Liebe ausländische Freunde, es gibt neue Änderungen in der Funktion eurer Sozialversicherungskarte!

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2024-12-31

Ab dem 1. Dezember werden die Arbeitserlaubnis für Ausländer und die Sozialversicherungskarte miteinander integriert, und die Informationen der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China werden auf die Sozialversicherungskarte geladen. Durch physische und elektronische Sozialversicherungskarten werden mehr Erleichterungen für das Leben von Ausländern in China bereitgestellt.

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[Foto: VCG]

Optimierung der Arbeitsabläufe

1. Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Der gesamte Prozess der Beantragung, Verlängerung, Änderung und Löschung einer Arbeitserlaubnis kann über das Servicesystem für die Verwaltung von in China arbeitenden Ausländern vollständig online bearbeitet werden, sodass Ausländer nach ihrer Einreise nach China keine physische Arbeitserlaubnis für Ausländer mehr beantragen müssen. Für diejenigen, die bereits eine physische Arbeitserlaubnis für Ausländer erhalten haben, gilt das Prinzip „keine Änderung, keine Erneuerung“, und bei der Beantragung einer Verlängerung oder Änderung der bestehenden Arbeitserlaubnis erfolgt die Bearbeitung gemäß den neuen Verfahren der Integration der Arbeitserlaubnis und der Sozialversicherungskarte.

2. Beantragung eines Arbeitsvisums

Ausländer müssen unter Vorlage der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ ein Z-Visum für die Arbeit in China beantragen.

3. Erhalt einer elektronischen Sozialversicherungskarte

Nach der Einreise nach China können Ausländer die App für die elektronische Sozialversicherungskarte über ihr Mobiltelefon herunterladen, sich mit Informationen wie Name, Nummer der Arbeitserlaubnis oder Sozialversicherungsnummer registrieren und anmelden. Nachdem sie die Verifizierung ihres echten Namens und ihrer echten Person durchgeführt haben, erhalten sie die Sozialversicherungskarte mit Informationen über die Arbeitserlaubnis.

Nach Beantragung und Erhalt der physischen Sozialversicherungskarte bietet die elektronische Sozialversicherungskarte Standarddienste für Ausländer.

4. Beantragung von Aufenthaltsdokumenten

Nach der Einreise mit einem Z-Visum begeben sich Ausländer, die im Besitz einer „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ oder einer elektronischen Sozialversicherungskarte mit Informationen über die Arbeitserlaubnis sind, zur Ausreise- und Einreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit an ihrem Arbeitsort, um die entsprechenden Aufenthaltsdokumente zu beantragen, und die zuständige Abteilung kann die Informationen über die Arbeitserlaubnis für Ausländer direkt über das Informationssystem verifizieren oder durch Überprüfung der elektronischen Sozialversicherungskarte, Scannen des QR-Codes der Arbeitserlaubnis und andere Mittel abfragen und erhalten.

Bereitstellung von erleichternden Dienstleistungen

1. Teilnahme an der Sozialversicherung

Der Arbeitgeber des Ausländers oder der Ausländer selbst kann über die Online-Bürohalle der Sozialversicherung oder die Sozialversicherungsanstalt unter Vorlage der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ oder der elektronischen Sozialversicherungskarte die Registrierung zur Versicherungsteilnahme für Ausländer bearbeiten.

Die Sozialversicherungsanstalt sollte die Arbeitserlaubnis für Ausländer im Rahmen des Servicesystems für die Verwaltung von in China arbeitenden Ausländern verifizieren, und eine Sozialversicherungsnummer für diejenigen Ausländer erstellen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versicherung erfüllen. Die Serviceabteilung für die Verwaltung von Sozialversicherungskarten stellt physische Sozialversicherungskarten für sie aus.

2. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Arbeitserlaubnis

Mit der elektronischen Sozialversicherungskarte können Servicefunktionen wie die Abfrage und das Herunterladen von Informationen zur Arbeitserlaubnis, die Verifizierung des QR-Codes und die Benachrichtigung über relevante Nachrichten realisiert werden.

3. Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Rahmen der „All-in-One-Karte“(„BEIJING PASS“)

Büros für Humanressourcen und soziale Sicherheit der verschiedenen Orte bieten Ausländern unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation Dienstleistungen im Bereich Humanressourcen und soziale Sicherheit an, wie z. B. die Abfrage von Geschäftsinformationen und der Erhalt von Vorteilen und Zuschüssen über die physische und die elektronische Sozialversicherungskarte, und in Gebieten mit geeigneten Bedingungen werden „All-in-One-Karte“-Dienste noch mehr ausgeweitet.

(Inhaltsquelle: Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit)

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