Diese Politik basiert auf das Pilotprogramm der Stadt Beijing, bei dem Ausländer Ihre Personalausweise für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer verwenden, um wissenschafts- und technologiebasierte Unternehmen zu gründen und Inländerbehandlung wahrzunehmen. Ziel der Politik ist es, den Anwendungsbereich des Pilotprogramms stetig auszuweiten, um mehr Ausländer dabei zu unterstützen, ihre Unternehmen in mehreren unterschiedlichen Branchen zu gründen, indem sie ihre Personalausweise für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer verwenden und Inländerbehandlung nach dem Gesetz wahrnehmen.
Zusätzlich zu den Sondermaßnahmen des Staates und der Stadt Beijing zum Marktzugang unterstützt diese Politik Ausländern bei der Verwendung ihrer Personalausweise für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer, um Unternehmen in Schlüsselbranchen wie wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen, digitale Wirtschaft und Entwicklung des digitalen Handels, Finanzdienstleistungen, Internetinformationsdienste, Handels-, Kultur- und Tourismusdienstleistungen, Gesundheits- und medizinische Dienste, professionelle Dienstleistungen usw. zu gründen.
Diese Politik unterstützt Ausländer, die ihre Personalausweise für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer in den Zonen wie in der Pilot-Freihandelszone China (Beijing), der Flughafenzone Daxing in der Pilot-Freihandelszone China (Hebei), der Nationalen Demonstrationszone für Unabhängige Innovation Zhongguancun, der Zollverschlusszone Beijing-Tianzhu und im Chinesisch-Deutschen Industriepark sowie im Chinesisch-Japanischen Industriepark usw. verwenden, um eine Inländerbehandlung nach dem Gesetz wahrzunehmen.
Ausländer verwenden Personalausweise für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer, um Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zu gründen, dabei nehmen sie Inländerbehandlung wahr und sollen das Verwaltungsystem der Negativliste beachten. Nach dem Prinzip der freiwilligen Angabe können Ausländer sich für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, für Aktiengesellschaften (außer börsennotierte Gesellschaften) und für Personengesellschaften anmelden.
Wenn Ausländer für die Gewerbeanmeldung ihre Personalausweise für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer als Identitätsdokumente einreichen, ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Diese Politik wird ab dem Datum der Veröffentlichung des „Implementierungsgutachtens“ (30. Juli 2021) eingeführt. Steht die ursprüngliche „Bekanntmachung zu den Pilotmaßnahmen zur Gründung von Wissenschafts- und Technologieunternehmen der ausländischen Talente mit Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ (Jing Ke Fa [2020] Nr. 6), die von der Wissenschafts- und Technologiekommission der Stadt Beijing, dem Büro für Humanvermögen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing, dem Büro für Markaufsicht und -verwaltung der Stadt Beijing, dem Verwaltungsausschuss des Wissenschafts- und Technologieparks Zhongguancun, dem Verwaltungsausschuss der Zollverschlusszone Beijing-Tianzhu und der Volksregierung des Bezirks Daxing herausgegeben wurde, im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Implementierungsgutachtens, hat dieses Implementierungsgutachten ihre Wirksamkeit.
(Inhaltsquelle: Büro für Marktaufsicht und -verwaltung der Stadt Beijing)
(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus Chinesisch. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)