Botschaft der Volksrepublik China in Deutschland
28-04-2023  |  

Ab dem 29. April 2023 (Ortszeit in Deutschland) ist für Flugreisende nach China nur noch ein selbst durchgeführter COVID-19-Schnelltest (Antigentest) für das Boarding erforderlich, der innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde. Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Testergebnisses entfällt damit. Fluggesellschaften sind zudem nicht mehr dazu angehalten, vor dem Boarding den Testbericht zu überprüfen.

Um Fluggäste bei der Vorbereitung ihrer Reise zu unterstützen, hat die chinesische Botschaft die Richtlinien zur Coronaprävention („Guidelines for the Prevention and Control of COVID-19 for Travelers to China“) aktualisiert (siehe unten). Bitte lesen Sie die Anweisungen sorgfältig durch und befolgen Sie diese, damit Sie Ihre Reise nach China reibungslos antreten können.

„Guidelines for the Prevention and Control of COVID-19 for Travelers to China“

1. Testpflicht: Fluggäste sind dazu angehalten, innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit einen COVID-19-Schnelltest per Antigen-Kit vorzunehmen. Alternativ dazu kann auch ein PCR-Test durchgeführt werden. Ein negatives Testergebnis berechtigt zur unmittelbaren Einreise nach China. Bei positivem Befund setzen Sie die Reise bitte so lange aus, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

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2. Gesundheitserklärung: Nach dem Erhalt des negativen Testergebnisses ist dieses durch die Reisenden in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes einzutragen. Das kann über WeChat (Stichwort: Customs Pocket Declaration), App des Zollamtes oder Website https://htdecl.chinaport.gov.cn geschehen.

3. Boarding: Die Fluggesellschaften sind nicht mehr dazu verpflichtet, die Ergebnisse des Antigen-Schnelltests bzw. den PCR-Testbericht vor dem Flugantritt zu überprüfen.

4. Schutzmaßnahmen an Board: Bitte halten Sie sich während des gesamten Fluges strikt an die COVID-19-Präventionsmaßnahmen der Fluggesellschaft und schützen Sie sich gut, um das Infektionsrisiko zu verringern.

5. Einreisekontrolle in China: Nach Ankunft am Zielflughafen erledigen Sie bitte die erforderlichen Zollformalitäten mit dem von Ihnen erworbenen Gesundheitserklärungscode. Fluggäste, bei denen die Gesundheitserklärung und das Ergebnis der routinemäßigen Infektionskontrolle durch das Zollamt keine Auffälligkeiten aufweisen, dürfen ohne Einschränkungen an ihren Zielort weiterreisen. Das Zollamt nimmt zudem stichprobenartig zusätzliche Infektionskontrollen vor. Einreisende, deren Gesundheitserklärung Auffälligkeiten aufweist und/oder die Symptome wie Fieber zeigen, werden gebeten, mit dem Zoll bei den nötigen epidemiologischen Untersuchungen und medizinischen Screenings zusammenzuarbeiten und sich den erforderlichen Probenentnahmen und Tests auf relevante Infektionskrankheiten zu unterziehen.

6. COVID-Prävention am Zielort: Bitte halten Sie sich nach der Einreise strikt an alle geltenden Anti-Corona-Regeln vor Ort in China.

Botschaft der Volksrepublik China in Deutschland

26. April 2023