Zwei zusätzliche Feiertage! Hier finden Sie die Mitteilung über die Regelung zu einigen Feiertagen

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2024-11-29

Gemäß den im November 2024 überarbeiteten „Maßnahmen für nationale Feiertage an jährlichen Festen und Gedenktagen“ wird ab dem 1. Januar 2025 die Anzahl der Feiertage für alle Bürger um zwei Tage erhöht – jeweils ein Tag zum chinesischen Neujahrsfest und ein Tag zum Tag der Arbeit. Dementsprechend wird das Prinzip für die Anpassung von Feiertagen weiter optimiert und vervollständigt, wobei abgesehen von einigen besonderen Umständen für das Frühlingsfest angepasste Feiertage von acht Tagen ab dem Tag vor dem Frühlingsfest, für den Nationalfeiertag angepasste Feiertage von sieben Tagen ab dem 1. Oktober, für den Tag der Arbeit angepasste Feiertage von fünf Tagen und für den Neujahrstag, das Qingming-Fest, das Drachenbootfest und das Mittherbstfest angepasste Feiertage von drei Tagen beziehungsweise drei Feiertage hintereinander gelten (wenn es auf einen Mittwoch fällt, ist nur dieser Tag ein Feiertag), und wenn der Nationalfeiertag in den Zeitraum des Mittherbstfests fällt, werden die Feiertage zu acht freien Tagen zusammengelegt.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

I. Neujahrstag: 1. Januar (Mittwoch), ein freier Tag, keine Anpassungen.

II. Frühlingsfest: Vom 28. Januar (Mondneujahrsabend, Dienstag) bis 4. Februar (siebter Tag des ersten Monats des Mondneujahrs, Dienstag), insgesamt 8 freie Tage mit Anpassungen. Der 26. Januar (Sonntag) und der 8. Februar (Samstag) sind Arbeitstage.

III. Qingming-Fest: Vom 4. April bis 6. April (Sonntag), insgesamt 3 freie Tage.

IV. Tag der Arbeit: Vom 1. Mai (Donnerstag) bis 5. Mai (Montag), insgesamt 5 freie Tage. Der 27. April (Sonntag) ist ein Arbeitstag.

V. Drachenbootfest: Vom 31. Mai (Samstag) bis 2. Juni (Montag), insgesamt 3 freie Tage.

VI. Nationalfeiertag und Mittherbstfest: Vom 1. Oktober (Mittwoch) bis 8. Oktober (Mittwoch), insgesamt 8 freie Tage. Der 28. September (Sonntag) und der 11. Oktober (Samstag) sind Arbeitstage.

(Inhaltsquelle: www.gov.cn)

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