Das Verwaltungszentrum des Sozialversicherungsfonds in Beijing hat in einer Mitteilung verdeutlicht, dass Ausländer und Personen aus Hongkong, Macao und Taiwan in Beijing je nach Situation sowohl online als auch vor Ort Rentenversicherung als Beijing Einwohner beantragen und somit entsprechende Leistungen erhalten können.

Die „Bekanntmachung über die Angelegenheiten der Rentenversicherung für Stadt- und Landbewohner in Beijing für Ausländer und Personen aus Hongkong, Macao und Taiwan“ stellt klar, dass Personen, die derzeit in Beijing wohnen, aber noch nicht erwerbstätig sind, ab 16 Jahren bis zu unter 60 Jahren (mit Ausnahme von Schülern) sowie eine gültige in Beijing erworbene „unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“ oder einen gültigen „Aufenthaltsausweis für Einwohner aus Hongkong, Macao und Taiwan“ besitzen, an der Allgemeinen Rentenversicherung für Stadt- und Landbewohner Beijing teilnehmen können. Der Antrag kann sowohl online als auch vor Ort erfolgen.

Beim Online-Antrag haben Antragsteller drei Methoden die Versicherung zu beantragen, nämlich über die „Beijing Renshe“-App (北京人社), über den offiziellen WeChat-Account „Beijing Renshe“ (北京人社) und über die offizielle Webseite des Büros für Humanvermögen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing. Um eine Versicherung über die „Beijing Renshe“-App zu beantragen, muss man lediglich unter „Soziale Versicherung“ das Modul „Allgemeine Rentenversicherung für Stadt- und Landbewohner“ auswählen. Wenn man die Versicherung über den offiziellen WeChat-Account „Beijing Renshe“ (北京人社) beantragen möchte, klickt man zuerst auf die Schaltfläche „Dienstleistungen“ und daraufhin das Modul „Soziale Versicherung“ und dann „Allgemeine Rentenversicherung für Stadt- und Landbewohner“. Wenn man einen Antrag auf der offiziellen Webseite des Büros für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing stellen möchte, muss man nur die Rubrik „Rentenversicherung für Einwohner“ auswählen und den Anweisungen des Systems folgen.

Beim Antrag einer Versicherung über die oben genannten 3 Plattformen muss man entsprechende Informationen ausfüllen und einen gültigen Identitätsausweis hochladen. Ausländer müssen außerdem das „Anmeldeformular für temporäre Unterkunft“, das von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellt wurde, hochladen.

Der Antrag vor Ort kann im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden, wobei die Antragsteller mit einem gültigen Identitätsausweis zu dem nächstgelegenen Zentrum für Regierungsangelegenheiten sich begeben müssen. Ausländer müssen außerdem das „Anmeldeformular für temporäre Unterkunft“, das von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellt wurde, vorlegen.

Beim Antrag von Leistungen können die Anspruchsberechtigten auch über die oben genannten Plattformen dies bearbeiten. Bei Online-Anträgen generiert das System automatisch das „Genehmigungsformular für die Leistung der Allgemeinen Rentenversicherung für Stadt- und Landbewohner“, nachdem der Versicherte das „allgemeine Annahmeformular für Vorgänge im Zusammenhang mit den Allgemeinen Rentenversicherungsleistungen für Stadt- und Landbewohner“ bestätigt hat. Daraufhin kann der Versicherte die Leistungen bestätigen.

Beim Antrag vor Ort, sollten Versicherte mit ihrem gültigen Identitätsausweis zum nächstgelegenen Zentrum für Regierungsangelegenheiten gehen. Die Mitarbeiter überprüfen die gültigen Identitätsausweise, geben die Informationen in das System ein, und nachdem der Versicherte das „allgemeine Annahmeformular für Vorgänge im Zusammenhang mit den Allgemeinen Rentenversicherungsleistungen für Stadt- und Landbewohner“ bestätigt hat, wird das „Genehmigungsformular für die Leistung der Allgemeinen Rentenversicherung für Stadt- und Landbewohner“ erstellt. Dieses wird vom Versicherten unterzeichnet und von der zuständigen Bezirksbehörde überprüft und genehmigt. Die Sozialversicherungsanstalt wird den vollen Betrag der Rentenleistungen für Stadt- und Landbewohner am 15. jeden Monats auszahlen und mit dem folgenden Monat beginnen, sobald der Versicherte die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat.

Ein gültiger Identitätsausweis für die Antragstellung bezieht sich auf die gültige „unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer” und den “Aufenthaltsausweis für Einwohner aus Hongkong, Macao und Taiwan”, die in Beijing erworben wurde. Derzeit unterstützt die Beijing Plattform bei der einheitlichen Identitätsauthentifizierung nur die Verifizierung von drei Arten von Dokumenten: den Personalausweis für Einwohner der Volksrepublik China, die Ein- und Ausreiseerlaubnis für Einwohner aus Hongkong und Macao ins chinesische Festland und die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer. Einwohner aus Taiwan müssen vorübergehend vor Ort dies bearbeiten.

(Inhaltsquelle: Beijing News)