I. Antragsverfahren
Rechtsträger der Gesellschaft mit inländischem Kapital und deren Zweigniederlassung in der Freihandelszone können selbständig das geeignete Bestätigungssystem für die Registrierung von Marktteilnehmern bei der Gründung, Änderung (Akteneintragung) und Löschung der Registrierung auswählen:
1. Einreichung von verfahrensbezogenen Unterlagen nicht erforderlich
Der Antragsteller kann eine Verpflichtungserklärung vorlegen, in der er sich selbständig verpflichtet, dass das Verfahren zur Einberufung von Aktionärsversammlungen und Vorstandssitzungen, die Abstimmungsmethoden und das Verfahren zur Übertragung von Aktien mit den Gesetzen, Rechtsverordnungen und der Satzung des Unternehmens übereinstimmen. Dabei entfällt die Bedingung, verfahrens- und autonomiebezogene Unterlagen wie Beschlüsse, Vereinbarungen und Arbeitsverträge vorzulegen, was Marktteilnehmern zur Investition und zum Unternehmertum erleichtert.
2. Mit einem Klick ist der Antrag eingereicht, der gesamte Prozess online vollendet
Die Registrierungsbehörde hat Referenzformat für standardisierte Texte und Satzungen wie die Liste der Registrierungsunterlagen, die Verpflichtungserklärung des Bestätigungssystems zur Registrierung über die „e-Window“-Plattform für Unternehmensdienste der Stadt Beijing veröffentlicht. Der Antragsteller kann sich auf der „e-Window“-Plattform anmelden, den Registrierungsantrag des Bestätigungssystems online ausfüllen, mit einem Klick die Verpflichtung einreichen und damit den Antrag vollenden. Der gesamte Prozess der Registrierung des Bestätigungssystems ist somit mit ein paar Mausklicks abgeschlossen, ohne wiederholtes Herumlaufen und Einreichung von Papierunterlagen.
II. Selbstständige Verpflichtung
1. Respekt vor dem Markt, Vertrauen auf Verpflichtungserklärung
Die Überprüfungs- und Genehmigungsfunktion der Registrierungsbehörde während dem Registrierungsprozess ist im Bestätigungssystem nicht mehr von entscheidender Bedeutung. Das Bestätigungssystem spiegelt den vollständigen Respekt vor der operativen Autonomie der Marktteilnehmer wider und verstärkt die Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung der höchsten Autorität und der Rechtsträger bei den Marktteilnehmern. Der Antragsteller füllt die Daten gemäß dem Standard des Bestätigungssystems aus. Außerdem unterzeichnen die höchste Autorität und der Rechtsträger der Marktteilnehmer eine Verpflichtungserklärung, mit der sie sich gesetzlich verpflichten, dass der erklärte Inhalt der Tatsache entspricht und dass die erforderlichen gesetzlichen Verfahren gemäß den Gesetzen und Rechtsverordnungen und den entsprechenden Richtlinien durchgeführt wurden und dass die gesetzlichen Formen und Anforderungen erfüllt sind.
2. Überprüfung der Formate, Bestätigung der Ergebnisse
Die Registrierungsbehörde prüft nicht mehr den Inhalt der Satzung und führt keine inhaltliche Überprüfung der Antragsunterlagen mehr durch, sondern prüft nur noch, ob der Antrag zum Anwendungsbereich der Registrierung gehört, ob er zu der Registrierungszuständigkeit dieser Registrierungsbehörde gehört, ob der Inhalt des Antrags vollständig ist und ob die Unterlagen den formalen Anforderungen, die in den „Pilotmaßnahmen“ festgelegt wurden, entsprechen.
Die Marktteilnehmer verpflichten sich gemäß den Anforderungen, und die Registrierungsbehörde überprüft das Format der Verpflichtung. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, bestätigt die Registrierungsbehörde den Marktteilnehmern das Ergebnis der rechtlichen Qualifikation und der Registrierung und veröffentlicht dies über das System zur öffentlichen Bekanntmachung von Informationen über die Unternehmensglaubwürdigkeit.
III. Selbständig öffentliche Bekanntmachung
Das Bestätigungssystem unterstreicht die öffentliche Glaubwürdigkeit der öffentlichen Bekanntmachung und motiviert Marktteilnehmer dazu, ihre Satzung, den tatsächlichen Produktions- und Betriebsort, besondere Geschäftstätigkeiten, Anteilseigner von nicht börsennotierten Aktiengesellschaften und andere Angelegenheiten selbständig öffentlich bekanntzumachen. Somit werden die Zugänge zu relevanten Informationen über die Marktteilnehmer für die Transaktionspartner und die Öffentlichkeit vereinfacht. Dabei sollen Marktteilnehmer dazu geleitet werden, aufrichtig und unter Einhaltung der Vorschriften Geschäfte zu treiben.
1. Selbständig öffentliche Bekanntmachung von Satzungen
Die Marktteilnehmer werden dabei unterstützt, den Inhalt ihrer Satzung über Plattformen wie das System zur öffentlichen Bekanntmachung von Informationen über Unternehmensglaubwürdigkeit öffentlich bekanntzumachen, so dass die Transaktionspartner und die Öffentlichkeit sie leicht überprüfen können.
2. Selbständig öffentliche Bekanntmachung von Informationen über die Aktionäre
Nicht börsennotierte Aktiengesellschaften werden dabei unterstützt, ihre Aktionärsinformationen selbständig über Plattformen wie das System zur öffentlichen Bekanntmachung von Informationen über Unternehmensglaubwürdigkeit öffentlich bekanntzumachen.
3. Selbständig öffentliche Bekanntmachung von besonderen Geschäftstätigkeiten
Marktteilnehmer, die den besonderen Geschäftsumfang mehr im Detail erläutern möchten, können selbständig den detaillierten Inhalt der betreffenden Tätigkeiten im Rahmen des Eintrags zum Geschäftsumfang auf den Plattformen wie das System zur öffentlichen Bekanntmachung von Informationen über Unternehmensglaubwürdigkeit öffentlich bekanntmachen.
4. Selbständig öffentliche Bekanntmachung von tatsächlichem Betriebsort
Marktteilnehmer können ihre Produktions- und Geschäftstätigkeiten in anderen Räumlichkeiten als ihrem eingetragenen Betriebsort ausüben, sollten aber die Adresse ihres tatsächlichen Produktions- und Betriebsortes selbständig über Plattformen wie das System zur öffentlichen Bekanntmachung von Informationen über Unternehmensglaubwürdigkeit öffentlich bekanntmachen.
Von der „Registrierung nach Genehmigung“ zur „Bestätigung des Ergebnises“ ist das Bestätigungssystem zur ursprünglichen Rolle der „Aufzeichnung von Daten“ und der „öffentlichen Bekanntmachung“ der gewerblichen Eintragung zurückgekehrt, wobei die Hauptverantwortung der Marktteilnehmer betont und die Vitalität des Marktes freigesetzt wird. Es ist ein bedeutender Durchbruch im Konzept der Reform des Handelssystems, ein tiefgreifender Versuch, dem Markt eine entscheidende Rolle bei der Zuweisung von Ressourcen zukommen zu lassen, und eine starke Initiative zur Schaffung eines effektiven Marktes und einer leistungsfähigen Regierung.