Wissen Sie, ie Sie Ihr Baby anmelden? Diese Frage mag kompliziert klingen, aber bitte machen Sie sich keine Sorgen. Im Folgenden gibt es alle Informationen, die Sie benötigen.

1. Gültiger Reisepass und Visa der Eltern;

2. Geburtsurkunde (einschließlich Anlagen) oder gleichwertige Dokumente.

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Andingmendong-Straße 2, Bezirk Dongcheng

2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Verwaltungsabteilung für Ein- und Ausreise des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: A-Hof 22, Beili-Wohnbezirk, Shuangyushu-Straßenviertel, Bezirk Haidian

3. Ein- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: 1. und 2. Etage, Gebäude 304, BEZ IT Park, Jiuxianqiaobei-Straße A-10, Bezirk Chaoyang

4. Ein- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: 1. und 2. Etage, Gebäude 3, Tianzhudong-Straße 3, Bezirk Shunyi

5. Ein- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Nanli-Wohnbezirk A-3, Gucheng-Straßenviertel, Bezirk Shijingshan

6. Ein- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Beiguan Straße 19, Gemeinde Yongshun, Bezirk Tongzhou

Öffnungszeiten:

Verwaltungsgruppe für Ein- und Ausreise des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing, Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun, Ein- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang/Shunyi/Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing:

Montags bis samstags: 9:00-17:00 Uhr

Ein- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing:

Montags bis samstags: 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr

Für die Öffnungszeiten an gesetzlichen Feiertagen gelten separate Regelungen.

  • Gebühren
  • Hinweise
  • Rechtliche Hinweise

kostenlos

1. Die leiblichen Eltern oder der/die Beauftragte müssen/muss  die Anmeldung des Säuglings für den vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltstitel innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Säuglings bei der Verwaltungsabteilung für Ein- und Ausreise erledigen (Eine Kopie des Personalausweises des/der Beauftragten ist einzureichen).

2. Für alle Unterlagen sind die Originale zur Überprüfung vorzulegen und die Kopien zusammen mit den Originalen einzureichen.

3. Fremdsprachige Antragsunterlagen (außer Englisch) müssen ins Chinesische übersetzt werden.

Die leiblichen Eltern oder der/die Beauftragte müssen/muss das Kind innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Säuglings bei der Verwaltungsabteilung für Ein- und Ausreise des Büros für öffentliche Sicherheit der örtlichen Regierung auf der Kreisebene (oder höher) anmelden. Dabei müssen die Geburtsurkunde (einschließlich Anlagen) oder gleichwertige Dokumente vorgelegt werden.

Das Auslegungsrecht liegt bei der Verwaltungsabteilung für Ein- und Ausreise des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.