Leben in Beijing
Erstmalige Beantragung eines Führerscheins
Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten
△ Ein Antragsteller, der zum ersten Mal einen Führerschein beantragt, kann einen Führerschein für einen Stadtbus, einen großen Lastwagen, einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit, ein dreirädriges Kraftfahrzeug, einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen, ein allgemeines dreirädriges Motorrad, ein allgemeines zweirädriges Motorrad, ein leichtes Motorrad, ein mechanisches Radfahrzeug mit Eigenantrieb, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.
Bedeutung des „Identitätsnachweises“:
1. Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „Vorläufige Personalausweis“. Wenn ein Einwohner des chinesischen Festlandes, der nicht an seinem Hukou-Ort wohnt, zum ersten Mal einen Führerschein beantragt oder seinem Führerschein einen neuen zugelassenen Fahrzeugtyp außer Kleinwagen hinzufügen möchte sowie im Besitz eines militärischen Führerscheins bzw. eines ausländischen Führerscheins ist, wird sein „Personalausweis“ oder der „Vorläufige Personalausweis“ zusammen mit einem von einer Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten Wohnsitznachweis als Identitätsnachweis betrachtet.
2. Der Identitätsnachweis für Militärpersonal (einschließlich bewaffneter Polizisten) ist der „Personalausweis“ oder der „Vorläufige Personalausweis“. Wenn ein Antragsteller keinen „Personalausweis“ besitzt, werden die von einer zuständigen militärischen Dienststelle ausgestellten gültigen militärischen Ausweise, wie der „Offiziersausweis“, der „Zivilkaderausweis“, der „Soldatenausweis“, der „Ausweis für ausscheidende Veteranen“ und der „Pensionierungsausweis“ zusammen mit einem von seiner Dienststelle auf Regimentsstufe oder höher ausgestellten Wohnsitznachweis als Identitätsnachweis betrachtet.
3. Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Für diejenigen ohne den „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ werden der „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ oder der vom chinesischen Außenministerium ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zum Zeitpunkt der Einreise und der „Personalausweis“ der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“ als Identitätsnachweis betrachtet.
4. Der Identitätsnachweis für Einwohner Taiwans ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Für diejenigen ohne „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ werden der fünf Jahre gültige, von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Passierschein zum chinesischen Festland für Taiwan-Ansässige“ oder der vom chinesischen Außenministerium ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“ als Identitätsnachweis betrachtet.
5. Der Identitätsnachweis für Auslandschinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ zusammen mit der von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“.
6. Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der Reisepass oder ein anderes Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise und das gültige Visum oder die Aufenthaltserlaubnis mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“. Der Identitätsnachweis für Ausländer mit unbefristetem Aufenthaltsrecht ist die „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“.
7. Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate und Vertretungen internationaler Organisationen in China sind gültige Identitätsausweise, die vom chinesischen Außenministerium ausgestellt wurden.
Regelung während der Probezeit:
1. Die Probezeit beträgt 12 Monate, nachdem ein Fahrer zum ersten Mal einen Führerschein erhalten hat.
Hat ein Fahrer den Führerschein für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen erhalten, muss der Fahrer innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Probezeit eine Prüfung der Gesetze und Vorschriften zur Straßenverkehrssicherheit, des sicheren und zivilisierten Fahrens im Straßenverkehr, der Notfallmaßnahmen und anderer Kenntnisse zur Verkehrssicherheit ablegen. Außerdem muss der Fahrer mindestens eine halbe Stunde an einer warnenden Schulung über Verkehrsunfälle teilnehmen.
2. Beim Fahren eines Kraftfahrzeugs während der Probezeit muss der Fahrer ein genormtes Probezeichen an der Rückseite Fahrzeugs befestigen.
3. Während der Probezeit darf ein Kraftfahrzeugführer keinen Bus, kein gewerbliches Personenkraftfahrzeug, keinen Polizeiwagen im Dienst, kein Feuerwehrfahrzeug, keinen Krankenwagen oder Abschleppwagen und kein Kraftfahrzeug mit Sprengstoff, brennbaren oder explosiven Chemikalien bzw. hochgiftigen, radioaktiven oder anderen gefährlichen Stoffen fahren; Mit dem Fahrzeug darf kein Anhänger gezogen werden.
Beim Fahren eines Kraftfahrzeugs auf einer Autobahn während der Probezeit, muss der Fahrer von einem Fahrer begleitet werden, der seit mehr als 3 Jahren einen Führerschein für den entsprechenden zugelassenen Fahrzeugtyp oder höher besitzt. Ein Fahrer, der einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen fährt, kann von einem Fahrer begleitet werden, der einen Führerschein für einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe oder höher besitzt.
4. Hat ein Fahrer innerhalb der Probezeit 12 Punkte abgezogen bekommen, wird seine Qualifikation zum Fahren eines Fahrzeugs des zugelassenen Fahrzeugtyps annulliert.
Wenn ein Fahrer, der einen Führerschein für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen besitzt, innerhalb der einjährigen Probezeit mehr als 6 Punkte, aber weniger als 12 Punkte abgezogen bekommt, wird die Probezeit um ein weiteres Jahr verlängert. Hat der Fahrer während der verlängerten Probezeit mehr als 6 Punkte, jedoch weniger als 12 Punkte abgezogen bekommen, wird seine Qualifikation zum Fahren eines Fahrzeugs des zugelassenen Fahrzeugtyps annulliert.