Am 30. August sind die „Verwaltungsliste (Negativliste) für den grenzüberschreitenden Datentransfer in der Pilot-Freihandelszone China (Beijing) (Version 2024)“, die „Verwaltungsmaßnahmen hinsichtlich der Negativliste für den grenzüberschreitenden Datentransfer in der Pilot-Freihandelszone China (Beijing) (pilothafte Umsetzung)“ (im Folgenden jeweils kurz als „Negativliste“ bzw. „Verwaltungsmaßnahmen“ bezeichnet) und andere Richtliniendokumente zum grenzüberschreitenden Datentransfer veröffentlicht worden. Dies ist die erste szenariobasierte Negativliste für grenzüberschreitenden Datentransfer auf Feldebene.

Der grenzüberschreitende Datenfluss ist die Grundlage für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von globalem Kapital, Informationen, Technologien, Talenten, Gütern und anderen Ressourcenelementen und ist inzwischen zu einem wichtigen Bindeglied für die Optimierung der globalen Ressourcenallokation geworden. Die Veröffentlichung von Richtliniendokumenten wie die „Negativliste“ markiert einen wichtigen Durchbruch bei der Reform der Erleichterungsdienste für den grenzüberschreitenden Datenfluss in Beijing.

Die Negativliste verdeutlicht die anwendbaren Situationen für die betreffenden Branchen und legt detailliert die Liste der Daten fest, die die Sicherheitsbewertung des Datentransfers bestehen müssen, sowie die Liste der Daten, die die Akteneintragung von Standardverträgen für die Übermittlung personenbezogener Daten und die Zertifizierung des Schutzes personenbezogener Daten bestehen müssen. Daten, die nicht auf der Negativliste stehen, sind von den vorherigen Aufsichtsverfahren für den Datentransfer ausgenommen, sodass die angemessenen und notwendigen Anforderungen der Unternehmen an den Datentransfer so weit wie möglich erfüllt werden.

Die erste Reihe der Inhalte auf der Negativliste umfasst zunächst fünf Bereiche, darunter Automobil, Medizin, Einzelhandel, Zivilluftfahrt und Künstliche Intelligenz. In der Folge werden die Formulierungsarbeiten im Einklang mit dem dynamischen Verwaltungsmechanismus branchen-, bereichs- und reihenweise vorangetrieben, sodass eine neue Reihe von Inhalten veröffentlicht wird, sobald der Moment dafür reif ist. Dadurch wird das Richtliniensystem der Negativliste kontinuierlich optimiert und erneuert.

Die Negativliste für die Freihandelszone, die Richtliniendokumente zur Verwaltung der Erleichterungsdienste in Beijing wurden bereits offiziell auf Plattformen wie „Cyberspace Beijing“, „Open Beijing“ usw. veröffentlicht, und die Unternehmen können sie online einsehen und herunterladen. Bislang hat Beijing 47 Unternehmen, darunter Audi, Bayer, Minsheng Bank, Haitian Ruisheng, LG usw. koordiniert und gefördert, um die nationale Sicherheitsprüfung für den Datentransfer zu bestehen. 167 Unternehmen haben die Akteneintragung von Standardverträgen für die Übermittlung personenbezogener Daten bestanden, wobei die Vielfalt der Datentransfers und die Bestehensquote zu den landesweit höchsten in China gehören.

(Inhaltsquelle: Beijing Daily)