1. Hauptmerkmale

Erstens wird die Aufmerksamkeit auf die Bedenken ausländischer Investoren gerichtet. In Kombination mit dem Aufbau der „Zwei Zonen“ Beijings und anderen tatsächlichen Situationen der Öffnung soll die Aufmerksamkeit auf die für ausländische Investoren besonders wichtigen Bereiche gerichtet werden. Die Öffnung soll weiter ausgeweitet werden, die Sicherstellung der Schlüsselelemente sollen verstärkt werden und die Investitionsdienstleistungen sollen verbessert werden, um die Erwartungen ausländischer Investoren zu stabilisieren und ihr Vertrauen zu stärken.

Zweitens geht es um die Verstärkung der Erkundung und Innovation in Kombination mit den Besonderheiten Beijings. Es wird vorgeschlagen, „eine Negativliste für grenzüberschreitenden Datentransfer in der Pilot-Freihandelszone zu formulieren“, „qualifizierte medizinische Institutionen bei der Durchführung klinischer Studien im Bereich Stammzellen usw. zu unterstützen“, „die Version 4.0 des Katalogs zur Anerkennung von Berufsqualifikationen außerhalb des chinesischen Festlandes zu veröffentlichen“ und „Pharmaunternehmen als Durchbrüche zu nutzen, um die Förderung des regelkonformen grenzüberschreitenden Datentransfers von ausländisch finanzierten Unternehmen in Medizin und Gesundheit zu beschleunigen und die Führung bei der Eröffnung eines grünen Kanals zur Anmeldung des grenzüberschreitenden Datentransfers für ausländisch finanzierte Pharmaunternehmen zu übernehmen“. Auch andere innovative Maßnahmen, die den Besonderheiten Beijings entsprechen, werden vorgeschlagen.

Drittens geht es um die Anpassung an die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien. Bei der Erstellung des Plans wurden die Inhalte der Vorschriften für ausländische Investitionen in Beijing, des Arbeitsplans zur umfassenden Optimierung des Geschäftsumfelds und zur Schaffung der „Beijing Service“ für 2024 sowie der Maßnahmen zur weiteren Optimierung des Umfelds für ausländische Investitionen und zur Steigerung der Anziehungskraft für ausländische Investitionen Beijings aufgenommen und gut miteinander verknüpft.

2. Hauptinhalt

Arbeitsziele: Unter Führung des Aufbaus der „Zwei Zonen“ soll die Förderung und die Bereitstellung von Dienstleistungen für ausländische Investitionen verstärkt werden. Es wird sich darum bemüht, dass Beijing als landesweit erste Stadt die Öffnung in wichtigen Bereichen wie Telekommunikation, Daten, medizinische Versorgung und Umweltschutz realisiert. Die Fähigkeit zur Gewährleistung von Dienstleistungen für ausländische Unternehmen soll weiter verbessert und der Kapitalfluss von ausländisch finanzierten Unternehmen und der Aufenthalt für ausländische Mitarbeiter und andere sollen einfacher gestaltet werden. Die Marke „Investieren in Beijing“ soll bekannter werden, die antreibende und unterstützende Rolle der Öffnungsträger soll weiter verstärkt und das Geschäftsumfeld für ausländische Investitionen soll grundlegend optimiert und verbessert werden.

Die Aufgaben und Maßnahmen umfassen 15 Punkte und lauten wie folgt: 1. Verbesserung der Zulassungsverwaltung für ausländische Investitionen; 2. Förderung der Qualifikationsanträge von ausländisch finanzierten Unternehmen im Telekommunikationsbereich; 3. Steigerung des Erleichterungsniveaus für grenzüberschreitenden Datenfluss; 4. Erhöhung des Öffnungsgrads im Medizinbereich; 5. Förderung der grünen und kohlenstoffarmen Entwicklung; 6. Verbesserung der rechtlichen Garantien für ausländische Investitionen; 7. Schaffung einer höherwertigen Hauptsitzwirtschaft; 8. Vertiefung der Pilotprojekte zur Devisenverwaltung für grenzüberschreitende Investitionen und Finanzierungen; 9. Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des Personalwesens; 10. Optimierung der Aufenthaltsregelungen für ausländische Mitarbeiter; 11. Weiterer Ausbau der Marke Investieren in Beijing; 12. Umsetzung von Globales Servicepartner-Programm; 13. Entfaltung der tragfähigen und unterstützenden Rolle der Plattformen; 14. Verbesserung des Niveaus der Verwaltungsdienstleistungen für ausländische Unternehmen; 15. Vervollständigung des Mechanismus des Informationsberichts sowie der Statistik der ausländischen Investitionen.

3. Umsetzungszeit

Der Umsetzungsplan tritt mit Wirkung vom Tag der Veröffentlichung in Kraft.