Häufig gestellte Fragen zur Politik der einseitigen Visumbefreiung

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2025-06-30

Frage: Staatsangehörige welcher Länder sind berechtigt, die Politik der einseitigen Visumbefreiung für China in Anspruch zu nehmen?

Antwort: Staatsangehörige von 43 Ländern, darunter Brunei, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Niederlande, Malaysia, der Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien, Luxemburg, Neuseeland, Australien, Polen, Portugal, Griechenland, Zypern, Slowenien, der Slowakei, Norwegen, Finnland, Dänemark, Island, Andorra, Monaco, Liechtenstein, Südkorea, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Malta, Estland, Lettland, Japan, Brasilien, Argentinien, Chile, Peru, Uruguay (Einführung für 5 Länder, darunter Brasilien, ab dem 1. Juni 2025), die im Besitz eines gewöhnlichen Reisepasses sind, können die visumfreie Einreise nach China in Anspruch nehmen, wenn sie zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken, zum Besuch von Verwandten und Freunden, für Austauschbesuche oder für einen Transit mit einer Aufenthaltsdauer von nicht mehr als 30 Tagen einreisen.

Frage: Müssen Ausländer, die die Visumbefreiungspolitik in Anspruch nehmen wollen, sich im Voraus bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland anmelden?

Antwort: Ausländer, die die Voraussetzungen für die Visumbefreiungspolitik erfüllen, müssen für die visumfreie Einreise nach China keine Voranmeldung bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland einreichen.

Frage: Überprüfen die chinesischen Grenzkontrollbehörden den Grund für die Einreise nach China? Und wenn ja, wie? Muss ich bei der Einreise nach China zusätzlich zu meinem Reisepass weitere Unterlagen mitbringen?

Antwort: Ausländern, die aus geschäftlichen oder touristischen Gründen, zum Besuch von Verwandten und Freunden, für Austauschbesuche oder für einen Transit nach China kommen und deren Gründe für die Einreise nach China mit den Bestimmungen der Visumbefreiungspolitik übereinstimmen, wird die Einreise nach Prüfung durch die chinesischen Grenzkontrollbehörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gestattet; Ausländern, deren Gründe für die Einreise nach China nicht mit den Bestimmungen der Visumbefreiungspolitik übereinstimmen oder bei denen andere rechtliche Umstände vorliegen, wird von den Grenzkontrollbehörden die Einreise nach China in Übereinstimmung mit dem Gesetz verweigert. Es wird empfohlen, Einladungsschreiben, Flug- und Hotelbuchungsbestätigungen und andere Nachweisunterlagen mitzubringen, die mit dem Grund für die Einreise nach China übereinstimmen. Personen, die zu Arbeits-, Studien- oder Interview- und Berichtszwecken nach China kommen, fallen nicht unter die Visumbefreiung.

Frage: Gibt es besondere Anforderungen für Minderjährige, die im Rahmen der Visumbefreiungspolitik nach China einreisen?

Antwort: Für Minderjährige, die im Rahmen der Visumbefreiungspolitik nach China einreisen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Erwachsene.

Frage: Gibt es Anforderungen an die Art und Gültigkeit der Einreisedokumente?

Antwort: Ausländer müssen mit einem gültigen Reisepass nach China einreisen, dessen Gültigkeitsdauer den Anforderungen für Reisen in China entsprechen muss. Ausländer, die im Besitz anderer Dokumente als gewöhnlicher Reisepässe sind, wie z. B. Reisegenehmigungen, vorläufige oder Notfalldokumente usw., können nicht im Rahmen der Visumbefreiungspolitik nach China einreisen.

Frage: Wie wird die 30-tägige Aufenthaltsdauer berechnet?

Antwort: Die Aufenthaltsdauer für die visumfreie Einreise wird ab dem nächsten Tag der Einreise berechnet und kann bis zu 30 aufeinanderfolgende natürliche Tage betragen.

Frage: Ist es möglich, aus einem Land einzureisen, dessen Staatsangehörigkeit man nicht besitzt?

Antwort: Ausländer, die die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise nach China erfüllen, können von jedem Land (jeder Region) außerhalb Festlandchinas einreisen.

Frage: Gilt die Visumbefreiung auch für andere Einreisemöglichkeiten außer auf dem Luftweg?

Antwort: Die einseitige Visumbefreiung gilt für alle See-, Land- und Lufthäfen, die Ausländern offen stehen (sofern nicht durch Gesetze und Vorschriften oder bilaterale Vereinbarungen etwas anderes festgelegt ist). Wenn Sie mit Ihrem eigenen Verkehrsmittel nach China kommen, müssen Sie außerdem gemäß den einschlägigen chinesischen Gesetzen und Vorschriften die Formalitäten für die Ein- und Ausreise mit Ihrem eigenen Verkehrsmittel bearbeiten.

Frage: Können Reisegruppen die visumfreie Einreise in Anspruch nehmen?

Antwort: Ausländer, die die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise nach China erfüllen, können im Rahmen der Visumbefreiungspolitik visumfrei einreisen, unabhängig davon, ob sie sich einer Reisegruppe anschließen oder individuell reisen.

Frage: Kann ich eine Verlängerung meines Aufenthalts in China beantragen, wenn ich länger als 30 Tage in China bleiben möchte?

Antwort: Wenn ein Ausländer beabsichtigt, länger als 30 Tage in China zu bleiben, sollte er/sie bei der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Generalkonsulat im Ausland ein Visum beantragen, das dem Grund seiner/ihrer Einreise nach China entspricht. Wenn ein Ausländer nach der visumfreien Einreise im Rahmen der Visumbefreiungspolitik aus vernünftigen und berechtigten Gründen in China bleiben möchte, sollte er/sie bei der Ausreise- und Einreiseverwaltung der öffentlichen Sicherheitsbehörden ein Aufenthaltsdokument beantragen.

Frage: Ist es möglich, mehrmals einzureisen? Gibt es irgendwelche Anforderungen an den zeitlichen Abstand zwischen den Einreisen? Gibt es irgendwelche Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der visumfreien Einreisen und der Gesamtzahl der Aufenthaltstage?

Antwort: Ausländer, die die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise nach China erfüllen, können im Rahmen der Visumbefreiungspolitik mehrmals visumfrei nach China einreisen. Derzeit gibt es keine Beschränkung für die Anzahl der visumfreien Einreisen und die Gesamtzahl der Aufenthaltstage, aber es ist darauf zu achten, dass keine Aktivitäten durchgeführt werden, die nicht dem Grund der Einreise entsprechen.

Inhaltsquelle: Offizielles WeChat-Konto „China Consular Affairs (领事直通车)“

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