Bereitstellung spezieller Visa und Zollvereinfachungen für qualifizierte ausländische Geschäftsleute in Beijing

german.beijing.gov.cn
2025-02-20

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Um die Ein- und Ausreise für ausländische Geschäftsleute weiter zu vereinfachen und Unternehmen bei der Durchführung der internationalen Wirtschafts- und Handelszusammenarbeit zu unterstützen, stellt Beijing spezielle Visavereinfachungen für qualifizierte, nach Beijing kommende ausländische Geschäftsleute bereit, und zusammen mit der Beijinger Generalstation für Aus- und Einreisegrenzkontrollen werden Zollvereinfachungen für diese Personen angeboten. Die gemeinsame Einführung von speziellen Visa und Zollvereinfachungen ist eine landesweit erstmalige Initiative.

Die Begünstigten dieser Vereinfachungsrichtlinie sind: ausländische Geschäftsleute, die von qualifizierten, in Beijing registrierten Unternehmen(im Folgenden als „einladende Stellen“ bezeichnet) eingeladen werden und häufig nach Beijing kommen müssen, um Geschäfts- und Handelsaktivitäten durchzuführen und eine aktive Rolle auszuüben, sowie ihre Ehepartner und Kinder.

Die einladenden Stellen können nur Visa- und Zollvereinfachungen für Ausländer beantragen, die von ihrem eigenen Unternehmen zur Durchführung von Geschäfts- und Handelsaktivitäten in Beijing eingeladen wurden. Die konkreten Unterlagen sind wie folgt: (1) Das Antragsformular wird auf der Website des Büros für Auswärtige Angelegenheiten der Volksregierung der Stadt Beijing (wb.beijing.gov.cn) nach Registrierung ausgefüllt und erstellt und muss von der verantwortlichen Person der einladenden Stelle unterschrieben und mit dem offiziellen Siegel des Unternehmens versehen werden; (2) Kopie der ersten Seite des Reisepasses der ausländischen Geschäftsperson; (3) Tagesplan des ersten Besuchs der ausländischen Geschäftsperson in Beijing; (4) Einladungsschreiben der einladenden Stelle (mit chinesischer Übersetzung); (5) Dokumente, die das Bestehen einer tatsächlichen, direkten und normalen Geschäftsbeziehung zwischen der einladenden Stelle und der ausländischen Geschäftsperson belegen (mit dem offiziellen Siegel der einladenden Stelle versehen); sind Ehepartner und Kinder eingeladen, müssen zusätzlich Heirats- und Geburtsurkunden vorgelegt werden; (6) Garantieschreiben, ausgestellt von der einladenden Stelle; (7) Gewerbeschein der einladenden Stelle.

Nachdem die einladende Stelle den Antrag eingereicht hat, stellt das Büro für Auswärtige Angelegenheiten der Volksregierung der Stadt Beijing für qualifizierte ausländische Geschäftsleute ein spezielles Einladungsschreiben für die mehrmalige Einreise mit einer Gültigkeit von fünf Jahren und einer Aufenthaltsdauer von 180 Tagen aus. Chinesische Visabehörden im Ausland stellen auf der Grundlage dieses Einladungsschreibens Visa für die mehrmalige Einreise (M-Visa) oder Visa der entsprechenden Kategorie mit einer Gültigkeit von fünf Jahren und einer Aufenthaltsdauer von 180 Tagen aus. Antragsteller sind von der Erfassung von Fingerabdrücken befreit und können andere Personen mit der Visabeantragung betrauen und müssen nur die Gebühr für ein einjähriges Mehrfachvisum zahlen. Die Beijinger Generalstation für Aus- und Einreisegrenzkontrollen bietet ausländischen Geschäftsleuten, die am Internationalen Flughafen Beijing-Hauptstadt und am Internationalen Flughafen Beijing-Daxing ein- und ausreisen, Grenzkontroll- und Zollvereinfachungen und realisiert somit eine schnelle Zollabfertigung.

Nach Genehmigung durch das Büro für Auswärtige Angelegenheiten der Volksregierung der Stadt Beijing lädt die einladende Stelle das spezielle Einladungsschreiben von der offiziellen Website des Büros für Auswärtige Angelegenheiten der Volksregierung der Stadt Beijing herunter. Wenn Sie eine Papierversion des speziellen Einladungsschreibens benötigen, können Sie sich zur Umfassenden Servicehalle für Auswärtige Angelegenheiten der Stadt Beijing (2. Etage, Gebäude A, Gehua-Gebäude, Qinglong-Hutong 1, Bezirk Dongcheng) begeben, um es zu erhalten. Die Beantragung eines speziellen Einladungsschreibens ist kostenlos.

Die einladenden Stellen können einen Antrag bei der Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks einreichen, in dem das Unternehmen eingetragen ist. Die konkreten Kontaktdaten lauten wie folgt:

Name der Behörde

Kontaktnummer

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Docheng

+86-10-87556324

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Xicheng

+86-10-88064353

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Chaoyang

+86-10-65099236

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Haidian

+86-10-82658636

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Fengtai

+86-10-83656671

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Shijingshan

+86-10-88699520

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Mentougou

+86-10-69844858

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Fangshan

+86-10-89350487

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Tongzhou

+86-10-69543233

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Shunyi

+86-10-81481077

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Daxing

+86-10-61298553

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Changping

+86-10-69740243

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Pinggu

+86-10-69972744

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Huairou

+86-10-69644545

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Yanqing

+86-10-69146222

Büro für Auswärtige Angelegenheiten des Bezirks Miyun

+86-10-69041869

Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone 

+86-10-67882087

Für Auskünfte zu den Richtlinien für spezielle Visa- und Zollvereinfachungen können Sie sich an das Büro für Auswärtige Angelegenheiten der Volksregierung der Stadt Beijing (Telefon: +86-10-55574107) beziehungsweise die Beijinger Generalstation für Aus- und Einreisegrenzkontrollen (Telefon: +86-10-56095092) wenden.

Das Büro für Auswärtige Angelegenheiten der Volksregierung der Stadt Beijing richtet ein elektronisches Konto für bereits genehmigte einladende Stellen ein, sodass sie bei Anträgen von verschiedenen Personen derselben einladenden Stelle von der Vorlage von Unterlagen wie dem Gewerbeschein des Unternehmens befreit ist.

(Inhaltsquellen: Beijing Daily,,Büro für Auswärtige Angelegenheiten von Hongkong und Macao der Volksregierung Beijing)

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