Kampagne „Study in Beijing+“ veröffentlicht: Fünf Maßnahmen zur Erleichterung der Ein- und Ausreise

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2024-05-19

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Die Ausreise- und Einreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing und das Zentrum für Übersee-Talente der Stadt Beijing haben zusammen mit der Peking-Universität, der Beijing University of Technology und anderen Universitäten in der Stadt die Kampagne „Study in Beijing+“ gestartet und in diesem Zuge zehn Erleichterungsmaßnahmen, darunter fünf Ein- und Ausreiseerleichterungsmaßnahmen, wie folgt eingeleitet:

1. Unternehmen in den „Zwei Zonen“, die ausländische Studenten von ausländischen Universitäten zu einem Praktikum einladen, können kurzfristige Visa für private Angelegenheiten (mit dem Zusatz „Praktikum“) beantragen, um in das Land einzureisen.

2. Ausländische Studierende von ausländischen Universitäten, die von öffentlichen Einrichtungen in Beijing und bekannten inländischen Unternehmen eingeladen wurden, für ein Praktikum nach Beijing zu kommen, können mit einem Schreiben der einladenden Einheit und einer Studienbescheinigung an der Universität ein einjähriges Visum für private Angelegenheiten (mit dem Zusatz „Praktikum“) beantragen, um das Praktikum durchzuführen.

3. Ausländische Doktoranden werden ermutigt, wissenschaftliche Forschungsarbeiten an mobilen Postdoktorandenstationen und -arbeitstationen in Beijing durchzuführen, und sie können nach dem Beitritt mobiler Postdoktorandenstationen und -arbeitstationen Aufenthaltsgenehmigungen für private Angelegenheiten oder Arbeit beantragen. Qualifizierte ausländische Doktoranden können einen dauerhaften Aufenthalt in China beantragen.

4. Herausragende ausländische Absolventen mit mindestens einem Bachelor-Abschluss von inländischen „Double First-Class“-Universitäten und international renommierten Universitäten, die für Innovationen und Unternehmertum nach China kommen, können eine Aufenthaltserlaubnis für private Angelegenheiten beantragen.

5. Berechtigte ausländische Studenten von Beijinger Hochschulen und Universitäten können eine Aufenthaltserlaubnis mitdem Zusatz „Finanziertes Studium durch Nebenjob“ mit dem Nachweisschreiben der Schule und den entsprechenden Materialien für die Teilnahme an studiumbegleitenden Beschäftigungen beantragen.

Für spezielle Angelegenheiten rufen Sie bitte die Service-Hotline der Nationalen Einwanderungsbehörde unter 12367 an, um sich beraten zu lassen.

(Inhaltsquelle: Offizielles WeChat-Konto „北京公安出入境“ von der Ausreise- und Einreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing)

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