Ausgabejahr: 2015

Anzahl der chinesischen Zeichen: 704

 

Bekanntmachung über die weitere Regulierung des Erwerbs von gewerblichem Wohnungsbau durch ausländische Einzelpersonen 

(Jing Jian Fa [2015] 207)

An die Kommission für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung (Wohnungsverwaltung) eines jeden Bezirks, an das Land- und Immobilienbüro der Zone für wirtschaftliche und technologische Entwicklung, an das Unteramt für öffentliche Sicherheit eines jeden Bezirks und Kreises sowie an alle Immobilienentwickler und Immobilienmakler:

Gemäß „der Bekanntmachung über die weitere Regulierung der Verwaltung des Wohnungskaufs durch ausländische Organisationen und Einzelpersonen“ (Jian Fang [2010] 186), „der Bekanntmachung über die Regulierung des Erwerbs von gewerblichem Wohnungsbau durch ausländische Organisationen und Einzelpersonen“ (Jing Jian Jiao [2007] 103) und „der Bekanntmachung über die Umsetzung der Politik der Stadt Beijing zur Beschränkung des Wohnungskaufs“ (Jing Jian Fa [2011] 65) werden zur weiteren Regulierung des Wohnungskaufs durch ausländische Einzelpersonen und zur Verbesserung der Arbeitseffizienz und des Serviceniveaus der Regierung die relevanten Angaben wie folgt mitgeteilt:

I Vor dem Kauf einer gewerblichen Wohnung in Beijing müssen die ausländischen Einzelpersonen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao sowie Taiwan) gültige Identifikationsdokumente bei den Immobilienentwicklern, den Immobilienmaklern und den Online-Unterzeichnungsagenturen (z.B. den Online-Unterzeichnungsschaltern für Häuser im Inventar zu verkaufen eines jeden Distrikts und Bezirks) gemäß der Bekanntmachung mit der Nummer Jing Jian Fa [2011] 65 und der Bekanntmachung mit der Nummer Jing Jian Jiao [2007] 103 einreichen und einen Antrag auf Überprüfung der Qualifikation für den Wohnungskauf stellen.

II Nach der anfänglichen Überprüfung der Identifikationsdokumente durch Immobilienentwickler, Immobilienmakler und Online-Unterzeichnungsagenturen (wie z.B. die Online-Unterzeichnungsschalter für Häuser im Inventar zu verkaufen  eines jeden Distrikts und Bezirks) müssen die ausländische Einzelpersonen relevante Informationen an das Beijinger Registrierungssystem für Immobilientransaktionen übermitteln, einen Online-Antrag auf Überprüfung der Qualifikation für den Wohnungskauf bei der Kommission für Wohnungsbau und Städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing einreichen und die Antragsunterlagen einreichen, die gemäß der Bekanntmachung mit der Nummer Jing Jian Fa [2011] 65 erforderlich sind.

III Die Kommission für Wohnungsbau und Städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing und das Büro für Öffentliche Sicherheit von Beijing werden gemeinsam innerhalb von 10 Arbeitstagen die Qualifikation der ausländischen Einzelpersonen für den Wohnungskauf überprüfen. Die Ergebnisse der Überprüfung können auf der Website der Kommission für Wohnungswesen und Städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing eingesehen werden. Ausländische Einzelpersonen, die die Überprüfung bestanden haben, können mit dem Online-Unterzeichnungsverfahren fortfahren. 

Ausländische Einzelpersonen, die mit den Verifizierungsergebnissen nicht einverstanden sind, können bei der Kommission für Wohnungswesen und Städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing gegen Vorlage entsprechender Unterlagen eine erneute Verifizierung beantragen.

IV Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Seit dem Datum des Inkrafttretens wird das Büro für Öffentliche Sicherheit von Beijing „die Bescheinigung über den Aufenthaltsstatus ausländischer Einzelpersonen in China“ (im Folgenden kurz „Bescheinigung“) nicht mehr in Papierform ausstellen; ausländische Einzelpersonen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Überprüfung der Qualifikation für den Wohnungskauf gestellt und die Überprüfung bestanden haben, müssen die Bescheinigung nicht zur Online-Unterschrift vorlegen, und bei jeder späteren Transferregistrierung wird bei jeder Wohnungsregistrierungsabteilung keine Bescheinigung in Papierform zu den Akten gelegt. Ausländische Einzelpersonen, die die Online-Unterschrift vor diesem Datum abgeschlossen haben, müssen jedoch bei jeder späteren Umzugsanmeldung die ursprünglichen Bestimmungen befolgen.



Kommission für Wohnungsbau und Städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing

Büro für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing


(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus Chinesisch. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)