Am 26. Januar 2021 sagte Xu Hejian, Vize-Direktor des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der Städtischen Parteikomitee von Beijing und Direktor des Pressebüros der Stadtregierung von Beijing, auf der Pressekonferenz zur Prävention und -kontrolle der Epidemie in Beijing, dass, um die Einschleppung des Virus aus dem Ausland so weit wie möglich zu verhindern, die Führungsgruppe für Epidemieprävention und -kontrolle Beijing in Absprache mit den zuständigen Behörden zusammen beschlossen habe, die Einreise von Transit-Fluggästen aus einem Drittland mit einem Direktflug nach Beijing strenger zu kontrollieren.

Die mit einem Direktflug nach Beijing einreisenden internationalen Passagiere sollten Staatsbürger der Länder, die mit China in Luftverkehrsverbindung stehen, oder chinesische Staatsbürger sein. Die Einreise von Transit-Fluggästen aus einem Drittland über dieses Ausgangsland soll strikt kontrolliert werden. Die zuständigen chinesischen Botschaften und Konsulate im Ausland werden die Reise- und Aufenthaltsgeschichte der Passagiere, die mit einem Direktflug nach Beijing einreisen wollen, vor dem Boarding strikt überprüfen. Passagiere, die die relevanten Anforderungen nicht erfüllen, dürfen keine Gesundheitserklärung ausgestellt bekommen und über das WeChat-Miniprogramm „Health Code International“ keinen QR-Code erhalten. Die Fluggesellschaften sollten beim Verkauf der Flugtickets und beim Einchecken die Passagiere aus einem Drittland daran erinnern und ihnen abraten, nach Beijing einzureisen, und ihnen nicht erlauben, einzuchecken und das Flugzeug zu betreten. Alle Fluggäste müssen vor dem Boarding die „Verpflichtungserklärung zur Flugreise nach Beijing“ ausfüllen. Diejenigen, die ihre Reise- und Aufenthaltsgeschichte oder ihren Gesundheitszustand falsch gemeldet haben, werden entsprechend rechtlich zur Verantwortung gezogen.

Darüber hinaus hat Beijing Richtlinien zur Normalisierung der Epidemieprävention und -kontrolle für importierte Waren veröffentlicht, die nicht durch die Kühlkette transportiert werden. Importierte Waren sollten gemäß den entsprechenden Anordnungen getestet und überwacht werden. Für Container und Verpackungen sollte eine vorbeugende Desinfektion durchgeführt werden. Alle importierten Waren sollten bei der Zollabfertigung, der Lagerung sowie der Logistik registriert werden und nach der Risiko-Ranking des Ausgangsorts getrennt gelagert und transportiert werden. Nach der Einfuhr der Waren sollten die vom städtischen Handelsbüro formulierten relevanten Richtlinien zur Prävention und Kontrolle für den Transport von importierten Waren strikt umgesetzt werden. Die importierten Waren sollten von anderen Waren getrennt sein und in einem geschlossenen Kreislauf verwaltet werden. Es wird empfohlen, dass der Empfang, die Sortierung sowie Lieferung von importierten Waren automatisch und kontaktlos durchgeführt werden. Außerdem sollten die Schutzmaßnahmen für Logistikmitarbeiter und die Desinfektionen von Transportmitteln weiter verbessert werden.

(Quelle: Xinhuanet)