Am 23. September 2020 gaben das Außenministerium der Volksrepublik China und die Nationale Einwanderungsbehörde gemeinsam eine Bekanntmachung heraus, in der klargestellt wurde, dass ab dem 28. September 2020, null Uhr, die Einreise von Ausländern erlaubt sind, die Inhaber gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnisse der Kategorien Arbeit, private Angelegenheiten und Familienzusammenführung sind.
Was genau ist also eine Aufenthaltserlaubnis und worin besteht der Unterschied zwischen ihr und einem Visum? Und welche Ausländer sind Inhaber der drei in der Bekanntmachung genannten Kategorien von Aufenthaltserlaubnissen?
I. Was ist ein Visum und was ist eine Aufenthaltserlaubnis?
(I) Visum
Ein Visum ist eine von den zuständigen Behörden eines souveränen Staates ausgestellte Erlaubnis, die es einem Ausländer erlaubt, in das Land einzureisen. Nach Prüfung und Genehmigung durch die Einwanderungsbehörden an den Häfen kann ein Ausländer mit einem gültigen Reisepass und Visum legal in ein anderes Land einreisen.
Chinesische Visa sind mit dem deutlichen „VISA“-Zeichen gekennzeichnet.
Mehrere verschiedene Versionen der sich noch im Gebrauch befindlichen chinesischen Visa
(II) Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in der Volksrepublik China ist ein Aufenthaltsdokument, das Ausländer bei der Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörden für öffentliche Sicherheit beantragen, nachdem sie mit entsprechenden Visa nach China eingereist sind. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können ohne Visum ein- und ausreisen.
Die chinesische Aufenthaltserlaubnis ist oben mit den Worten „FOREIGNER’S RESIDENCE PERMIT“ gekennzeichnet und der Aufenthaltszweck (PURPOSE FOR RESIDENCE) steht für die Kategorie der Aufenthaltserlaubnis.
In China gibt es zur Zeit fünf Kategorien von Aufenthaltsdokumenten:
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Aufenthaltsdokument der Kategorie Studium
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums
Aufenthaltserlaubnis für Journalisten
Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung
Aufenthaltserlaubnis für private Angelegenheiten
Darunter gehören die Aufenthaltserlaubnisse, bei denen in der Spalte „Aufenthaltszweck (PURPOSE FOR RESIDENCE)“ die Worte „Erwerbstätigkeit“, „Private Angelegenheiten“ oder „Familienzusammenführung“ angegeben sind, zu den drei in der Bekanntmachung vom 23. September genannten Kategorien von Aufenthaltserlaubnissen.
Im Falle der abgebildeten Aufenthaltserlaubnis lautet der Aufenthaltszweck von „Musterdokument (ZHENGJIAN, YANGBEN)“ „Studium“.
II. Wer sind die Inhaber der „drei Kategorien von Aufenthaltserlaubnissen“?
Zielpersonen für die Vergabe
Gemäß den einschlägigen chinesischen Gesetzen und normativen Dokumenten verfügen die drei Kategorien von Aufenthaltserlaubnissen, die in der Bekanntmachung genannt wurden, jeweils über eindeutige Zielpersonen für die Vergabe:
Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit werden an Personen vergeben, die in China arbeiten;
Aufenthaltserlaubnisse für private Angelegenheiten werden für langfristige Familienbesuche an Ehepartner, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Eltern des Ehepartners von Ausländern, die zum Zweck der Arbeit oder des Studiums in China aufhalten, vergeben, sowie an Personen, die sich aus anderen privaten Gründen in China aufhalten.
Aufenthaltserlaubnisse zur Familienzusammenführung werden an Familienmitglieder von chinesischen Staatsbürgern und Familienmitglieder von Ausländern mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis in China vergeben, die sich zwecks Familienzusammenführung in China aufhalten, sowie für Personen, die sich aus Pflegegründen oder aus anderen Gründen in China aufhalten.
Neue Version der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Neue Version der Aufenthaltserlaubnis für private Angelegenheiten
Neue Version der Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung
Besonders anzumerken ist, dass der Name der Ausstellungsbehörde für die alte Version der vor dem 1. Juni 2019 ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse „Ausreise- und Einreiseverwaltung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit“ lautet. Danach wurde der Name der Ausstellungsbehörde im Einklang mit der institutionellen Reform in „Nationale Einwanderungsbehörde der Volksrepublik China“ geändert. Aufenthaltserlaubnisse der alten Version können innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer normal verwendet werden.
Alte Version der Aufenthaltserlaubnis
III. Wollen Sie derzeit nach China einreisen? Achten Sie auf diese Aspekte!
Laut der Bekanntmachung vom 23. September müssen Ausländer, die nach China einreisen wollen, Folgendes beachten:
Ab dem 28. September, null Uhr, können Ausländer, die gültige Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit, zur Familienzusammenführung oder für private Angelegenheiten besitzen, mit ihren gültigen Aufenthaltserlaubnissen nach einreisen.
Diejenigen, deren bestehenden Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit, zur Familienzusammenführung oder für private Angelegenheiten nach dem 28. März 2020, null Uhr, ablaufen, können unter der Voraussetzung, dass der Einreisezweck unverändert bleibt, mit der abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis und den relevanten Unterlagen bei der chinesischen Botschaft oder beim chinesischen Konsulat im Ausland ein Visum der entsprechenden Kategorie beantragen.
Diejenigen, die nur ein Visum (ausgestellt vor dem 26. März 2020, 00:00 Uhr) oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, die aber keine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, zur Familienzusammenführung oder für private Angelegenheiten ist, fallen nicht in den Umfang der am 23. September angekündigten Anpassung.
Die oben genannten Ausländer, die nach China einreisen dürfen, müssen sich strikt an die chinesischen Verwaltungsvorschriften zur Pandemieprävention halten.
(Inhaltsquelle: Nationale Einwanderungsbehörde)