Seit 2025 hat Beijing in seinem Stadtbezirk E-Town eine Pilotreform mit der Initiative „Vier Befreiungen von der Einreichungspflicht“ umgesetzt. Die Reform konzentriert sich auf drei Ebenen von Geschäftsszenarien: häufig vorkommende Angelegenheiten, kritische Verfahren und integrierte Dienstleistungsszenarien. Das Ziel besteht darin, schrittweise zu erreichen, dass einige Arten von Dokumenten nicht mehr vorgelegt werden müssen: von Behörden ausgestellte Bescheinigungen und Nachweise, behördenintern weiterleitbare Genehmigungsdokumente, vom Antragsteller bereits eingereichte Materialien sowie von sozialen Dienstleistern erstellte Berichte. Dies fördert die digitale Nutzung von Dokumenten und Bescheinigungen und trägt kontinuierlich zu einem lockereren, bequemeren und effizienteren Geschäftsumfeld bei.
Bisher wurde die Reform in den Bereichen wie Marktzugang und -betrieb für Unternehmen, Dienstleistungen für Bürger, Bauwesen, Verkehr und öffentliche Gesundheit umgesetzt. Sie umfasst 108 häufig vorkommende Angelegenheiten sowie Fortsetzung und Änderungsangelegenheiten, einschließlich der Registrierung von Unternehmensgründungen und der Einrichtung sowie Änderung von Einrichtungen des Einzelhandels mit Publikationen.
Im gewerblichen Bereich wurde ein Abfrageservice für Unternehmensregisterakten „ohne Vorlage“ eingeführt. Juristische Personen und Aktionäre können Akten nun „ohne Unterlagen“ abfragen. Bevollmächtigte benötigen lediglich eine Vollmacht, um den Service in Anspruch zu nehmen. Die Bearbeitungseffizienz hat sich im Vergleich zum traditionellen Modell um etwa 67 Prozent verbessert.
(Inhaltsquelle: Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone Beijing)