I. Besonderheiten

Die „Maßnahmen“ dienen dem Aufbau des Internationalen wissenschaftlich-technologischen Innovationszentrums in Beijing und weisen insbesondere drei Besonderheiten auf:

Erstens wird die Ermutigung der Finanzinstitute zur Innovation von Produkten und Dienstleistungen besonders hervorgehoben. Im Hinblick auf die spezifischen Finanzierungsprobleme und -schwierigkeiten von wissenschaftlich-technologischen Innovationsunternehmen werden Finanzinstitute dazu angeleitet und ermutigt, umfassende Finanzdienstleistungen für diese Unternehmen entlang der umfassenden Kette anzubieten. Dazu zählen Wagniskapitalinvestitionen, Bankkredite und Börsenfinanzierungen. So soll eine effiziente Allokation innovativer Ressourcen durch marktgetriebene Nachfrage gefördert werden.

Zweitens wird die Anleitung und Unterstützung von der Regierung für die wissenschaftlich-technologischen Innovationsunternehmen hervorgehoben. Ausgehend vom tatsächlichen Bedarf dieser Unternehmen wird ein sorgfältig ausgestaltetes „Politikpaket“ konzipiert, das den Mechanismus für die Koordination zwischen Regierung, Banken und Unternehmen im Bereich der Wissenschafts- und Technologiefinanzierung weiter vertieft, die Leitwirkung staatlicher Investitionsfonds verstärkt sowie die Dienstleistungsfähigkeit staatlicher Finanzierungsgarantien verbessert. Zudem wird die Inanspruchnahme der Unternehmen von Dienstleistungen wie Krediten, die auf geistigen Eigentumsrechten basieren, oder von wissenschaftlich-technologischen Versicherungen unterstützt, um wissenschaftlich-technologische Unternehmen auf politischer Ebene und in Bezug auf Mechanismen gezielt anzuleiten und zu fördern.

Drittens wird die Unterstützung von Durchbrüchen bei der Innovationsfähigkeit von Unternehmen in Forschung und Entwicklung hervorgehoben. Vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs der Unternehmen an finanzieller Unterstützung für Forschung und Entwicklung werden gezielte Maßnahmen entwickelt, um die Gesamtstärke der Unternehmen durch Durchbrüche der Innovationsfähigkeit zu erhöhen. Gesellschaftliches Kapital soll angeleitet werden, früher und in kleinere Projekte zu investieren. Zudem wird ein Servicemechanismus für Unternehmen geschaffen, die von Private-Equity und Wagniskapitalinvestitionen finanziert werden. Die Rolle der Finanzen soll bei der Bewältigung von Herausforderungen im Bereich der Schlüsseltechnologien gestärkt werden, um die Innovationskraft sowie die Kernwettbewerbsfähigkeit der Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.

II. Hauptinhalte

Die „Maßnahmen“ umfassen sieben Bereiche mit insgesamt 28 Einzelmaßnahmen, darunter:

Erstens soll ein Mechanismus für Produktinnovation aufgebaut werden, um eine „Impuls- und Hebelwirkung“ zu entfalten. Zu den Maßnahmen gehören: die stärkere Kreditvergabe an wissenschaftlich-technologische Innovationsunternehmen, die Förderung innovativer Modelle zur Verknüpfung von Aktien- und Anleihefinanzierung, die umfassende Nutzung geldpolitischer Instrumente, die Innovation von Vermögensverwaltungsprodukten, die Verbesserung des Angebots wissenschaftlich-technologischer Versicherungen, die Erforschung der Wertpapierisierung des geistigen Eigentums und die Ermutigung wissenschaftlich-technologischer Unternehmen, den Anleihemarkt zur Finanzierung zu nutzen.

Zweitens soll ein Mechanismus zur Unterstützung des Börsengangs aufgebaut werden, um die „Motorwirkung des Kapitals“ zu entfalten. Dazu gehören eine verstärkte Förderung der Vorbereitung von Unternehmen auf den Börsengang, die Demonstrations- und Leitfunktion der Börse Beijing sowie eine verstärkte Unterstützung in Form von Zuschüssen für Börsengänge.

Drittens soll ein Dienstleistungsmechanismus für investierte Unternehmen aufgebaut werden, um eine „Hebelwirkung“ zu entfalten. Dazu gehören die Förderung von Angel- und Wagniskapitalinvestitionen, die Verbesserung der Dienstleistungen für investierte Unternehmen, die Gewährung langfristiger Risikozuschüsse für wirkungsvolle Investitionen sowie die Stärkung der Leitfunktion staatlicher Investitionsfonds.

Viertens soll ein Mechanismus für Evaluierung und Anreize aufgebaut werden, um eine „zielgerichtete Steuerungswirkung“ zu entfalten. Dazu gehören die Optimierung des Geschäftsumfelds für wissenschaftlich-technologische Kredite, die Unterstützung von Unternehmen beim Erhalt von Krediten für geistiges Eigentum, die Unterstützung von Unternehmen beim Erhalt von Dienstleistungen im Bereich der wissenschaftlich-technologischen Versicherung sowie die Stärkung der Dienstleistungsfähigkeit staatlicher Finanzierungsgarantieeinrichtungen.

Fünftens soll ein Mechanismus für Risikoausgleich aufgebaut werden, um eine „gemeinsame Kooperations- und Haftungswirkung“ zu entfalten. Dazu gehören die Gewährung von Risikoausgleich für Kredite für geistiges Eigentum sowie die Verbesserung der Nutzungseffizienz von Fonds zur Kompensation von Garantien.

Sechstens soll ein Mechanismus für Koordination und Abstimmung aufgebaut werden, um eine „institutionelle Sicherungswirkung“ zu entfalten. Dazu gehören die Stärkung der Dienstleistungen für Fachkräfte im Bereich der wissenschaftlich-technologischen Innovation, die Vertiefung der Koordinationsmechanismen zwischen Regierung, Banken und Unternehmen im Bereich der wissenschaftlich-technologischen Finanzierung sowie der Aufbau eines branchen-, bereichs- und ebenenübergreifenden Informationskooperationsmechanismus.

Siebtens soll ein Mechanismus für Pilotprojekte aufgebaut werden, um eine „Vorbildwirkung“ zu entfalten. Dazu gehören die Unterstützung beim Aufbau eines Zentrums für wissenschaftlich-technologische Finanzdienstleistungen im Bezirk Haidian, die Unterstützung Haidians beim Aufbau eines nationalen Zentrums für Wagniskapitalinvestitionen, die weitere Verbesserung der Unterstützung für die grenzüberschreitende Finanzierung von Unternehmen im Zhongguancun, die verstärkte Förderung von wissenschaftlich-technologischen Kreditprodukten sowie die weitere Stärkung der Zuschüsse für Börsengänge und Börsennotierungen.