Steuervergünstigungen

2024-12-05

1. Durchführung von Pilotprojekten für Vergünstigungsrichtlinien hinsichtlich der Körperschaftsteuer bei Technologietransfers, Erhöhung des Körperschaftsteuerfreibetrags bei Technologietransfers von fünf Millionen Yuan RMB auf 20 Millionen Yuan RMB, angemessene Lockerung des Umfangs und der Voraussetzungen für Technologietransfers, die Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können, weitere Senkung der Kosten für den Transfer wissenschaftlicher und technologischer Errungenschaften

2. Pilothafte Durchführung der „sofortigen Genehmigung bei Meldung und Akteneintragung“ und Gewährung von Körperschaftsteuervergünstigungen für die Anerkennung von qualifizierten Hightech-Unternehmen in Beijing, Verkürzung der Anerkennungszeit um 80 Prozent

3. Durchführung von Pilotprojekten für Vergünstigungsrichtlinien hinsichtlich der Körperschaftsteuer bei Corporate Venture Capital-Unternehmen, Senkung der Körperschaftsteuer um die Hälfte oder Befreiung von der Körperschaftsteuer entsprechend der Beteiligungsquote einzelner Aktionäre am Jahresende für qualifizierte Corporate Venture Capital-Unternehmen, Förderung langfristiger Investitionen von Corporate Venture Capital-Unternehmen

4. Untersuchung der Umsetzung von Vergünstigungsrichtlinien hinsichtlich der Körperschaftsteuer für nicht festlandchinesische Talente


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