I. Pilotgebiete und Zeitdauer
Die „Probemaßnahmen“ werden auf Pilotbasis in der Nationalen unabhängigen Innovationsdemonstrationszone von Zhongguancun, der Umfassenden Zollverschlusszone Tianzhu, dem Chinesisch-Deutschen Industriepark, dem Bereich des Flughafens Daxing der Pilot-Freihandelszone China (Hebei) sowie dem Chinesisch-Japanischen Industriepark und anderen Gebieten implementiert. Die „Probemaßnahmen“ werden ab dem 1. Juni 2020 umgesetzt, die Probezeit beträgt 3 Jahre.
II. Hauptinhalte der Richtlinien
(1) Die „Probemaßnahmen“ betreffen nur die spezifischen Rechte und Interessen bestimmter Gruppen in spezifischen Angelegenheiten, d. h. „ausländische Talente mit Personalausweisen für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer genießen bei der Gründung „wissenschafts- und technologiebasierter Unternehmen“ Inländerbehandlung.
(2) Wissenschafts- und technologiebasierte Unternehmen beziehen sich auf Unternehmen, die in den Branchen Technologieentwicklung, Technologietransfer, Technologieberatung, Technologiedienstleistungen und Technologieprüfung oder Forschung und Entwicklung sowie Produktion und Betrieb von Hightech-Produkten (Hightech-Dienstleistungen) usw. tätig sind, es sei denn, der Staat und Beijing haben spezielle Maßnahmen für den Marktzugang festgelegt.
(3) In den „Probemaßnahmen“ wurden klargestellt, dass die administrativen Verwaltungsbehörden in den Pilotgebieten ihre lokalen Zuständigkeiten wahrnehmen müssen, Anleitungen für Investitionsprojekte im eigenen Pilotgebiet erstellen und veröffentlichen sowie gute Leistungen in Bezug auf richtlinienbezogene Verpflichtungen, Anleitungen für Projekte und andere damit zusammenhängende Arbeiten erbringen sollen; die administrativen Verwaltungsbehörden in den Pilotgebieten können im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse Erleichterungen wie Gebührenermäßigungen, Garantie der Landnutzungsquote, öffentliche Dienstleistungen und andere erleichternde Richtlinien und Maßnahmen für die Gründung von wissenschafts- und technologiebasierten Unternehmen durch ausländische Talente mit einem Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer anbieten; wissenschafts- und technologiebasierte Unternehmen, die von ausländischen Talenten mit einem Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer gegründet worden sind, sollen im Einklang mit dem Gesetz gleich zu behandeln wie inländische Unternehmen, und es dürfen keine diskriminierenden Anforderungen gestellt werden.
(4) Es wurde klargestellt, dass ausländische Talente, die in den Pilotgebieten ihren Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer als Identitätsnachweis für die Gründung wissenschafts- und technologiebasierter Unternehmen verwenden, die gleiche Behandlung wie chinesische Staatsbürger genießen, die einen Personalausweis als Identitätsnachweis für die Gründung wissenschafts- und technologiebasierter Unternehmen verwenden.
(5) Die Bestimmungen über Situationen wie die Registrierung der Gründung von wissenschafts- und technologiebasierten Unternehmen, die von ausländischen Talenten gegründet wurden, sowie über die Art des Unternehmens und Änderungen während des normales Betriebs des Unternehmens wurden verdeutlicht. Einschließlich derjenigen, die im Einklang mit den Investitionsanleitungen des Pilotgebiets stehen und bei der Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung der Region, in der sie ansässig sind, die Registrierung der Gründung und die Ausstellung eines Gewerbescheins beantragen sollten; bei der Art des Unternehmens ist eine Registrierung als Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung möglich; wenn ausländische Talente als Anteilseigner (Partner) neu aufgenommen werden oder wenn der Sitz des Unternehmens aus dem Pilotgebiet verlegt wird, ist eine Registrierung der Änderungen zu beantragen.
(6) Es wurde klargestellt, dass der Antragsteller bei der Beantragung eines Gewerbescheins auch gemäß den „Stellungnahmen zur Umsetzung des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems bei der Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (Umsetzung auf Probebasis)“ eine „Verpflichtungserklärung“ bei der Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung vorlegen und sich dabei verpflichten sollte, sich nicht an Geschäftsprojekten zu beteiligen, die mit den vom chinesischen Staat und der Stadt Beijing festgelegten besonderen Maßnahmen für den Marktzugang in Bezug stehen.
(7) In den „Probemaßnahmen“ wird vorgebracht, ausländische Talente, die im Besitz eines Personalausweises für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer sind, zu ermutigen, ihre eigenen geistigen Eigentumsrechte, ihr Know-how und andere nicht monetäre Vermögenswerte als Kapital zu nutzen, um in die Gründung wissenschafts- und technologiebasierter Unternehmen zu investieren.
(8) Ausländische Talente können mit dem Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer als gültiges Ausweisdokument die Formalitäten zur Teilnahme an der Sozialversicherung bearbeiten.
(9) Um das Unternehmensumfeld weiter zu optimieren und die Reformen zur „Verschlankung der Verwaltung und Dezentralisierung, Verbindung von Lockerung und Kontrolle sowie Optimierung der Dienstleistungen“ zu vertiefen, sollten die zuständigen Abteilungen der administrativen Verwaltungsbehörden in den Pilotgebieten den Informationsaustausch verstärken, damit die Informationen, die durch den Informationsaustausch der Abteilungen erlangt werden können, nicht wiederholt von ausländischen Talenten bereitgestellt oder gemeldet werden müssen.
(Inhaltsquelle: Expertenabteilung der Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing)