ermutigung von Einzelpersonen, neue Plattformen wie E-Commerce, soziale Software, Wissensaustausch, Audio- und Video-Webseiten, Maker usw. für Beschäftigung und Unternehmertum zu nutzen.
Unterstützung der Durchführung von Betriebsdemonstration des autonomen Fahrens in allen Szenarien sowie Aufbau und Förderung neuer Geschäftsformen wie intelligente vernetzte Fahrzeuge, intelligente öffentliche Verkehrsmittel, unbemannte Lieferroboter, intelligentes Parken, intelligente Fahrzeugwartung usw.
Unterstützung der Entwicklung von Internetkrankenhäusern, Förderung der Bereitstellung neuer medizinischer Dienstleistungen wie Online-Konsultationen, Fernkonsultationen, Roboterchirurgie und intelligente Apotheken, Standardisierung und Förderung neuer Gesundheitsdienstleistungen unter Verwendung intelligenter Gesundheitsgeräte, Innovation der Aufsichtsmethoden für neue medizinische Behandlungsmethoden und medizinische Geräte mit Künstlicher Intelligenz.
Unterstützung der Entwicklung datengestützter Forschungs- und Entwicklungs- sowie Wissensproduktionsindustrien, aktive Erkundung neuer Modelle der interdisziplinären Wissensinnovation und Wissensproduktion auf der Grundlage der Anwendung von Big Data und Künstlicher Intelligenz sowie datengesteuerte Integration von Industrie, Wissenschaft, Forschung und Anwendung.
Artikel 28: Unterstützung des Aufbaus von Industrieparks und Innovationsbasen der digitalen Wirtschaft, Förderung der Entwicklung digitaler Industrien in Schlüsselbereichen sowie der Ansammlung digitaler Industrien in den Parks, Aufbau von digitalen Industrieclustern.
Artikel 29: Die Handelsabteilungen sollen in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen die hochqualitative Entwicklung des digitalen Handels vorantreiben, die Erleichterung des Zugangs zu neuen Geschäftsformen der digitalen Wirtschaft erkunden, digitale Häfen, internationale Informationsindustrien und digitale Handelshäfen aufbauen; Unterstützung der Entwicklung des grenzüberschreitenden Handels, der grenzüberschreitenden Logistik und des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs, Förderung der internationalen gegenseitigen Anerkennung digitaler Zertifikate und elektronischer Signaturen, Aufbau eines speziellen Kanals für internationale Internetdaten, eines speziellen Kanals für internationale Daten und Informationen und einer Anwendungsunterstützungsplattform, die auf Blockchain und anderen fortschrittlichen Technologien basiert, Förderung der Erleichterung der Lieferung und Abwicklung im Bereich des digitalen Handels.
Kapitel V: Industrielle Digitalisierung
Artikel 30: Unterstützung der Entwicklung des Internets in industriellen Bereichen wie Landwirtschaft, Fertigung, Bauwesen, Energie, Finanzwesen, medizinische Versorgung, Bildung, Zirkulation usw., Förderung der digitalen Transformation und Modernisierung von Industrien, Unterstützung industrieller Internetplattformen zur Integration industrieller Ressourcen, Bereitstellung innovativer Dienstleistungen wie Fernzusammenarbeit, Online-Design, Online-Marketing, Lieferkettenfinanzierung usw., Schaffung und Vervollständigung des Sicherheits- und Gewährleistungssystems sowie der industriellen Ökologie.
Artikel 31: Die Abteilungen für Wirtschafts- und Informationstechnologie sollen in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden für staatliches Vermögen die staatlichen Unternehmen ermutigen, interne Informationssysteme zu integrieren, datengesteuerte Entscheidungsfindungsfähigkeiten in Bereichen wie Forschung und Entwicklung und Design, Produktion und Verarbeitung, Betrieb und Management sowie Vertrieb und Service zu entwickeln, die Effizienz des Unternehmensbetriebs und die Koordinierung der Industriekette zu verbessern und Branchenmaßstäbe für eine umfassende digitale Transformation aufzustellen.
Die Abteilungen für Wirtschafts- und Informationstechnologie sollen digitale Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen vorantreiben, professionelle Dienstleistungseinrichtungen von Dritten fördern und entwickeln, Internetplattformen und führende Unternehmen zur Öffnung von Datenressourcen ermutigen, um die Plattformkapazitäten zu verbessern, mittlere, kleine und Kleinstunternehmen sowie Unternehmer bei der Innovation und dem Unternehmertum unterstützen und den Aufbau einer Dienstleistungsökologie der digitalen Transformation fördern, die von den beiden Rädern marktorientierte Dienstleistungen und öffentliche Dienstleistungen angetrieben wird.
Artikel 32: Die Abteilungen für Wirtschafts- und Informationstechnologie sollen mit den Abteilungen für Kommunikationsmanagement zusammenarbeiten, um das Identifizierungs- und Auflösungssystem für das industrielle Internet und die Aufstellung neuer industrieller Netze zu vervollständigen sowie Industrieunternehmen bei der Durchführung der digitalen Transformation zu unterstützen, den Aufbau intelligenter Fabriken und intelligenter Werkstätten zu beschleunigen und neue Modelle wie intelligente Produktion, vernetzte Zusammenarbeit und personalisierte Anpassung aufzubauen und zu fördern.
Artikel 33: Die lokalen Finanzaufsichtsabteilungen sollen den Aufbau eines digitalen Finanzsystems fördern, die Finanzinstitute bei der Beschleunigung der digitalen Transformation unterstützen, die Entwicklung eines inklusiven Finanzwesens durch die Anwendung der Datenkonvergenz durch Datenintegration und -anwendung vorantreiben, die eingehende Anwendung digitaler Technologien in den Bereichen Zahlungsverkehr und Clearing, Registrierung und Depot, Kreditrating, grenzüberschreitende Abwicklung usw. fördern. Unternehmen und Institutionen sowie Einzelpersonen werden ermutigt, den digitalen Renminbi zu nutzen.
Artikel 34: Die Handelsabteilungen sollen in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen die digitale Aufwertung des traditionellen Handels, z. B. der Supermärkte sowie die digitale Förderung traditioneller Marken und altehrwürdiger Marken vorantreiben und die digitale Transformation der Lebensdienstleistungsindustrie fördern.
Artikel 35: Die Abteilungen für Landwirtschaft und ländliche Gebiete sollen in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen die digitale Transformation der landwirtschaftlichen und ländlichen Infrastrukturen und den Aufbau von Informationsnetzinfrastrukturen fördern, die eingehende Anwendung von Technologien wie dem Internet der Dinge, der Fernerkundung und -überwachung, der Blockchain, der Künstlichen Intelligenz usw. vorantreiben, das Digitalisierungsniveau der Produktion, der Verarbeitung, des Verkaufs und der Logistik landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie das Niveau der öffentlichen Dienstleistungen auf dem Land und der ländlichen Governance steigern und die Innovation und Entwicklung digitaler Dörfer und intelligenter Landwirtschaft fördern.
Artikel 36: Die Abteilungen für Bildung, Kultur und Tourismus, Sport, Radio und Fernsehen usw. sollen neue Modelle des digitalen Konsums, wie z. B. Online-Bildung, Online-Tourismus, Online-Veröffentlichung, integrierte Medien, digitale Animationen und Comics usw. unterstützen und standardisieren; neue Szenarien des digitalen kulturellen Konsums entwickeln; den Schutz von Minderjährigen im Internet verstärken; die Entwicklung von intelligenten Museen, intelligenten Sportstätten sowie intelligenten Wissenschafts- und Technologiemuseen fördern, um die Qualität des digitalen Lebens zu verbessern.
Kapitel VI: Aufbau der intelligenten Stadt
Artikel 37: Die Volksregierungen der Stadt und der Bezirke sowie ihre relevanten Abteilungen konzentrieren sich auf das Ziel des Aufbaus der intelligenten Stadt, die über eine hervorragende Verwaltung verfügt, den Menschen zugutekommt, in der die Industrien gedeihen und die sicher ist, und fokussieren sich auf Verkehrssysteme, ökologischer Umweltschutz, räumliche Governance, Strafverfolgung und Justiz, Kultur und Umwelt, Geschäftsdienstleistungen, lebenslange Bildung, Medizin und Gesundheit und andere Anwendungsbereiche der intelligenten Stadt und treiben den Aufbau der Infrastrukturen der intelligenten Stadt voran, wie z. B. im Hinblick auf Stadtcodes, räumliche Karten, grundlegende Werkzeugbibliotheken, Rechenleistungseinrichtungen, sensorische Systeme, Kommunikationsnetze, Clouds für Regierungsangelegenheiten, Big-Data-Plattformen und intelligente Terminals.
Die Volksregierung der Stadt Beijing richtet einen Mechanismus für die Koordinierung und Planung des Aufbaus der intelligenten Stadt ein und vervollständigt diesen Mechanismus, koordiniert die Planung und fördert die digitale Transformation der sozialen Governance, baut ein System für die Planung der intelligenten Stadt auf und realisiert die gemeinsame Nutzung von Informationsressourcen und die geschäftliche Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Systemen der Stadt durch einheitliche Infrastrukturen, intelligente Terminals und Plattformen zur Unterstützung von generischen Geschäften, um das Intelligenzniveau der Verwaltung und der Dienstleistungen der Stadt zu erhöhen.
Artikel 38: Die Abteilungen für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing erstellen in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen den stadtweiten Entwicklungsplan und den städtischen Kontrollplan für die intelligente Stadt und legt sie der Volksregierung der Stadt Beijing zur Genehmigung und anschließenden Organisation der Umsetzung vor. Die Volksregierungen der Bezirke und die relevanten Abteilungen der Volksregierung der Stadt sollen in Übereinstimmung mit dem stadtweiten Entwicklungsplan und dem städtischen Kontrollplan für die intelligente Stadt einen regionalen Kontrollplan und einen Sonderplan erstellen und dessen Umsetzung organisieren.
Artikel 39: Die Abteilungen für Regierungsdienstleistungen sollen mit den relevanten Abteilungen zusammenarbeiten, um die Arbeit im Zusammenhang mit digitalen Regierungsangelegenheiten im Bereich „vollständige Online-Bearbeitung“ in einer umfassenden und systematischen Art und Weise unter Einhaltung hoher Standards voranzutreiben, die Standardisierung, Normierung und Erleichterung von Regierungsdienstleistungen zu beschleunigen, einen einheitlichen Zugang und die Digitalisierung des gesamten Prozesses von Online-Diensten voranzutreiben und die breite Anwendung sowie die gegenseitige Akzeptanz und Anerkennung von elektronischen Lizenzen und Zertifikaten, elektronischen Siegeln, elektronischen Akten usw. zu fördern.
Die Entwicklungs- und Reformabteilungen der Stadt Beijing sollen in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen eine Überwachung und Analyse des Geschäftsumfelds, ein umfassendes Management und eine „Internet +“-Bewertung durchführen und ein System für die Verknüpfung des Geschäftsumfelds in der Gesamtheit aufbauen.
Artikel 40: Die Abteilungen für Stadtverwaltung sollen mit den zuständigen Abteilungen zusammenarbeiten, um Arbeit im Zusammenhang mit dem städtischen Betrieb im Bereich „umfassende Verwaltung über ein Netzwerk“ zu fördern, eine städtische Betriebs- und Verwaltungsplattform aufzubauen und sich auf das Internet der Dinge, die Blockchain und andere Technologien zu stützen, um die Überwachung der Vitalparameter des städtischen Betriebs durchzuführen und die Anwendung digitaler Technologien in den Bereichen städtische Verwaltung, städtischer Verkehr, Ökologie und Umwelt, öffentliche Gesundheit, soziale Sicherheit, Notfallmanagement usw. zu vertiefen, um eine schnelle Reaktion und Notfallverbindung bei großen Notfällen zu realisieren.
Die Marktaufsichtsabteilungen sollen in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen eine integrierte und umfassende Aufsicht vorantreiben, öffentliche Daten und Aufsichtssysteme in verschiedenen Bereichen in vollem Umfang nutzen und neue Aufsichtsformen wie die Rechtsdurchsetzung außerhalb des Standorts, die Kreditaufsicht und die Risikofrühwarnung einführen, um das Aufsichtsniveau zu erhöhen.
Artikel 41: Die Abteilungen für Wirtschaft und Informationstechnologie sollen in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen die Arbeit im Zusammenhang mit der „intelligenten Verwaltung“ hinsichtlich der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen vorantreiben, eine einheitliche Plattform für die Anwendung intelligenter Entscheidungsfindung aufbauen, die intelligente Informationssysteme für das Entscheidungsfindungsmanagement auf allen Ebenen unterstützen und die Stadt, Bezirke, Gemeinden, Straßenviertel, Wohnviertel und Dörfer koordinieren und anleiten, um intelligente Datenanwendungen durchzuführen.
Die Volksregierungen der Bezirke und die relevanten Abteilungen stützen sich auf die einheitliche Plattform für die Anwendung intelligenter Entscheidungsfindung, um die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen zu fördern und die datengestützte Verwaltung an der Basis zu vertiefen.
Artikel 42: Öffentliche Einrichtungen sollen durch verschiedene Formen der Öffnung der Szenarien alle Arten von Marktteilnehmern anleiten, sich am Aufbau der intelligenten Stadt zu beteiligen, und Bedingungen für Tests und Verifizierungen, Anwendungspiloten und industrielle Inkubation neuer Technologien, neuer Produkte und neuer Dienstleistungen schaffen. Wissenschafts- und Technologieabteilungen der Stadt Beijing sollen mit den relevanten Abteilungen zusammenarbeiten, um regelmäßig die Liste der offenen Anwendungsszenarien zu veröffentlichen.
Öffentliche Institutionen und staatlichen Unternehmen werden ermutigt, Anwendungsszenen zu öffnen und einen marktorientierten Ansatz zu verwenden, um ihre eigenen digitalen Governance-Fähigkeiten und das Anwendungsniveau zu verbessern.
Artikel 43: Die staatlichen Investitionen in den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, den Betrieb und die Wartung von Informatisierungsprojekten sollen im Einklang mit dem Entwicklungsplan der intelligenten Stadt stehen, die technische Bewertung und Prüfung der Abteilung für Wirtschaft und Informationstechnologie der gleichen Ebene bestehen und ein Prozessmanagement hinsichtlich der Projektplanung, des Baus, der Abnahme, der Inbetriebnahme, des Betriebs und der Wartung, der Modernisierung, der Leistungsbewertung usw. durchführen. Erfüllt das Projekt nicht die Anforderungen des Prozessmanagements, wird es nicht genehmigt oder es werden keine finanziellen Mittel bereitgestellt, und die konkreten Maßnahmen werden von der städtischen Abteilung für Wirtschaft und Informationstechnologie in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen formuliert und der Volksregierung der Stadt Beijing zur Genehmigung und anschließenden Umsetzung vorgelegt.
Unternehmen und Institutionen, die für öffentliche Einrichtungen Entwicklungs- und Baudienstleistungen im Hinblick auf Informatisierungsprojekte erbringen, müssen in Übereinstimmung mit dem Gesetz den Software-Quellcode, die Daten und die damit verbundenen Kontrollmaßnahmen übergeben, die Qualität des Projekts gewährleisten und die Verpflichtung einer Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren erfüllen und dürfen die öffentlichen Daten nicht ohne Genehmigung aufbewahren, verwenden, offenlegen oder anderen zur Verfügung stellen.
Kapitel VII: Sicherheit der digitalen Wirtschaft
Artikel 44: Die Volksregierungen der Stadt und der Bezirke sowie ihre relevanten Abteilungen und Organisationen sollen die umfassende Erforschung und Bewertung der Sicherheitsrisiken der digitalen Wirtschaft verstärken, das diversifizierte Angebot von Schlüsselprodukten fördern und die Resilienz der Industrie- und Lieferketten verbessern; sie sollen die Investition von Sozialkapital in originelle und führende Innovationsbereiche lenken und die Innovation nachhaltiger Geschäftsformen und -modelle unterstützen; die geordnete Innovation des digitalen Finanzwesens regeln und die Risiken der Derivatgeschäfte strikt vermeiden.
Artikel 45: Die Stadt schützt die Rechte und Interessen in Bezug auf Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz. Jedes Unternehmen und jede Institution oder Einzelperson, das/die Datenverarbeitungstätigkeiten durchführt, muss die Gesetze und Vorschriften, die öffentliche Ordnung und die guten Sitten sowie die wissenschaftliche und technologische Ethik einhalten und darf die nationale Sicherheit, die öffentlichen Interessen und die legitimen Rechte und Interessen anderer nicht gefährden.
Kein Unternehmen und keine Institution oder Person darf die personenbezogenen Informationen anderer unrechtmäßig verarbeiten.
Artikel 46: Die Volksregierungen der Stadt und der Bezirke sowie ihre relevanten Abteilungen sollen den Koordinierungsmechanismus für die Datensicherheitsarbeit einrichten und vervollständigen, die Datenklassifizierung und -einstufung, die Bewertung des Sicherheitsrisikos und die Sicherheitsschutzmaßnahmen einführen, die Überwachung und die Frühwarnung sowie die Handhabung von Notfällen verstärken und die nationale Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen wirksam wahren, das Niveau des Datensicherheitsschutzes der Stadt erhöhen und die Rechte und Interessen personenbezogener Informationen schützen. Die zuständigen Abteilungen der jeweiligen Branchen und die Volksregierungen der einzelnen Bezirke sind für die Anleitung und Überwachung der Datensicherheit in ihren jeweiligen Branchen und Regionen verantwortlich. Der Hauptverantwortliche des Unternehmens oder der Institutionen ist die primär verantwortliche Person für die Datensicherheit des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen Institution.
Artikel 47: Die städtische Abteilung für Cyberspace-Angelegenheiten führt in Zusammenarbeit mit der Abteilung für öffentliche Sicherheit und anderen Abteilungen wichtige Schutzmaßnahmen für kritische Informationsinfrastrukturen durch, richtet ein System zur Gewährleistung der Netzsicherheit für kritische Informationsinfrastrukturen ein, baut einen Mechanismus zur gemeinsamen Prävention und Kontrolle von Sicherheitsrisiken für die bereichs- und abteilungsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Regierung und Unternehmen auf, ergreift Maßnahmen zur Überwachung, Abwehr und Beseitigung von Netzsicherheitsrisiken und -bedrohungen, schützt kritische Informationsinfrastrukturen vor Angriffen, Eindringlingen, Störungen und Zerstörungen und bestraft illegale und kriminelle Aktivitäten, die die Sicherheit kritischer Informationsinfrastrukturen gefährden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Artikel 48: Bei der Durchführung von Datenverarbeitungstätigkeiten sind Systeme für Daten-Governance- und Compliance-Vorgänge einzurichten, die Verpflichtungen zum Schutz der Datensicherheit sind einzuhalten, die einschlägigen Systeme im Hinblick auf die rechtmäßige Verwendung personenbezogener Informationen, die Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Daten und das Sicherheitsmanagement für wichtige Datenexporte usw. sind strikt umzusetzen, in Verbindung mit Anwendungsszenarien sind Sicherheitsbewertungen von Anonymisierungs- und De-Identifizierungstechnologien durchzuführen und die erforderlichen technischen Maßnahmen zu ergreifen, um den Sicherheitsschutz personenbezogener Informationen zu verstärken und illegalen Missbrauch zu verhindern. Die jeweiligen Unternehmen und Institutionen werden dazu ermutigt, Datenschutzbeauftragte zu benennen.
Bei der Durchführung von Datenverarbeitungstätigkeiten muss die Risikoüberwachung verstärkt werden, und sofortige Abhilfemaßnahmen sind zu ergreifen, wenn Datensicherheitsmängel, Schwachstellen und andere Risiken festgestellt werden; und im Falle eines Datensicherheitsvorfalls müssen sofortige Beseitigungsmaßnahmen ergriffen und die Nutzer unverzüglich und in Übereinstimmung mit den Vorschriften informiert werden, und der Vorfall ist den zuständigen Behörden zu melden.
Artikel 49: Plattformunternehmen sollen Regeln für das Plattformmanagementsystem aufstellen und vervollständigen; sie dürfen keine Daten, Algorithmen, Traffic-, Markt- oder Kapitalvorteile nutzen, um den unabhängigen Betrieb anderer Plattformen und Anwendungen auszuschließen oder einzuschränken, die legitimen Rechte und Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen zu verletzen oder den Verbrauchern eine unfaire Ungleichbehandlung und Auswahlbeschränkungen aufzuerlegen.
Die Abteilungen für Entwicklung und Reform, Marktaufsicht, Cyberspace-Angelegenheiten usw. müssen die Governance-Regeln und Aufsichtsmethoden für die Plattformwirtschaft festlegen und vervollständigen, monopolistische und unlautere Wettbewerbshandlungen im Einklang mit dem Gesetz untersuchen und ahnden, um die legitimen Rechte und Interessen von Plattformbetreibern, kleinen und mittleren Unternehmen und Verbrauchern zu schützen.
Kapitel VIII: Gewährleistungsmaßnahmen
Artikel 50: Die Stadt etabliert und verbessert ein neues Muster für die Governance der digitalen Wirtschaft mit mehrseitiger Beteiligung und effektiver Koordination zwischen Regierung, Unternehmen, Branchenorganisationen und der Öffentlichkeit sowie einen koordinierten und einheitlichen Rahmen und ein Regelsystem für die Governance der digitalen Wirtschaft und fördert und vervollständigt abteilungs- und regionenübergreifenden kooperativen Aufsichtsmechanismen.
Verbände, Handelskammern, Allianzen usw., die mit der digitalen Wirtschaft in Verbindung stehen, sollen die Selbstdisziplin der Branche stärken und Dienstleistungsstandards für die Branche sowie bequeme, effiziente und freundliche Streitbeilegungsmechanismen und -kanäle einrichten und vervollständigen.
Plattformunternehmen werden ermutigt, Online-Streitbeilegungsmechanismen und -kanäle einzurichten und Regeln für die Streitbeilegung zu formulieren und zu veröffentlichen.
Artikel 51: Die Abteilungen für Cyberspace-Angelegenheiten, Bildung, Humanressourcen und soziale Sicherheit sowie Talentarbeit sollen einen Plan zur Verbesserung der digitalen Kenntnisse und Fähigkeiten für die gesamte Bevölkerung organisieren und durchführen. Ein grüner Kanal für die Einführung von in- und ausländischen Talenten im Bereich der digitalen Wirtschaft soll freigelegt werden, Unterstützungen in den Bereichen Wohnen, Bildung der Kinder, medizinische Dienstleistungen und Bewertung von Berufstiteln werden bereitgestellt.
Hochschulen, Berufsschulen sowie Grund- und Mittelschulen werden ermutigt, mehrstufige, multidirektionale und vielfältige Lehr- und Ausbildungsgänge im Bereich der digitalen Wirtschaft anzubieten.
Unterstützung von Unternehmen und Hochschulen bei der Ausweitung diversifizierter Ausbildungsmethoden für Talente und beim Aufbau verschiedener Arten spezialisierter und vielseitiger Talente in den Bereichen digitale Technologie, digitale Fähigkeiten und digitales Management durch gemeinsame Ausbildungen und den gemeinsamen Aufbau von integrierten Industrie- und Bildungsbasen, Labors und praktischen Ausbildungsbasen.
Artikel 52: Die Abteilungen für Finanzen, Entwicklung und Reform, Wissenschaft und Technologie, Wirtschaft und Informationstechnologie usw. sollen die Verwendung von Finanzmitteln und verschiedenen Arten von Industriefonds koordinieren, um die finanzielle Unterstützung für die Erforschung und Entwicklung von Schlüsselkerntechnologien der digitalen Wirtschaft, den Aufbau von wichtigen Innovationsträgerplattformen, Anwendungsdemonstrationen und die industrielle Entwicklung zu erhöhen, Angel-Investitionen, Risikokapital und andere soziale Kräfte sollen bei der Erhöhung der Kapitalinvestitionen angeleitet und unterstützt werden, und Finanzinstitute sollen dazu ermutigt werden, Innovationen hinsichtlich der Produkte und Dienstleistungen im Bereich der digitalen Wirtschaft durchzuführen.
Einkäufer des öffentlichen Beschaffungswesens können nach gesetzlicher Genehmigung durch nicht-öffentliche Ausschreibungen die ersten Ausrüstungen (Ausrüstungssets), die erste Charge von Produkten und die erste Version von Software kaufen, die die Standards für öffentliche Ausschreibungen erfüllen, um die Anwendung und Verbreitung von Produkten und Dienstleistungen digitaler Technologien zu unterstützen.
Artikel 53: Die Abteilungen für Rechte an geistigem Eigentum usw. sollen die Regeln für den Schutz von Rechten an geistigem Eigentum an Daten umsetzen, die Arbeit zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum an Daten durchführen, ein Patentnavigationssystem für Rechte an geistigem Eigentum einrichten, die Bildung einer Allianz für Rechte an geistigem Eigentum im Bereich der Branche der digitalen Wirtschaft unterstützen; die Anleitung von Unternehmen bei der Gestaltung von Rechten an geistigem Eigentum in Übersee verstärken, einen Frühwarn- und Streitbeilegungsmechanismus für Übersee einrichten und ihn vervollständigen, ein System zur schnellen Überprüfung und zum schnellen Schutz von Rechten einrichten und Verstöße in Übereinstimmung mit dem Gesetz bekämpfen.
Artikel 54: Die Abteilungen für Regierungsdienstleistungen, Gesundheit, zivile Angelegenheiten, Wirtschaft und Informationstechnologie usw. sollen Maßnahmen ergreifen, um die Bereitstellung von bequemen und anwendbaren intelligenten Produkten und Dienstleistungen für ältere Menschen, Behinderte und andere zu fördern und den Aufbau der digitalen Barrierefreiheit zu unterstützen. Für diejenigen, die echte Schwierigkeiten bei der Nutzung digitaler öffentlicher Dienstleistungen haben, sollen alternative Dienstleistungen und Produkte bereitgestellt werden.
Artikel 55: Die Volksregierungen der Stadt und der Bezirke sowie ihre relevanten Abteilungen sollen die Bekanntmachung und Verbreitung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften, der Richtlinien und des Wissens im Bereich der digitalen Wirtschaft verstärken, die inländischen und internationalen Versionen der Regierungswebseite gut betreiben, die Forschung über Theorie und Praxis der digitalen Wirtschaft vertiefen und eine günstige Atmosphäre für die Förderung der digitalen Wirtschaft schaffen.
Artikel 56: Förderung der Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Wirtschaft, Unterstützung der Beteiligung an der Formulierung internationaler Regeln, Standards und Vereinbarungen sowie die Einrichtung von Kooperationsplattformen für internationale Ausstellungen, Foren, Handel, Veranstaltungen, Schulungen usw., um gegenseitigen Nutzen und eine Win-Win-Zusammenarbeit in den Bereichen grenzüberschreitender Datenfluss, Öffnung des Marktes für digitale Dienstleistungen und Sicherheitszertifizierung digitaler Produkte zu realisieren.
Artikel 57: Die Regierung und ihre relevanten Abteilungen werden ermutigt, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situationen und im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit aktiv Maßnahmen zur Förderung der digitalen Wirtschaft zu erkunden; wenn im Laufe der Erkundung Fehler oder Abweichungen auftreten und wenn sie die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen, kann auf die Verantwortung verzichtet werden, oder die Verantwortung kann reduziert und gemindert werden.
Kapitel IX: Ergänzende Bestimmungen
Artikel 58: Die vorliegenden Vorschriften treten am 1. Januar 2023 in Kraft.