Frage: Staatsangehörige welcher Länder sind berechtigt, die Politik der einseitigen Visumbefreiung für China in Anspruch zu nehmen?
Antwort: Staatsangehörige von 50 Ländern, darunter Brunei, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Niederlande, der Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien, Luxemburg, Neuseeland, Australien, Polen, Portugal, Griechenland, Zypern, Slowenien, der Slowakei, Norwegen, Finnland, Dänemark, Island, Andorra, Monaco, Liechtenstein, Südkorea, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Malta, Estland, Lettland, Japan, Brasilien, Argentinien, Chile, Peru, Uruguay, Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Russland, Schweden, Kanada und Großbritannien, die im Besitz eines gewöhnlichen Reisepasses sind, können die visumfreie Einreise nach China in Anspruch nehmen, wenn sie zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken, zum Besuch von Verwandten und Freunden, für Austauschbesuche oder für einen Transit mit einer Aufenthaltsdauer von nicht mehr als 30 Tagen einreisen.
Frage: Gilt die einseitige Visumbefreiungspolitik befristet?
Antwort: Derzeit gibt es für die Visumbefreiung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe aus Brunei keine Befristung. Für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe aus Russland gilt die Visumbefreiung bis zum 31. Dezember 2027. Für die Staatsangehörigen der übrigen 48 Länder mit gewöhnlichen Reisepässen gilt die Visumbefreiung bis zum 31. Dezember 2026.
Frage: Gibt es besondere Anforderungen für Minderjährige, die im Rahmen der Visumbefreiungspolitik nach China einreisen?
Antwort: Für Minderjährige, die im Rahmen der Visumbefreiungspolitik nach China einreisen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Erwachsene.
Frage: Können Ausländer, die an Sportveranstaltungen, Messen, Studienreisen (Sommer-/Winterlager) teilnehmen, visumfrei einreisen?
Antwort: Personen, die zur Teilnahme an Sportveranstaltungen, Messen, Studienreisen (Sommer-/Winterlager) nach China kommen und sich nicht länger als 30 Tage in China aufhalten, fallen in den Anwendungsbereich der Visumbefreiung, sofern sie einen gültigen gewöhnlichen Reisepass besitzen.
Frage: Können Reisegruppen die visumfreie Einreise in Anspruch nehmen?
Antwort: Ausländer, die die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise nach China erfüllen, können im Rahmen der Visumbefreiungspolitik visumfrei einreisen, unabhängig davon, ob sie sich einer Reisegruppe anschließen oder individuell reisen.
Frage: Überprüfen die chinesischen Grenzkontrollbehörden den Grund für die Einreise nach China? Und wenn ja, wie? Muss ich bei der Einreise nach China zusätzlich zu meinem Reisepass weitere Unterlagen mitbringen?
Antwort: Ausländern, die aus geschäftlichen oder touristischen Gründen, zum Besuch von Verwandten und Freunden, für Austauschbesuche oder für einen Transit nach China kommen und deren Gründe für die Einreise nach China mit den Bestimmungen der Visumbefreiungspolitik übereinstimmen, wird die Einreise nach Prüfung durch die chinesischen Grenzkontrollbehörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gestattet; Ausländern, deren Gründe für die Einreise nach China nicht mit den Bestimmungen der Visumbefreiungspolitik übereinstimmen oder bei denen andere rechtliche Umstände vorliegen, wird von den Grenzkontrollbehörden die Einreise nach China in Übereinstimmung mit dem Gesetz verweigert. Es wird empfohlen, Einladungsschreiben, Flug- und Hotelbuchungsbestätigungen und andere Nachweisunterlagen mitzubringen, die mit dem Grund für die Einreise nach China übereinstimmen. Personen, die zu Arbeits-, Studien- oder Interview- und Berichtszwecken nach China kommen, fallen nicht unter die Visumbefreiung.
Frage: Gibt es Anforderungen an die Art und Gültigkeit der Einreisedokumente?
Antwort: Ausländer müssen mit einem gültigen Reisepass nach China einreisen, dessen Gültigkeitsdauer den Anforderungen für Reisen in China entsprechen muss. Ausländer, die im Besitz anderer Dokumente als gewöhnlicher Reisepässe sind, wie z. B. Reisegenehmigungen, vorläufige oder Notfalldokumente usw., können nicht im Rahmen der Visumbefreiungspolitik nach China einreisen.
Frage: Ist es möglich, aus einem Land einzureisen, dessen Staatsangehörigkeit man nicht besitzt?
Antwort: Ausländer, die die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise nach China erfüllen, können von jedem Land (jeder Region) außerhalb Festlandchinas einreisen.
Frage: Gilt die Visumbefreiung auch für andere Einreisemöglichkeiten außer auf dem Luftweg?
Antwort: Die einseitige Visumbefreiung gilt für alle See-, Land- und Lufthäfen, die Ausländern offen stehen (sofern nicht durch Gesetze und Vorschriften oder bilaterale Vereinbarungen etwas anderes festgelegt ist). Wenn Sie mit Ihrem eigenen Verkehrsmittel nach China kommen, müssen Sie außerdem gemäß den einschlägigen chinesischen Gesetzen und Vorschriften die Formalitäten für die Ein- und Ausreise mit Ihrem eigenen Verkehrsmittel bearbeiten.
Frage: Wie wird die 30-tägige Aufenthaltsdauer berechnet?
Antwort: Die Aufenthaltsdauer für die visumfreie Einreise wird ab dem Tag nach der Einreise berechnet und ist für bis zu 30 aufeinanderfolgende natürliche Tage gültig.
Frage: Kann ich eine Verlängerung meines Aufenthalts in China beantragen, wenn ich länger als 30 Tage in China bleiben möchte?
Antwort: Wenn ein Ausländer beabsichtigt, länger als 30 Tage in China zu bleiben, sollte er/sie bei der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Generalkonsulat im Ausland ein Visum beantragen, das dem Grund seiner/ihrer Einreise nach China entspricht. Wenn ein Ausländer nach der visumfreien Einreise im Rahmen der Visumbefreiungspolitik aus vernünftigen und berechtigten Gründen in China bleiben möchte, sollte er/sie bei der Ausreise- und Einreiseverwaltung der öffentlichen Sicherheitsbehörden ein Aufenthaltsdokument beantragen.
Frage: Ist es möglich, mehrmals einzureisen? Gibt es irgendwelche Anforderungen an den zeitlichen Abstand zwischen den Einreisen? Gibt es irgendwelche Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der visumfreien Einreisen und der Gesamtzahl der Aufenthaltstage?
Antwort: Ausländer, die die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise nach China erfüllen, können im Rahmen der Visumbefreiungspolitik mehrmals visumfrei nach China einreisen. Derzeit gibt es keine Beschränkung für die Anzahl der visumfreien Einreisen und die Gesamtzahl der Aufenthaltstage, aber es ist darauf zu achten, dass keine Aktivitäten durchgeführt werden, die nicht dem Grund der Einreise entsprechen.
Frage: Müssen Ausländer, die die Visumbefreiungspolitik in Anspruch nehmen wollen, sich im Voraus bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland anmelden?
Antwort: Ausländer, die die Voraussetzungen für die Visumbefreiungspolitik erfüllen, müssen für die visumfreie Einreise nach China keine Voranmeldung bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland einreichen.
Frage: Wenn ein Ausländer, der visumfrei eingereist ist, seinen Reisepass mit dem Einreisestempel der chinesischen Grenzkontrollbehörde verliert, kann er dann mit einem von seiner Botschaft oder seinem Konsulat in China ausgestellten Notreisedokument direkt ausreisen?
Antwort: Falls ein Ausländer nach visumfreier Einreise seinen Reisepass verliert oder dieser beschädigt wird und er mit einem neuen Reisepass, einem Notfallpass oder einem Reiseausweis ausreisen möchte, prüfen die chinesischen Grenzkontrollbehörden gesetzlich die Identität des Betroffenen, seine Einreiseaufzeichnungen, die Verlustanzeige sowie die von der zuständigen ausländischen Vertretung in China ausgestellten Bescheinigungen. Sind diese Unterlagen korrekt und liegt kein Verstoß gegen die Aufenthaltsdauer (Überschreitung der visumfreien Frist) oder andere von den Grenzkontrollbehörden zu ahndende Rechtsverstöße vor, wird die Ausreise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen genehmigt. Liegt ein Verstoß gegen die Aufenthaltsdauer vor, der in die Zuständigkeit der Grenzkontrollbehörden fällt, wird dies gesetzmäßig behandelt. Für andere Rechtsverstöße, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Grenzkontrollbehörden fallen, muss die betroffene Person zunächst die zuständige Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörden für öffentliche Sicherheit oder andere zuständige Stellen aufsuchen, die Angelegenheit regeln lassen und sich dann mit den entsprechenden Nachweisen an die Grenzkontrollbehörde wenden, um die Ausreiseformalitäten zu erledigen.
(Inhaltsquelle: Offizielles WeChat-Konto „China Consular Affairs“ (领事直通车))