Anmeldung der Scheidung zwischen Ausländern, Überseechinesen sowie Einwohnern von Hongkong, Macau und Taiwan

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Wenn sich Ausländer, Einwohner von Hongkong, Macau und Taiwan sowie Überseechinesen freiwillig scheiden lassen möchten (ausgenommen sind Scheidungen zwischen zwei Ausländern), müssen beide Parteien eine entsprechende Eheregistrierungsbehörde aufsuchen, um die Scheidung zu beantragen. Sie können die Scheidungsregistrierung in folgenden Schritten durchführen.

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1. Ausländer müssen einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument vorlegen. Überseechinesen benötigen einen gültigen Reisepass. Einwohner von Hongkong, Macau und Taiwan müssen einen gültigen Pass sowie einen Ausweis vorweisen.

2. Die Parteien halten drei Ausfertigungen der Scheidungsvereinbarung, in der die beiderseitige Einwilligung zur Scheidung sowie die übereinstimmende Regelung aller Fragen zur Kinderbetreuung sowie zur Aufteilung von Vermögen und Schulden festgehalten sind (beide Parteien müssen die Vereinbarung in Gegenwart der Registrator für Eheschließung unterschreiben).

3. Die Parteien besitzen eine von einer chinesischen Eheregistrierungsstelle oder von einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat im Ausland ausgestellte Eheurkunde.

4. Die Parteien reichen jeweils zwei gleiche, aktuelle 2-Zoll-Halbkörperfotos der betreffenden Einzelperson (im Format 3 × 4 cm) ohne Kopfbedeckung ein.

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Bearbeitungszeiten:

Montag bis Freitag: 8:30-17:30 Uhr

(Erweiterte Servicezeiten: 8:30-9:00 Uhr, 12:00-13:30 Uhr, 17:00-17:30 Uhr)

Erweiterte Servicezeiten an Samstagen: 9:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Darüber hinaus wird bei den Spitzenzeiten der Eheregistrierung die Bearbeitung gemäß den städtischen Notfallplänen innerhalb der festgelegten Zeiten durchgeführt.

Standorte für die Bearbeitung:

Bezirk Fengtai:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Fengtai: Zweite Etage des Zentrums für Regierungsdienstleistungen, Bezirk Fengtai, Beijing (Nanyuan-Straße 7, Bezirk Fengtai). (南苑路7号政务服务中心三层)

Telefonnummer: +86-10-63892457

Bezirk Shijingshan:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Shijingshan: Bereich C, erste Etage, Gebäude 3, Hof 6, Jingyuanxi-Straße, Bezirk Shijingshan, Beijing. (京原西街6号院3号楼二层C区)

Telefonnummer: +86-10-81927520

Bezirk Fangshan:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Fangshan: Hinterhof, Erdgeschoss, Liangxiangxi-Straße 10, Bezirk Fangshan, Beijing. (良乡西路10号后院一楼)

Telefonnummer: +86-10-69370244

Bezirk Dongcheng:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Dongcheng: Dongbinhe-Straße 17 (im Yuting-Park), Bezirk Dongcheng, Beijing. (永外东滨河路17号)

Telefonnummer: +86-10-84012502

Bezirk Chaoyang:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Chaoyang: Nordöstliche Ecke, Gewerbeetage, Zhujiangdijing, Nr. A208, Hof 28, Guangqu-Straße, Bezirk Chaoyang, Beijing. (广渠路28号院甲208珠江帝景底商东北角)

Telefonnummer: +86-10-58631818

Bezirk Daxing:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Daxing: Shuangguan-Xiang A2, Guanyinsi-Straßenviertel, Bezirk Daxing, Beijing. (观音寺街道双观巷甲2号)

Telefonnummer: +86-10-69233665

Bezirk Mentougou:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Mentougou: Gebäude 15, Heishan-Straße, Bezirk Mentougou, Beijing. (黑山大街15号楼)

Telefonnummer: +86-10-61893270

Bezirk Changping:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Changping: Erdgeschoss, Bürogebäude des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Changping, Zhengfu-Straße 23, Bezirk Changping, Beijing. (政府街23号)

Telefonnummer: +86-10-69716640

Bezirk Shunyi:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Shunyi: Im Hof 3, Fuxingdong-Straße, Bezirk Shunyi, Beijing. (复兴东街3号院内)

Telefonnummer: +86-10-69460605

Bezirk Yanqing:

Subzentrum für Eheregistrierung des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Yanqing: Erdgeschoss, Gemeindeservicezentrum, Guishuinan-Straße 8, Bezirk Yanqing, Beijing. (妫水南街8号社区服务中心一层)

Telefonnummer: +86-10-81190297

Bezirk Pinggu:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Pinggu: Erdgeschoss, Gemeindeservicezentrum, Fuqianxi-Straße 17, Bezirk Pinggu, Beijing. (府前西街17号社会服务中心一层)

Telefonnummer: +86-10-89980682

Bezirk Miyun:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Miyun: Erdgeschoss, Bürogebäude des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Huairou, Xinxi-Straße 32, Bezirk Miyun, Beijing (新西路32号民政局办公楼一层)

Telefonnummer: +86-10-69081107

Bezirk Haidian:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Haidian: Kexueyuannan-Straße 31 (Erdgeschoss, Gemeindeservicezentrum des Bezirks Haidian), Bezirk Haidian, Beijing. (科学院南路31号海淀区社区服务中心一层)

Telefonnummer: +86-10-62615167

Bezirk Tongzhou:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Tongzhou: Erste Etage, Gemeindeservicezentrum des Bezirks Tongzhou, Tonghuibei-Straße 14, Bezirk Tongzhou, Beijing. (通惠北路14号通州区社区服务中心二层)

Telefonnummer: +86-10-80548738

Bezirk Huairou:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Huairou: Erdgeschoss, Bürogebäude des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Huairou, Bei-Straße 26, Bezirk Huairou, Beijing. (北大街26号区民政局办公楼一层)

Telefonnummer: +86-10-69632219

Bezirk Xicheng:

Eheregistrierungsstelle des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Xicheng: Zweite Etage, Changdian-Markt-Gebäude, Nanxinhua-Straße 58, Bezirk Xicheng, Beijing. (南新华街58号厂甸市场大楼三层)

Telefonnummer: +86-10-66007070

Bearbeitungsfrist:
30 Tage

Hinweise: Überlegungsfrist. Gemäß Artikel 1077 des „Zivilgesetzbuchs der Volksrepublik China“ hat jede Partei innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem die Eheregistrierungsbehörde den Antrag auf Scheidungsregistrierung erhält, das Recht, den Antrag zurückzuziehen, falls eine Partei die Scheidung nicht mehr wünscht. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist müssen beide Parteien persönlich bei der Eheregistrierungsbehörde erscheinen, um die Scheidungsurkunde zu beantragen. Unterlässt man dies, gilt der Scheidungsantrag als zurückgenommen.

Gebühren:

Die Ausstellung von Ehe- bzw. Scheidungsurkunden ist gebührenfrei.

Voraussetzungen für die Antragstellung:

1. Beide Parteien müssen gemeinsam persönlich bei der Eheregistrierungsbehörde erscheinen.

2. Beide Parteien müssen voll geschäftsfähig sein (keine Geschichte psychischer Erkrankungen, geistiger Behinderung und andere Erkrankungen).

3. Beide Parteien müssen sich freiwillig scheiden lassen und sich über alle Fragen hinsichtlich der Kinderbetreuung sowie Aufteilung von Vermögen und Schulden einig sein.

4. Die ursprüngliche Eheregistrierung muss bei einer Eheregistrierungsbehörde in Festlandchina oder bei einer chinesischen Botschaft beziehungsweise einem chinesischen Konsulat im Ausland erfolgt sein.

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Die Eheregistrierungsbehörde lehnt die Annahme eines Scheidungsantrags ab, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:

1. Die Eheregistrierung wurde weder in Festlandchina noch bei einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat im Ausland vorgenommen, aber die Parteien wollen sich in einer Eheregistrierungsbehörde in Festlandchina scheiden lassen.

2. Es handelt sich um eine Scheidung zwischen zwei Ausländern, die möchten, dass die Scheidung in einer Eheregistrierungsbehörde in Festlandchina durchgeführt wird.

3. Nach der Eheregistrierung in Festlandchina haben beide Parteien eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben.

4. Nach der Eheregistrierung in Festlandchina stimmen Namen, Ausweisdaten eines oder beider Ehegatten nicht mehr mit den Angaben in der Eheregistrierung überein und der Grund für diese Änderungen kann nicht schriftlich nachgewiesen werden.

5. Eine Partei ist nicht in der Lage, ihre wahre Absicht auf Chinesisch zu erklären, und es ist kein Dritter als Dolmetscher zwischen Chinesisch und einer Fremdsprache anwesend.

In den oben genannten Fällen kann die Scheidung nicht bei der Eheregistrierungsbehörde vorgenommen werden. Die Parteien können stattdessen beim zuständigen Volksgericht die Scheidung einreichen.

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