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Um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer in China zu vermindern, teilt das Zentrum für Übersee-Talente Beijing auf der Grundlage der ursprünglichen Maßnahmen hiermit zusätzlich folgende Maßnahmen zur weiteren Erleichterung der Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer in China während der COVID-19-Pandemie mit.
Erstens wird die „gleichzeitige Beantragung von zwei Dokumenten (Version 2.0)“ probeweise durchgeführt. Die Version 2.0 des Dienstes „gleichzeitige Beantragung von zwei Dokumenten (Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis)“ für Ausländer in China wird in vier Servicehallen erprobt, darunter das Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing, das One-Stop-Servicezentrum für internationale Talente im CBD von Beijing, das Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten in der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone Beijing sowie Zhongguancun Nr.1 im Bezirk Haidian. Der Geltungsbereich der Maßnahme wird von der Kategorie A (ausländische Spitzentalente) auf alle ausländischen Arbeitnehmer ausgeweitet, wobei die Bearbeitungszeit weiter auf 5 Arbeitstage für die Kategorie A und 7 Arbeitstage für die Kategorien B und C verkürzt wird. Auf der Grundlage der Situation des Pilotprojekts werden wir mit dem Büro für Ausreise- und Einreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing zusammenarbeiten, um den Service zu gegebener Zeit auf die ganze Stadt auszuweiten.
Zweitens wird der Online-Genehmigungsprozess normalisiert. Anträge wie die Verlängerung, die Informationsänderung, die Annullierung und die Ersetzung der Arbeitserlaubnis, der Wechsel des Arbeitgebers in China, die Beantragung der Arbeitserlaubnis nach der Einreise und die Beantragung der Arbeitserlaubnis durch ausländische Spitzentalente (Kategorie A) in China (mit Ausnahme von Talenten der Kategorie A, die 85 Punkte erreicht haben) können vollständig online bearbeitet werden.
Drittens kann die Bearbeitung unter besonderen Umständen zunächst online erfolgen und die Antragsunterlagen können nachträglich offline überprüft werden. Wenn die Vor-Ort-Serviceschalter aufgrund der COVID-19-Pandemie geschlossen sind, werden Anträge, die an den Serviceschaltern offline bearbeitet werden müssen, zunächst vollständig online bearbeitet und später überprüft. Die Antragsunterlagen werden offline überprüft, sobald die Serviceschalter wieder geöffnet sind.
Viertens wird die gemeinsame Bearbeitung des Antrags auf Arbeitserlaubnis und des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis sichergestellt. Wir werden die Zusammenarbeit mit dem Büro für Ausreise- und Einreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing verstärken und qualifizierten ausländischen Talenten, die aufgrund der Schließung der Serviceschalter vorübergehend keine Arbeitserlaubnis erhalten können, die Beantragung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mit der aus dem System heruntergeladenen „Entscheidung über die Bewilligung einer Verwaltungslizenz“ und anderen Unterlagen ermöglichen.
Fünftens kann die Aktualisierung des Chips der Arbeitserlaubnis für Ausländer aufgeschoben werden. Nach der Genehmigung von Anträgen, die nicht die Herstellung einer neuen Karte erfordern, wie z. B. die Verlängerung der Arbeitserlaubnis und der Wechsel des Arbeitgebers, sollten die Chipdaten der Arbeitserlaubnis grundsätzlich vor Ort an den Serviceschaltern aktualisiert werden. Arbeitgeber und ausländische Talente, die von der Pandemie betroffen sind, können die Aktualisierung des Chips aufschieben und den Chip dann vor Ort aktualisieren, wenn sich die Lage der Pandemie verbessert hat.
(Inhaltsquelle: Zentrum für Übersee-Talente Beijing)