1. Ausweise:
(1) Familienbuch (Hukou) und Personalausweis jeweils von der abgebenden Person und dem Adoptivkind;
(2) Gültiger Reisepass der adoptierenden Person: Eine Kopie wird von der Behörde für Adoptionsregistrierung gefertigt und zu den Akten gelegt. Das Original bekommt der Inhaber zurück. (1 Original und 1 Kopie; Das Original gilt nur zur Einsichtnahme.)
2. Original der Adoptionsurkunde, das Original wird archiviert;
3. Schriftliche Vereinbarung über die Aufhebung des Adoptionsverhältnisses;
Die Vereinbarung ist von der adoptierenden und der abgebenden Person bei der Behörde für Adoptionsregistrierung zu unterzeichnen. Wird ein Adoptionsverhältnis zwischen Adoptiveltern und einem erwachsenen Adoptivkind aufgehoben, ist die Beteiligung der abgebenden Person nicht erforderlich.
4. Ein aktuelles biometrisches 2-Zoll (3.5*5.4cm) Farbfoto ohne Kopfbedeckung mit einem einfarbigen Hintergrund jeweils von der adoptierenden, der abgebenden Person und dem Adoptivkind. Sozialfürsorgeeinrichtungen sind von diesem Punkt ausgenommen.
Allgemeine Bestimmungen zu den Antragsunterlagen:
(1) Unvollständigkeit oder Unwirksamkeit der Unterlagen könnte zur Ablehnung der Antragsunterlagen durch den Sachbearbeiter am Schalter führen;
(2) Alle Kopien müssen in klar lesbarer Qualität vorgelegt werden und mit dem Original übereinstimmen;
(3) Die Unterlagen sind für 6 Monate gültig.
Standort: Gesamtserviceschalter des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing
Adresse: Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao)【丰台区西三环南路1号(六里桥西南角)】
Öffnungszeiten: werktags 9:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Tel.: +86-10-89150006
Antragszeitraum
Antragsbearbeitung: 1 Arbeitstag
Prüfung und Entscheidung: 3 Arbeitstage
Erteilung von Urkunden: 5 Arbeitstage
Gebühren
kostenlos
1. Die chinesische Behörde für Zivilangelegenheiten kann das Adoptionsverhältnis nicht aufheben, wenn das Adoptivkind inzwischen das chinesische Familienbuch (Hukou) abgemeldet oder eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat;
2. Bei einem minderjährigen Adoptivkind darf das Adoptionsverhältnis nur auf Basis der Freiwilligkeit der adoptierenden und der abgebenden Person aufgehoben werden; Hat das Adoptivkind sein 10. Lebensjahr vollendet, muss es der Aufhebung zustimmen; Ist das Adoptivkind volljährig, ist bei der Aufhebung des Adoptionsverhältnisses die Beteiligung der abgebenden Person nicht erforderlich. Die eingereichten Antragsunterlagen müssen vollständig und gültig sein.
3. Die Adoption muss auf dem chinesischen Festland registriert werden.
4. Das Adoptionsverhältnis zwischen der adoptierenden Person und dem Adoptivkind besteht bis jetzt fort.
5. Ist das Adoptivkind minderjährig, müssen die adoptierende und die abgebende Person zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit besitzen; Ist das Adoptivkind volljährig, müssen die adoptierende Person und das Adoptivkind volle zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit besitzen.
6. Eine Vereinbarung zur Aufhebung des Adoptionsverhältnisses wurde bereits getroffen.